Kreditfinanzierung für ein berufsbegleitendes Studium
Studienkredite und Bildungsfonds
Studienkredite und Bildungsfonds sind eine Möglichkeit um die Kosten für ein berufsbegleitendes Studium vollständig zu decken. Bei den meisten Anbietern können Sie Darlehenssummen in bis zu fünfstelliger Höhe für Ihre Studienfinanzierung beantragen. Das Darlehen muss nach Abschluss des Studiums und einer Karenzzeit von bis zu zwei Jahren üblicherweise mit Zinsen zurückgezahlt werden. Es gibt jedoch auch einige Anbieter, die zinsfreie Darlehen anbieten. Zur ersten Orientierung haben wir hier eine Übersicht der Optionen zur Finanzierung eines berufsbegleitenden Studiums aufgeführt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fördervoraussetzungen der Anbieter.
Kredite und Fonds im Überblick
Kredite und Fonds im Überblick
Der CHE-Studienkredit-Test 2021 stellt das bundesweite Angebot im Detail vor und weist auch auf versteckte Haken und Ösen hin. Angesichts der Vielfalt der verschiedenen Kreditmodelle ist es nicht möglich, einen Kredit als ‚den‘ besten zu empfehlen. Die einzelnen Modelle bieten jeweils unterschiedlichen Zielgruppen verschiedene Vor- und Nachteile. Zur besseren Vergleichbarkeit werden im CHE-Studienkredit-Test alle Kredite nach denselben fünf Bewertungskriterien (Zugang, Elternunabhängigkeit, Kosten, Risikobegrenzung, Flexibilität) beurteilt.
Hildegardis-Verein e.V.
Für wen interessant?
Für unsere Bachelor-, Master-, und Zertifikatsstudierenden.
Der Hildegardis-Verein e.V. unterstützt seit 1907 Frauen christlicher Konfession in Ihrer beruflichen Weiterbildung und akademischen Qualifizierung. Die Förderungen richten sich an Frauen jeden Alters, jeder Nationalität und jeder Fachrichtung. Außerdem gibt es spezielle Darlehensprogramme für Studentinnen mit Kind, für Alleinerziehende unter 30 Jahre, und Studentinnen in der Studienabschlussphase.
Förderhöhe
- max. 10.000 Euro
- Auszahlung in monatlichen Beträgen von 250 Euro oder 500 Euro
- Die Förderung endet mit dem Abschluss des Studiums oder der Weiterbildung, spätestens aber nach Auszahlung der Maximalsumme
Rückzahlung
- Für das Darlehen des Hildegardis Vereins fallen keine Zinsen an
- Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten und beträgt jährlich 10% der gewährten Darlehenssumme, mindestens jedoch 120 Euro monatlich
- Die Rückzahlung beginnt mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder spätestens zwei Jahre nach Auszahlung der letzten Darlehensrate
Antragsstellung
Pro Jahr gibt es zwei Bewerbungsfristen für die Studienfinanzierung des Hildegardis Vereins, jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember. Die Bewerbung erfolgt schriftlich und erfordert unter anderem ein Seelsorge- und ein Hochschulgutachten. Nach Prüfung der Unterlagen werden ausgewählte Bewerberinnen zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch eingeladen. Anschließend wird über die Bewilligung der Förderung entschieden.
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Rahmenbedingungen beim Hildegardis-Verein e.V.
(Stand: Mai 2022. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.)
KfW-Studienkredit
Für wen interessant?
Für unsere Bachelor-, Master- und Zertifikatsstudierenden.
Der seit 2006 existierende KfW-Studienkredit ist einer der beliebtesten Studienkredite in Deutschland. Für die Beantragung müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Alter zu Studienbeginn max. 44 Jahre
- deutsche Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz in Deutschland ODER
- EU-Staatsangehörigkeit mit Meldeadresse und drei Jahren ständigem Aufenthalt in Deutschland ODER
- Familienangehörige eines Deutschen oder EU-Staatsbürgers mit jeder Staatsbürgerschaft, die sich mit ihrem Angehörigen in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind ODER
- Bildungsinländer mit deutschem Abitur und deutscher Meldeadresse
Förderhöhe
- flexible Raten zwischen 100 und 650 Euro pro Monat, die Sie im Laufe Ihres Studiums monatlich anpassen können
- maximale Förderdauer abhängig von Ihrem Alter bei Studienbeginn (bis 24 Jahre max. 14 Semester, 25 bis 34 Jahre max. 10 Semester, 35 bis 44 Jahre max. 6 Semester, postgraduale Studiengänge max. 6 Semester)
- Die Auszahlung des Gesamtbetrags in einer Summe ist nicht möglich
Rückzahlung
- Die Rückzahlung beginnt immer an einem 1. April oder 1. Oktober
- Nach dem Studium gewährt Ihnen die KfW eine Karenzzeit von bis zu 23 Monaten, bevor Sie mit der Rückzahlung beginnen müssen
- Für die Tilgung können Sie einen festen oder variablen Zinssatz wählen. Eine Übersicht über die genauen Zinssätze finden Sie auf der Website des KfW-Studienkredits
- Die Dauer der Tilgung und damit die Höhe der monatlichen Rückzahlung können Sie bis zu einer maximalen Laufzeit von 25 Jahren flexibel anpassen, die Mindestrate beträgt dabei 20 Euro pro Monat
- Mit dem Tilgungsrechner der KfW können Sie vorab Ihren individuellen Tilgungsplan berechnen lassen
Antragsstellung
Den KfW Studienkredit können Sie zu jeder Zeit beantragen. Für den Antrag benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, eine aktuelle Studienbescheinigung und ggf. einen Leistungsnachweis, wenn Sie bereits im 7. Fachsemester oder länger studieren. Die Beantragung erfolgt online. Erhalten Sie eine Zusage, erfolgt die erste Auszahlung zum beantragten Finanzierungsbeginn. Wenn Sie den Antrag bis zum 15. eines Monats stellen, können Sie Ihre erste Auszahlung bereits zum ersten Werktag des Folgemonats erhalten.
Aktueller Hinweis: Aufgrund der Covid-19 Pandemie kann der KfW-Kredit vorübergehend zu einem Zinssatz von 0% beantragt werden. Der neue Zinssatz gilt bis zum 30.09.2022 für alle Auszahlungen aus dem Kredit. Ab dem 01.10.2022 gilt dann wieder der reguläre Zinssatz.
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Rahmenbedingungen auf der Website des KfW Studienkredits.
(Stand: Mai 2022 Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.)
Rollendes Stipendium
Für wen interessant?
Für unsere Bachelor- und Masterstudierenden.
Das Rollende Stipendium der E.W. Kuhlmann-Stiftung richtet sich an Studierende in der Studienabschlussphase, die innerhalb der nächsten 24 Monate ihr Studium abschließen werden.
Förderhöhe
Das Darlehen beträgt maximal 12.000 und wird in zwei Tranchen ausgezahlt.
Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt wie die Auszahlung in zwei Tranchen und wird zur Finanzierung weiterer Stipendien der E.W. Kuhlmann-Stiftung verwendet. Dabei fallen in den ersten sieben Jahren keine Zinsen auf die Rückzahlung des Darlehens an. Nur der Betrag, der nach sieben Jahren noch nicht zurückgezahlt wurde, wird anschließend mit dem bestehenden effektiven Jahreszins für eine "geduldete Überziehung" bei der Bank des Darlehensnehmers verzinst.
Antragsstellung
Das Rollende Stipendium der E.W. Kuhlmann-Stiftung können Sie jederzeit beantragen. Stellen Sie dazu zunächst eine Voranfrage über das Online-Formular. Ist die Bewilligung des Stipendiums wahrscheinlich, erhalten Sie eine Antwort der E.W. Kuhlmann-Stiftung. Daraufhin können Sie das Stipendium über ein formloses Antragschreiben beantragen, dem Sie eine SCHUFA-Auskunft und ein Empfehlungsschreiben (z.B. eines Lehrenden) beilegen müssen. Wird Ihnen die Förderung bewilligt, wird die Rückzahlung über ein notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis formal abgesichert.
Bitte informieren Sie sich unter www.kuhlmann-stiftung-hamburg.de und www.rollendes-stipendium.de.
(Stand: Mai 2022. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.)
Kontakt & Beratung
Ansprechperson
Bei Fragen zur Studienfinanzierung wenden Sie sich bitte per Mail an psfinanzierung@leuphana.de oder in den telefonischen Sprechzeiten an
Lina Lohmann
Universitätsallee 1, C40.121
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2964
Telefonische Sprechzeiten
- Dienstags: 11:30 - 13:00 Uhr
- Mittwochs: 15:30 - 17:00 Uhr
- Donnerstags. 11:30 - 13:00 Uhr