Förderprogramme für ein berufsbegleitendes Studium

Förderprogramme nach Regionen und Berufsfeldern

Öffentliche Förderprogramme werden üblicherweise aus Mitteln von Bund und Ländern oder dem Europäischen Sozialfonds finanziert. Je nach Region unterscheiden sich die Förderungen sowohl im Umfang als auch in den Fördervoraussetzungen. Einige Förderungen kommen nur für unsere Zertifikatsstudiengänge in Frage, andere Förderprogramme beteiligen sich auch an den Kosten für Bachelor- und Masterstudiengänge. In jedem Fall muss die Förderung aus öffentlichen Förderprogrammen nach Abschluss des Studiums nicht zurückgezahlt werden.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderungen in der Hamburger Region sowie nützliche Links zu deutschlandweiten Förderprogrammen.

Hamburger Weiterbildungsbonus Plus

Für wen interessant?

Für unsere Zertifikatsstudierenden.

Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Selbstständige, die in Hamburg leben, arbeiten oder dort ihr Einkommen versteuern.

  • fördert gezielt Selbstständige und Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen
  • Die Beschäftigung muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen oder als geringfügige Beschäftigung (Minijob) gelten
  • Die Weiterbildung muss beruflich begründet sein
  • Das Angebot gilt nicht für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes oder Unternehmen der öffentlichen Hand

Förderhöhe

  • in der Regel 50% der Weiterbildungskosten bis maximal 750 Euro
  • Beschäftigte, die ergänzende Leistungen vom Jobcenter erhalten, können mit bis zu 100% der Weiterbildungskosten gefördert werden.

Antragsstellung

Die Antragsunterlagen sollten Sie bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung einreichen.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Rahmenbedingungen direkt bei Zwei P PLAN:PERSONAL GmbH in Hamburg.

(Stand: Januar 2024. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.)

Bildungscheck Nordrhein-Westfalen

Für wen interessant?

Für unsere Bachelor- Master und Zertifikatsstudierenden

Der Bildungsscheck NRW bietet insbesondere Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und kleinen Unternehmen die Möglichkeit eines Zuschusses zu den Ausgaben für eine Weiterbildung. Beim Bildungsscheckverfahren gibt es zwei Zugänge: den individuellen Bildungsscheck, bei dem die Weiterbildungskosten von Einzelpersonen getragen werden, sowie den betrieblichen Bildungsscheck, bei dem das Unternehmen die Weiterbildungskosten für seine Beschäftigten übernimmt.

  • Voraussetzung für den betrieblichen Zugang ist, dass sich der Sitz oder die Arbeitsstätte des Unternehmens in NRW befindet und das Unternehmen weniger als 50 Personen (Vollzeitäquivalente) beschäftigt
  • Voraussetzung für den individuellen Zugang ist ein Wohnsitz in NRW und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 40.000 Euro (bei Eheleuten beträgt die Einkommensgrenze 80.000 Euro
  • Soll eine Weiterbildung über den individuellen Zugang gefördert werden, muss diese in einem individuellen beruflichen Zusammenhang und somit im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit stehen

Förderhöhe

  • Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck)
  • Innerhalb eines Kalenderjahres kann ein Bildungsscheck in Anspruch genommen werden

Antragstellung

  • Der Bildungsscheck wird von akkreditierten Bildungsscheck-Beratungsstellen in einem persönlichen Beratungsgespräch für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen ausgegeben
  • Der Beratungstermin und die Ausstellung des Bildungsschecks muss vor Kursbeginn erfolgen

Wichtig: Achten Sie unbedingt darauf, dass Bildungsschecks nur dann von uns angenommen werden können, wenn der Kursbeginn frühestens einen Tag nach dem Ausstellungsdatum des Bildungsschecks liegt, die Angaben zu Ihrer Person sowie zum Kursbeginn richtig sind, die Leuphana als möglicher Weiterbildungsanbieter korrekt angegeben und das auf dem Bildungsscheck angegebene Weiterbildungsthema mit dem Thema Ihres gewünschten Moduls übereinstimmt. Eine Anwendung von NRW-Bildungsschecks auf die Kurse des PSI-Buchungsportals ist nur nach dem Wahrnehmen eines Beratungstermins bei uns möglich. Bitte kommen Sie in diesem Fall auf uns zu, bevor Sie eine Weiterbildung über das Buchungsportal buchen.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Rahmenbedingungen und die Standorte der Bildungsscheck-Beratungsstellen direkt über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

(Stand: Januar 2024. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.)

Bürgergeldbonus und Weiterbildungsgeld

Für wen interessant?

Für unsere Bachelor- Master und Zertifikatsstudierenden

Im Zuge der Einführung des Bürgergeldes können Sie ab dem 01.07.2023 Unterstützung und Förderungen für Aus- und Weiterbildung durch das Jobcenter erhalten.

Förderhöhe

  • Als Bürgergeldempfänger*in können Sie zukünftig ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro erhalten, wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt
  • Für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, können Sie als Bürgergeldempfänger*in zukünftig den Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat erhalten. Voraussetzung für den Erhalt des Bürgergeldbonus ist, dass die entsprechende Weiterbildung länger als 8 Woche dauert

Antragsstellung

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Rahmenbedingungen direkt über die Bundesagentur für Arbeit und treten Sie mit Ihrer*Ihrem Ansprechpartner*in im Jobcenter in Kontakt.

(Stand: Januar 2024. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.)

Weiterbildungsförderung für Freiberufliche und Selbstständige mit KOMPASS

Für wen interessant?

Für unsere Zertifikats- und PSI-Studierenden

Das ESF Plus-Bundesprogramm „KOMPASS -Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ stellt Fördermittel zur Stärkung von Freiberuflichen und Selbstständigen durch Qualifizierung und Weiterbildung zur Verfügung. Das Förderprogramm zielt auf die Stärkung und die Erhöhung der Bestandsfestigkeit des jeweiligen Geschäftsmodells von Selbstständigen und Freiberuflichen und fördert gezielt passgenaue Weiterbildungen. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • mindestens zwei Jahre im Haupterwerb angemeldete Tätigkeit
  • mindestens 51% der Einkünfte werden daraus generiert
  • die maximale Anzahl von Beschäftigten entspricht einem Vollzeitäquivalent (VZÄ)

Förderhöhe

  • Die Fördersumme umfasst 90 % der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5.000 € begrenzt auf einen maximalen Erstattungs-Zuschuss von 4.500 € einmal pro Jahr.

Antragsstellung

Die Anlaufstelle KOMPASS Niedersachsen bietet administrative Begleitung bei der Beantragung und eine Prüfung der Förderfähigkeit. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Rahmenbedingungen direkt bei KOMPASS Niedersachsen.

(Stand: Januar 2024. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.)

Nützliche Links zu Förderprogrammen

Fast jedes Bundesland bietet ein regionales Förderprogramm für Weiterbildungen an. Das BMBF hat dazu eine gute Übersicht auf der Seite der Bildungsprämie erstellt.

Da die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung zum Teil sehr unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, die Förderdatenbank des Bundes zu besuchen. Die Förderdatenbank gibt einen aktuellen Überblick über sämtliche Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Eine Suchmaschine des InfoWeb Weiterbildung (IWWB) informiert darüber hinaus über alle Fördermöglichkeiten nach Bundesland, Zielgruppe oder Themenbereich der Förderung.

(Stand: Januar 2024. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.)

Kontakt & Beratung

Ansprechperson

Bei Fragen zur Studienfinanzierung wenden Sie sich bitte per Mail an psfinanzierung@leuphana.de oder in den telefonischen Sprechzeiten an

Lina Lohmann
Universitätsallee 1, C40.121
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2964

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