Umweltrecht studieren: FAQ LL.M: Nachhaltigkeitsrecht
Wie viel Zeit muss ich für den berufsbegleitenden LL.M. aufwenden, wie sehen Prüfungen aus und bringt mich dieses Studium beruflich weiter? Diese und weitere Fragen stellen uns Interessierte häufig, auf dieser Seite bündeln wir deshalb Antworten auf diese und weitere häufig gestellte Fragen rund um den LL.M. Nachhaltigkeitsrecht.
Zulassung und Bewerbung
Der Studiengang LL.M. Nachhaltigkeitsrecht sowie die Zertifikatsstudiengänge beginnen immer zum Wintersemester (Oktober). Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli.
Sie können alle Bewerbungsunterlagen für den LL.M. Nachhaltigkeitsrecht bequem online einreichen. Auf unserer Bewerbungsseite finden Sie eine Übersicht aller notwendigen Unterlagen sowie den Link zum Online-Bewerbungsformular.
Der berufsbegleitende LL.M. Nachhaltigkeitsrecht richtet sich an Akademiker*innen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit hinreichender rechtlicher Schwerpunktsetzung, mindestens einem Jahr relevanter Berufserfahrung sowie grundlegenden Englischkenntnissen. Für nähere Erläuterungen, geeignete Erststudienfächer sowie Informationen zum Nachweis von Berufserfahrung und Sprachkenntnissen besuchen Sie bitte unsere Bewerbungsseite.
Sie können dies beispielsweise nachweisen durch zusätzlich belegte Kurse während des Erststudiums mittels Ihres Abschlusszeugnisses. Eine andere Möglichkeit ist, das erlangte Wissen im Bereich Recht aus der beruflichen Tätigkeit durch ein Arbeitszeugnis darzulegen. Ratsam ist es, alle Erfahrungen mit rechtlichem Hintergrund in Ihren Lebenslauf und Ihr Motivationsschreiben mit aufzunehmen, um dem Zulassungsausschuss einen guten Eindruck zu geben, warum Sie sich für den Studiengang interessieren.
Der Studiengang ist grundsätzlich in deutscher Sprache. Lediglich ein Modul des LL.M. Nachhaltigkeitsrecht ist teilweise auf Englisch bzw. mit Präsentationsfolien in englischer Sprache. Deshalb müssen Sie für die Zulassung grundlegende Englischkenntnisse nachweisen. Nähere Informationen und Nachweismöglichkeiten finden Sie auf unserer Bewerbungsseite.
Ja, dies können Sie. Sie haben die Möglichkeit, weitere Module zum Erwerb fehlender Kompetenzen zu belegen und/oder sich außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten anrechnen zu lassen. Die Studiendauer verlängert sich ggfs. entsprechend. Eine Möglichkeit der Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten besteht in der pauschalisierten Form eines Brückenmoduls. In diesem werden bei einer einjährigen Berufserfahrung (in Vollzeit) bis zu 15 CP, bei einer zweijährigen oder längeren Berufserfahrung bis zu 30 CP anerkannt. Ein entsprechender Antrag kann grundsätzlich erst nach Studienaufnahme erfolgen. Weitere wertvolle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum CP-Delta.
In den letzten Jahren passte die Anzahl der Bewerber*innen zu den zu vergebenen 25 Studienplätzen. Eine Begrenzung der Studienplätze bei den Zertifikatsstudiengängen Recht der Energiewende und Umweltrecht gibt es nicht.
Eine offizielle Rückmeldung zur Zulassung erhalten Sie meist in den ersten zwei Wochen im September.
Studienorganisation
Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. In den ersten beiden Semestern sind die Modulveranstaltungen geplant. Das dritte Semester ist für die Masterarbeit vorgesehen. Das Studium kann jedoch über die 3 Fachsemester Regelstudienzeit hinaus auf insgesamt 7 Fachsemester zuzüglich 4 Urlaubssemester (in denen Sie keine Modulprüfungen ablegen dürfen) ausgeweitet werden.
Die Präsenzveranstaltungen finden in der Regel an ein bis zwei Wochenenden im Monat statt, sodass Sie für die zwei Semester zwölf Wochenenden einplanen müssten. Eine Ausnahme ist das erste Modul. Dieses findet im Anschluss der Auftaktveranstaltung (Samstag) von Montag bis Freitag im Oktober statt. Für diese Woche können Sie Bildungsurlaub über uns beantragen.
Unsere Dozierenden stammen überwiegend aus der Praxis, sodass es während der Lehrveranstaltungen stets einen Praxisbezug anhand von Fallbeispielen etc. gibt.
Zwischen den Lehrveranstaltungen bereiten Sie die Lerninhalte im angeleiteten Selbststudium durch die Bearbeitung von Lernmaterial vor und nach. Mithilfe der E-Learning-Plattform Moodle haben Sie Zugriff auf alle Lernmaterialien, aber auch den Kontakt zu den Lehrenden, dem Team des Studiengangs und der Professional School und den anderen Mitstudierenden.
Ja, über die E-Learning-Plattform Moodle erhalten Sie in Form von Präsentationsfolien oder Ähnlichem und Literaturhinweisen/Leseempfehlungen vorbereitende Unterlagen. Weitere Unterlagen zur Vorbereitung auf die Klausur folgen meist nach den Lehrveranstaltungen.
Überwiegend schriftliche Klausuren, aber auch mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Exposés und Referate.
Ja, der Titel Master of Laws steht unabhängig von Ihrem vorangegangenen Studienabschluss auf Ihrem Abschlusszeugnis.
Es besteht die Möglichkeit, sich durch die zusätzlichen Kenntnisse nach dem Studium für eine andere Stellung oder eine bessere Position zu bewerben. Dies sind die Erfahrungen, die wir von den ehemaligen Studierenden erhalten haben.
Gebühren und Finanzierung
Für den berufsbegleitenden LL.M. Nachhaltigkeitsrecht fallen insgesamt 10.860 Euro Studiengebühren an. Zusätzlich wird pro Semester der Semesterbeitrag in Höhe von derzeit etwa 255 Euro fällig. Für das Praxismodul (F6NR) können ggf. zusätzliche Kosten entstehen. Ebenfalls zu beachten sind die Reisekosten und die Übernachtungskosten bei den Präsenzveranstaltungen, die Sie zahlen müssen.
Die Studiengebühren sind innerhalb der Regelstudienzeit von drei Semestern zu begleichen. Bei der Ratenhöhe und wann innerhalb der drei ersten Semester Sie diese zahlen wollen, richten wir uns nach Ihren Wünschen. Viele Studierende begleichen diese beispielsweise innerhalb von drei Raten mit jeweils einer Rate zu Beginn des Semesters. Eine monatliche Zahlung über die drei Semester ist auch möglich. Teilen Sie uns einfach Ihre Wünsche mit. Wir finden eine Lösung.
Für berufsbegleitende Studiengänge gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, die von Ihren individuellen Voraussetzungen abhängig sind. Eine Investition in Ihre Bildung lohnt sich, denn mittelfristig kann Ihr Gehalt durch Ihren Bildungsaufstieg steigen. Einen gewichtigen Teil Ihrer Ausgaben rund um das Studium können Sie von der Steuer absetzen. Außerdem finanzieren viele Arbeitgeber Weiterbildungen mit - oft auch in Kombination mit einem staatlichen Förderprogramm. Gehen Sie auf Ihren Arbeitgeber zu!
Über einen Bildungsfonds oder einen Studienkredit können Sie die anfallenden Kosten im Alltag stemmen und hinterher mit Ruhe und ohne Überschuldungsfalle zurückzahlen. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir Ihnen die passende Ratenzahlung für Ihre Studiengebühren anbieten!
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich auf Stipendien (z. B. das Deutschlandstipendium) zu bewerben oder kleinere staatliche Förderprogramme zu nutzen. Weiteres haben wir online für Sie zusammengestellt.
Weitere Fragen
Sie können sich an das Team des Studiengangs wenden. Bitte melden Sie sich hierzu unter nachhaltigkeitsrecht@leuphana.de. Bei dem Wunsch nach einer telefonischen Beratung möchten wir Sie bitten, uns per E-Mail zu kontaktieren.
Kontakt & Beratung
Koordination
Dr. Anna Leßmeister
Universitätsallee 1, C40.229
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1304
anna.lessmeister@leuphana.de
Verwaltung
Ilona Heyner
Universitätsallee 1, C40.222
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2309
ilona.heyner@leuphana.de
E-Mail-Kontakt
Sie erreichen das Team des Studiengangs unter der E-Mail-Adresse nachhaltigkeitsrecht@leuphana.de.