Berufsbegleitende Zertifikate: Prüfungsinformationen

Ob Anrechnungsleitlinie, Rahmenprüfungsordnung oder Fachspezifische Anlagen - diese Seite bündelt alle relevanten prüfungsrechtlichen Informationen rund um Ihr berufsbegleitendes Zertifikatsstudium an der Leuphana Professional School.

Anrechnungsleitlinien

Die Anrechnungsleitlinien regeln die Anrechnung von außerhalb des Studiums erworbenen Kompetenzen auf die akademischen Zertifikatsstudien.

Rahmenprüfungsordnung

Die Rahmenprüfungsordnung legt die allgemeinen Bedingungen für die Prüfungen fest. Sie ist rechtsverbindlich und regelt unter anderem den Studienablauf, die Zulassungsvoraussetzungen, die Anerkennung von Leistungen, den Prüfungsablauf, Prüfungstermine und Anmeldefristen,  Versäumnis und Rücktritt von Prüfungen, Täuschung bei Prüfungen sowie die Notenbildung, Wiederholungsmöglichkeiten u.v.a.m..

 Corona-Anlagen

Weitere Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden Zertifikatsstudien

Archiv

Fachspezifische Anlagen (FSA)

Die fachspezifischen Anlagen (FSAn), die bei jedem Studiengang hinterlegt sind, gehören zur Rahmenprüfungsordnung und enthalten das fachspezifische Curriculum. Rechtsverbindlich und detailliert sind die zu erbringenden Module und deren Inhalt, die Veranstaltungsformen, die Art und Anzahl der Prüfungsleistungen sowie die zu erwerbenden Credit Points geregelt.

Prüfungsleistungen

Anmeldung zu Prüfungsleistungen

Ab dem Beginn eines Semesters können Sie sich über myCampus zu allen Prüfungen des jeweiligen Semesters anmelden und bis einen Tag vor der Prüfung auch selbständig wieder abmelden.

Informationen zur Prüfungsanmeldung über myCampus

Erkrankung

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original im Studierendenservice einreichen.

Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ ist nicht ausreichend).

Prüfungsberechtigte Personen

Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.

Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen. Bitte vergewissern Sie sich vor Antragsstellung im Studiengang, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

Anrechnung und Anerkennung

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht haben oder außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben können diese für Ihr jetziges Studium an der Leuphana Universität angerechnet werden.

Den Antrag auf Anerkennung reichen Sie bitte zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis (z. B. Transcript of Records, Zertifikat) sowie mit relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z. B. Modulbeschreibung) im Studiengang ein.

Nach der inhaltlichen Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid ob eine Anerkennung erfolgt.

Noteneinsicht und Bescheinigungen

Notenbescheinigungen per E-Mail

Aus Datenschutzgründen dürfen Noten nicht per E-Mail mitgeteilt werden. E-Mails sind aus technischer Sicht wie Postkarten lesbar, außerdem ist es möglich, dass jemand unter falschem Namen Ergebnisse abfordern könnte. Wenn Sie dennoch per E-Mail Prüfungsergebnisse oder Notenbescheinigungen (Transcript of Records) erhalten möchten, reichen Sie bitte nachstehendes Formular im Infoportal des Studierendenservices ein.

Kontakt & Beratung

Anja Tonn-Galotta
Universitätsallee 1, C8.003
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2018
studierendenservice@leuphana.de