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Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen

Wertschätzung für das Erreichte: vorab informieren – anrechnen lassen

Sie haben bereits Weiterbildungen erfolgreich absolviert und umfangreiche Berufserfahrung gesammelt? Dies können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf die berufsbegleitenden Bachelor-Studiengänge der Professional School anrechnen lassen und so beispielsweise doppelte Lernprozesse vermeiden, Ihre Studienzeit entzerren und Arbeitsbelastung reduzieren. Doch welche Kompetenzen können anerkannt werden? Hier unterstützen wir Sie - mit umfangreichen Informationen rund um das Thema Anrechnung und unserem innovativen Anrechnungs-Selbstcheck.

Hinweis: Diese Seite informiert über Anrechnungsmöglichkeiten für das berufsbegleitende Bachelorstudium. Informationen für Masterstudierende finden Sie auf unserer Webseite zum CP-Delta.

Anrechnung an deutschen Hochschulen

Vielen Studieninteressierten und Studierenden ist nicht bewusst, dass sie sich ihre außerhochschulisch erbrachten Leistungen und erworbene Kompetenzen auf ein (Weiterbildungs-)Studium anrechnen lassen können. Basis hierfür ist § 7 Abs. 3 Ziff. 2 b des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, der nach Maßgabe der Gleichwertigkeit die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf Inhalte des Studiums vorsieht.

Anrechnung an der Professional School

Grundsätzlich kann eine Anrechnung Ihrer Leistungen entweder pauschal oder individuell erfolgen.

Pauschale Anrechnung

Die pauschale Anrechnung umfasst formale Bildungsgänge bzw. Leistungen, die bereits auf ihre Anrechnungsfähigkeit geprüft wurden und den Studierenden auf festgelegte Module angerechnet werden.

Bei einer pauschalen Anrechnung müssen Sie i. d. R. keinen Nachweis mehr erbringen, da uns allein durch das Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen bereits die entsprechenden Informationen vorliegen. So bringen Studierende unseres Bachelor Soziale Arbeit für Erzieher*innen beispielsweise schon die Erzieher*innenausbildung als Voraussetzung mit, die dann pauschal auf zwei Semester angerechnet wird.

Individuelle Anrechnung

Die individuelle Anrechnung umfasst Kompetenzen und Leistungen, die bisher nicht pauschal auf Anrechnungsfähigkeit überprüft wurden. Diese müssen somit von Ihnen eigenständig auf Anrechnung überprüft werden.

Anrechnungs-Selbstcheck: Anrechnung schneller prüfen

Haben auch Sie außerhochschulisch erworbene Leistungen und möchten diese auf Ihr Wunsch-Bachelorstudium an der Professional School anrechnen lassen? Dann besuchen Sie unseren Anrechnungs-Selbstcheck. Unsere digitale Plattform ermöglicht Ihnen eine orts- und zeitunabhängige Vorabprüfung Ihrer außerhochschulischen Leistungen in Bezug auf die Anrechnungsfähigkeit hinsichtlich Ihres Wunsch-Bachelor-Studiengangs. Eine Anleitung zur Nutzung des Portals finden Sie in unserem Handbuch (pdf).

Marco Taedcke©privat

Marco Taedcke, B.A. BWL

Mir haben an dem Anrechnungs-Selbstcheck die einfache Struktur der einzelnen Themenfelder und die direkte Rückmeldung des Programms sehr gefallen.

Jana Kress, PS-Studierende©Privat

Jana Kreß, B.A. Soziale Arbeit

(Mir gefällt) die Transparenz, also die Auflistung der zu vermittelnden Inhalte des Moduls. Ich konnte so klarer definieren, was ich schon beherrsche.

Martin Röder, Absolvent B.A. Soziale Arbeit©privat

Martin Röder, B.A. Soziale Arbeit

Der Selbstcheck scheint für mich ein geeignetes Mittel zu sein, um die Anrechenmöglichkeiten für Vorleistungen mit einem schnellen Ergebnis zu prüfen.

Maria Schloßstein©Leuphana/Brinkhoff-Moegenburg

Maria Schloßstein, Stv. Geschäftsführerin

Anrechnung schafft echte Bildungsgerechtigkeit: Berufliche und außerhochschulische Kompetenzen werden sichtbar & verkürzen den Weg zum Abschluss.

Ulrike Kahlfeldt, Koordinatorin Master Wirtschaftsingenieurwesen©Leuphana/Brinkhoff-Mögenburg

Ulrike Kahlfeldt, Studiengangskoordinatorin

Der Selbstcheck ist die perfekte Grundlage für eine flexible und unkomplizierte Studienplanung und ideal zur Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch.

FAQ zur Anrechnung und zum Anrechnungs-Selbstcheck

Anrechnung bezieht sich auf außerhochschulisch erbrachte Leistungen oder erworbene Kompetenzen, die Sie z. B. durch Fort- und Weiterbildungen oder Berufserfahrungen erworben haben. Wenn Sie Ihre außerhochschulischen Leistungen anrechnen lassen, bedeutet es, dass Sie bereits gelerntes und geprüftes Wissen im Bachelorstudium nicht wiederholen müssen.  

Die pauschalen Anrechnungsmöglichkeiten hängen vom gewählten Studiengang ab. Typische Beispiele an der Leuphana Professional School sind die pauschale Anrechnung der Erzieher*innenausbildung im Umfang von zwei Semestern auf den Bachelor Soziale Arbeit für Erzieherinnen und Erzieher sowie die feste Anrechnung bestimmter kaufmännischer Weiterbildungen auf den Bachelor BWL. Die exakten Details sind den Rahmenprüfungsordnungen und den fachspezifischen Anlagen der Studiengänge zu entnehmen. Diese finden Sie auf unseren Webseiten mit Prüfungsinformationen.

Nein, Sie können sich nur ganze Module anrechnen lassen.

Durch eine erfolgreiche Anrechnung kann sich Ihre Studiendauer verkürzen, wenn die angerechneten Module zeitlich passend liegen. Jedes angerechnete Modul reduziert aber Ihren Workload im Studienverlauf und entlastet so Ihr Semesterpensum.

Sie können sich maximal die Hälfte der Credit Points (CP) des Studiengangs anrechnen lassen, dabei sind auch die ggf. bereits pauschal angerechneten Module mit zu berücksichtigen. Die Abschlussarbeit ist von der Anrechnung ausgeschlossen.

Bei hochschulisch erbrachten Leistungen wird von Anerkennung gesprochen, nicht von Anrechnung. Diese ist viel einfacher möglich als die Anrechnung, wenn die entsprechenden Leistungen eine inhaltliche Vergleichbarkeit bieten.

Werden hochschulisch erbrachte Leistungen aus einem gleichen Notensystem anerkannt, ist dies möglich. Bei der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Leistungen werden in der Regel keine Noten übernommen.

Studieninteressierte oder Studierende haben die Möglichkeit, mittels des Anrechnungs-Selbstchecks ihre außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen eigenständig auf eine potenzielle Anrechnung auf die berufsbegleitenden Bachelorprogramme zu prüfen. Der Selbstcheck ist eine unverbindliche Vorabprüfung. Die durch die digitale Plattform erstellten Ergebnisse werden anschließend in einem Beratungsgespräch mit der Studiengangskoordination besprochen. 

Pro Modul, auf das Sie Ihre Leistung oder Kompetenz anrechnen lassen wollen, müssen Sie einen Anrechnungsantrag ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag wichtige Informationen enthält, die später auf Ihren Abschlussdokumenten aufgeführt werden:

  • Wählen Sie die korrekte Modulbezeichnung entsprechend Ihrer Rahmenprüfungsordnung
  • Fügen Sie der Bezeichnung Ihrer Leistung/Kompetenz wenn möglich eine englische Übersetzung hinzu

Den Antrag finden Sie auf den Seiten des Prüfungsservice. 

Der Antrag auf Anrechnungsprüfung sollte so frühzeitig wie möglich gestellt werden, um die Planbarkeit des Studienverlaufs zu ermöglichen. Beachten Sie jedoch, dass die Antragstellung erst ab der Immatrikulation möglich ist.

Projektinformationen

Der Anrechnungs-Selbstcheck wurde im Rahmen des Projektes „AlgoA – Algorithmusbasierte Anrechnungsprüfung“ an der Professional School der Leuphana Universität Lüneburg entwickelt. Konzipiert wurde er für die beiden Weiterbildungsstudiengänge Betriebswirtschaftslehre (B.A.) und Soziale Arbeit für Erzieherinnen und Erzieher (B.A.).

Ein Artikel über das Projekt ist im Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft (DUZ Magazin) erschienen:

  • Molitor, E., Schloßstein, M. & Terhechte, J. P. (2019): Schneller Studienleistungen prüfen. DUZ Wissenschaft & Management, 2(10), S. 40-43. Hier lesen.
Förderung des Projektes vom Europäischen Sozialfond und dem Land Niedersachsen im Zeitraum 2019 – 2021.
©Copyright (c) 1998 Hewlett-Packard Company

Kontakt & Beratung

Dipl. Soz.Arb/Soz.Päd. Kristin Eschrich (MSM)
Universitätsallee 1, C40.225
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1612
kristin.eschrich@leuphana.de