Berufsbegleitendes Studium: Steuerliche Vorteile nutzen

Die Kosten für Ihr berufsbegleitendes Studium an der Professional School können Sie in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn es sich dabei um Ihr Zweitstudium handelt. Aber auch, wenn Sie an der Professional School Ihr Erststudium absolvieren, können Sie die Kosten als Werbungskosten geltend machen, sofern das Studium betrieblich veranlasst ist oder Sie bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Von dieser Regelung profitieren vor allem Studierende unserer Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und Soziale Arbeit für Erzieherinnen und Erzieher. Handelt es sich um Ihr Erststudium und Sie verfügen noch nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung, können sie Ihre Studienkosten immer noch als Sonderausgaben bis max. 6.000 Euro jährlich steuerlich absetzen (Urteil BFH vom 18.06.2009 VI R 14/7).

Auch Selbstständige können mit den Kosten für ein berufsbegleitendes Studium Steuern sparen. Bildungskosten können ab dem ersten Euro als Betriebsausgaben verrechnet werden. So verringert sich der steuerpflichtige Gewinn und damit die Höhe der zu zahlenden Steuern.

Steuerlich absetzbar ist ein Studium, wenn:

  • die Kenntnisse im derzeit ausgeübten Beruf aufgefrischt oder erweitert werden sollen,
  • neue Kenntnisse erworben werden, um beruflich weiterzukommen oder
  • ein neues Berufsfeld erschlossen wird und in diesem Beruf Einkünfte erzielt werden sollen.

Folgende Kosten können Sie steuerlich geltend machen:

  • Gebühren jeder Art (zum Beispiel Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Gebühren für das Studentenwerk oder Verwaltungsgebühren)
  • Reisekosten zu Präsenzveranstaltungen (0,30 Euro je Kilometer)
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten (für Verpflegungsmehraufwendungen werden die Tagessätze des Finanzamtes angesetzt)
  • Arbeitsmittel wie PC, Nachschlagewerke oder Fachliteratur, Büromaterial und Portokosten
  • Internetkosten sind grundsätzlich anteilig absetzbar. Wie hoch der Anteil an den Gesamtkosten ist, ist beim Finanzamt zu erörtern
  • Zinsen für den Studienkredit

Tipp: Um Nachfragen oder Unklarheiten seitens des Finanzamtes zu vermeiden, sollten alle Kosten belegt werden können, zum Beispiel durch Semesterbescheinigungen, Studienpläne und Rechnungen sowie sämtliche Kostenbelege, die mit der Weiterbildung zusammenhängen. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei Ihrem*Ihrer Steuerberater*in.

(Stand: Mai 2022. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.)

Kontakt & Beratung

Ansprechperson

Bei Fragen zur Studienfinanzierung wenden Sie sich bitte per Mail an psfinanzierung@leuphana.de oder an

Ingo Auhagen, M.A.
Universitätsallee 1, C40.120
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2467
ingo.auhagen@leuphana.de