Berufsbegleitend Studieren: Bewerbung und Zulassung

Wir freuen uns, dass Sie berufsbegleitend an der Leuphana Professional School studieren möchten. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen und Tipps rund um die Themen Bewerbung und Zulassung an der Professional School.

Von der Bewerbung bis zur Immatrikulation

1 - Vor der Bewerbung: Zugangsvoraussetzungen prüfen

Um Ihre Studienentscheidung in die Tat umzusetzen, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Studienprogramms erfüllen. Bitte beachten Sie, dass für die Studienangebote der Professional School jeweils sehr individuelle Voraussetzungen bestehen, da diese teilweise auf spezifische Berufsgruppen zugeschnitten sind. Alle Informationen zu den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen sowie die erforderlichen Unterlagen finden Sie auf den Bewerbungsseiten Ihres jeweiligen Wunschstudienprogramms. Diese erreichen Sie über die Links unten auf dieser Seite.

Einige Zugangsvoraussetzungen gelten in mehreren Studienprogrammen und betreffen beispielsweise folgende Bereiche.

2 - Bewerbung: Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht einreichen

Für die erfolgreiche Bewerbung müssen Sie nicht nur die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, sondern auch die geforderten Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht einreichen. Neben dem ausgefüllten Zulassungsantrag bzw. der Online-Bewerbung können dazu abhängig vom jeweiligen Studiengang Arbeitszeugnisse zum Nachweis Ihrer Berufserfahrung, beglaubigte Zeugnisse bisheriger Abschlüsse oder sonstige Unterlagen zählen. Außerdem wird in den meisten Studiengängen ein Motivationsschreiben gefordert. Im Motivationsschreiben sollen Sie darlegen, warum Sie den jeweiligen Studiengang studieren möchten, welche Erfahrungen Sie bisher gemacht haben und wo Sie das Studium hinführen soll.

Auf den Bewerbungsseiten des jeweiligen Studienprogramms finden Sie die Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Unterlagen vollständig sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studiengangskoordination und lassen Sie sich beraten.

3 - Nach der Bewerbung: Das Zulassungsverfahren

Wenn Ihr Zulassungsantrag frist- und formgerecht mit den erforderlichen Unterlagen eingeht, nimmt er am Zulassungsverfahren teil. Für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und die Durchführung des Zulassungs- und Auswahlverfahrens wird an der Professional School ein Zulassungsausschuss gebildet.

Gibt es bei den berufsbegleitenden Bachelor- und Masterstudiengängen mehr Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, als es Studienplätze gibt, wird ein hochschuleigenes Auswahlverfahren durchgeführt. Hier können Sie zum Beispiel durch besonderes gesellschaftliches Engagement, eine besondere Motivation für den jeweiligen Studiengang, praktische Tätigkeiten (im Bachelorbereich) oder akademische Leistungen (im Masterbereich) punkten. Anhand der Punktzahlen wird dann eine Rangliste für die Zulassung erstellt.

Im Bereich der akademischen Zertifikatsstudien wird die Rangfolge in der Regel nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung gebildet oder ebenfalls ein hochschuleigenes Auswahlverfahren mit Hilfe eines Punktesystems durchgeführt. In den spezifischen Zulassungsbestimmungen des Studiengangs können Sie nachvollziehen, für welche Bereiche im Zulassungsverfahren Punkte vergeben werden.

4 - Nach der Zulassung: Immatrikulation

Wenn Sie zugelassen werden können (sofort oder im Nachrückverfahren), erhalten Sie per Post einen schriftlichen Zulassungsbescheid. Jetzt müssen Sie den Studienplatz nur noch annehmen und sich einschreiben. Welche Schritte für die Einschreibung erforderlich sind, können Sie dem per Post zugesandten schriftlichen Zulassungsbescheid entnehmen. Schreiben Sie sich fristgerecht ein, erhalten Sie anschließend Ihren Studierendenausweis.

Zugangsvoraussetzungen

  • Nachweis von Berufserfahrung
  • Nachweis von Englischkenntnissen
  • Bestehen von Aufnahmeprüfungen

Zugangsvoraussetzungen

Nachweis von Berufserfahrung

In den meisten berufsbegleitenden Studienprogrammen müssen Sie für den Zugang einschlägige Berufserfahrung nachweisen. Als einschlägig gilt die Berufserfahrung in der Regel dann, wenn sie aus hauptamtlich qualifizierten Beschäftigungsverhältnissen resultiert und die ausgeübten Tätigkeiten dem Qualifikationsniveau des jeweiligen Hochschulabschlusses entsprechen. Je nach Studiengang werden beispielsweise aber auch Erfahrungen aus fachnahen Berufsausbildungen oder Vollzeitpraktika anerkannt.

Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Berufserfahrungen im jeweiligen Studiengang anerkannt werden und wie viele Jahre Sie vorweisen müssen. Wenden Sie sich hierzu an die jeweilige Studiengangskoordination.

Nachweis von Englischkenntnissen

In einigen Studiengängen finden die Veranstaltungen teilweise oder vollständig in englischer Sprache statt. In diesen Studienprogrammen müssen Sie für den Zugang Ihre Englischkenntnisse nachweisen. Dazu gibt es verschiedene Methoden, zum Beispiel das Erreichen bestimmter Punktzahlen in Tests wie dem TOEFL. Auf Antrag und nach der konkreten Einzelfallprüfung können in einigen Studiengängen auch dokumentierte Auslandsaufenthalte im englischsprachigen Ausland (mindestens sechs Monate) oder englischsprachige Publikationen in anerkannten Wissenschaftsmedien als Nachweis dienen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die in Ihrem Studiengang vorgesehenen Nachweismethoden für die Sprachkenntnisse und wenden Sie sich bei Fragen und Unsicherheiten an die jeweilige Studiengangskoordination.

Bestehen von Aufnahmeprüfungen

Einige wenige Studiengänge verlangen von den Bewerberinnen und Bewerbern das Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Angaben dazu finden Sie auf den Bewerbungsseiten Ihres Wunschstudiengangs.

Sonderfall: Der Einstieg als Gasthörer

In einigen berufsbegleitenden Studiengängen können Sie auch während des laufenden Semesters ins Studium einsteigen. Hier nehmen Sie dann als Gasthörerin oder Gasthörer an Modulen des Studiengangs teil und können das berufsbegleitende Studium für sich testen oder bereits Studienleistungen erbringen.

Entscheiden Sie sich anschließend für die Aufnahme des Studiums, können erfolgreich erbrachte Studienleistungen auf den Studiengang angerechnet werden. Für die anschließende Aufnahme des Studiums müssen Sie auch in diesem Fall natürlich die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Informieren Sie sich auf den Webseiten oder bei der Koordination des jeweiligen Studienprogramms, ob ein Einstieg als Gasthörer möglich ist.

Bezahlte Gebühren für als Gasthörer absolvierte Module werden bei einer anschließenden Studienaufnahme bei den ersten beiden Modulen vollständig, bei weiteren vorab absolvierten Modulen zur Hälfte auf die zu zahlenden Studiengebühren angerechnet.

Bewerbungsinformationen der Studiengänge

Über die folgenden Links gelangen Sie zu den spezifischen Bewerbungsinformationen der Studienprogramme.

Berufsbegleitende Bachelor

Berufsbegleitende Master

Zertifikatsstudium

 

Fragen zu Bewerbung und Immatrikulation

Weiterführende Fragen zur Bewerbung und Immatrikulation richten Sie bitte entweder an die Studiengangsverantwortlichen oder den Studierendenservice.