Israel-Gaza: Zwischen Gerichtsbarkeit und politischen Entscheidungen

05.02.2026 Prof. Dr. Janina Dill, Professorin für Globale Sicherheit an der University of Oxford, und Prof. Dr. Eckart Woertz, Professor für Politik des Nahen Ostens an der Universität Hamburg, im Interview zu völkerrechtlichen und historischen Hintergründen.

©Leuphana/Tengo Tabatadze
"Die Gerichtsbarkeit im Völkerrecht weicht vom Idealtyp ab, den wir im Kopf haben. Staaten können in gewissen Grenzen wählen, inwieweit sie die Zuständigkeit dieses Gerichts akzeptieren", sagt Janina Dill

Inwieweit zeigt sich beim Gaza-Konflikt die tatsächliche Durchsetzungsfähigkeit des Völkerrechts? 

Janina Dill: Die Gerichtsbarkeit im Völkerrecht weicht vom Idealtyp ab, den wir im Kopf haben. Staaten können in gewissen Grenzen wählen, inwieweit sie die Zuständigkeit dieses Gerichts akzeptieren. In Zusammenhang mit Konflikten ist das sehr relevant, denn der Internationale Gerichtshof hat die Zuständigkeit über Völkermord zu urteilen, kann aber zum Beispiel nicht feststellen, ob Israel im Gaza-Krieg Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht. Israel erkennt die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs für diese Fragen nicht an. 

Wenn man auf die Durchsetzung zu sprechen kommt, gibt es eine zentrale Durchsetzungsgewalt im Völkerrecht, aber diese ist eingeschränkt und politisiert. Der Sicherheitsrat soll eigentlich als Exekutive wirken, wenn ein Staat durch einen Völkerrechtsverstoß den Frieden und die internationale Sicherheit gefährdet. Aber es gibt keine Weltpolizei, die dann kommt, wenn ein Staat oder eine nichtstaatliche bewaffnete Organisation ein Land angreift.

Wie kann Durchsetzung dennoch gelingen?

Janina Dill: Man spricht von einem horizontalen Durchsetzungsmodell: Staaten sollen sich gegenseitig zur Verantwortung ziehen, durch Sanktionen, den Abbruch diplomatischer Beziehungen und in sehr engen Umständen auch durch Waffengewalt. Das hat nie verlässlich funktioniert, da Staaten immer auch politisch agieren.

Im Kontext dieses Konflikts zeigen sich die Grenzen dieses Systems besonders deutlich, weil viele westliche Staaten nicht bereit waren, ihre Völkerrechtsverpflichtungen zu erfüllen, als klar wurde, dass Israel das Völkerrecht bricht. Das hat dem Völkerrecht sehr geschadet. Der Konfliktverlauf ist nur vor diesem Hintergrund zu verstehen.

Wie schätzen Sie den Begriff der Staatsräson ein? 

Eckart Woertz: Die Staatsräson ist eine sehr deutsche Debatte, deren Bedeutung überschätzt wird. Ich glaube nicht, dass Israel im Ernstfall auf Deutschland setzt. Die Debatte um die besondere Verantwortung und die Staatsräson ist relativ jung und stammt aus den 2000er Jahren, stark geprägt durch Angela Merkel. Der Begriff kam nicht aus dem Nichts, wurde aber erst in dieser Zeit ritualisiert. In den 50er- und 60er-Jahren war die deutsche Unterstützung für den jungen israelischen Staat faktisch viel entscheidender als heute. 

1948 wurde der Staat Israel gegründet, während die Westbank von Jordanien annektiert und der Gazastreifen von Ägypten verwaltet wurde. Zu diesem Zeitpunkt war Deutschland noch kein eigenständiger Staat, kein Mitglied der UNO und hatte insofern keine Mitsprache. 1952 kam es aus eigenem Interesse Deutschlands zum Luxemburger Abkommen, das die Wiedergutmachung verhandelte, um wieder in die internationale Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Diplomatische Beziehungen wurden jedoch erst 1965 aufgenommen. 

Kurz gesagt: Ja, es sollte Verantwortung gegenüber jüdischem Leben geben, auch in Israel, aber nicht gegenüber einem Staat. Der Begriff Staatsräson ist problematisch, weil er nahelegt, dass sich ein Staat aus Eigeninteresse über das Recht erhebt. Blankoschecks gegenüber anderen Staaten halte ich für problematisch. 

Janina Gill: Die Staatsräson ist nicht tauglich eine Völkerrechtsverletzung zu rechtfertigen. Sie ist ein politischer Begriff. Damit kommt Deutschland nicht um die vertraglichen Verpflichtungen herum, die es in Ausdruck seiner eigenen Souveränität eingegangen ist. 

Der Gaza-Konflikt erfährt große mediale Aufmerksamkeit, andere Kriege scheinen dagegen vergessen. Woran liegt das?

Janina Gill: Völkerrechtlich gesehen behauptet niemand, dass Konfliktparteien im Jemen oder im Sudan das Völkerrecht einhalten. Die mediale Aufmerksamkeit im Kontext Israel/Gaza kommt zum Teil daher, dass es weiterhin das Argument gibt, Israel halte sich ans Völkerrecht, weshalb Expertenmeinungen eingeholt werden. Grundsätzlich müssten wir viel mehr auf Konflikte im Sudan, Yemen oder auch in der Demokratischen Republik Kongo schauen, die unsere Aufmerksamkeit ebenso brauchen.

Man sollte diese Hinweise auf „vergessene Konflikte“ jedoch nicht als Ablenkung davon nutzen, dass es einen eklatanten Handlungsbedarf in der deutschen Israelpolitik gibt. Deutlich mehr und direkter als in anderen Konflikten sind hier deutsche Steuergelder und politische Unterstützung involviert, weshalb es eine größere Verantwortung und einen demokratischen Aufarbeitungsbedarf gibt. Die Bundesregierung kann nicht einerseits sagen, sie habe aus historischer Verantwortung keine moralische Autorität über Israel zu urteilen, und sich andererseits militärisch und diplomatisch eindeutig in dem Konflikt positionieren.

Eckart Woertz: Dieser Konflikt erfährt enorme mediale Aufmerksamkeit und hat ein großes Emotionalisierungspotenzial. Das lässt sich nicht allein durch seine Brutalität erklären, denn andere Konflikte sind ebenfalls brutal. Man muss daher betrachten, was Menschen in der arabischen Welt, in Deutschland oder in den USA aus unterschiedlichen Gründen emotional stark an diesen Konflikt bindet.

Selbstverteidigung und Verhältnismäßigkeit sind völkerrechtlich definierte Begriffe, die in öffentlichen Debatten oft politisiert werden. Welche Auswirkungen hat das einerseits auf das Völkerrecht selbst und andererseits auf politische Debatten?

Janina Dill: Selbstverteidigung und Verhältnismäßigkeit sind Rechtsbegriffe mit klaren Definitionen, deren Anwendung jedoch doktrinär kompliziert und teilweise kontrovers ist. Es gibt gute Gründe zu sagen, dass Israel kein Selbstverteidigungsrecht im Sinne von Artikel 51 der UN-Charta hat, da sie Gaza zuvor als Besatzungsmacht kontrolliert hat. Diese völkerrechtliche Debatte spielt in der öffentlichen Frage, ob Israel das „darf“ eine Rolle ist aber von ihr zu unterscheiden. Das Völkerrecht ist ein wichtiger Anhaltspunkt, zugleich fließen ethische, moralische und politische Intuitionen in die öffentliche Debatte ein. Produktiv ist die Diskussion nur, wenn klar zwischen dem Rechtsbegriff und moralischen, ethischen und politischen Ansätzen unterschieden wird.

Eckart Woertz: Eine militärische Reaktion Israels war nach dem 7. Oktober zu erwarten. Jeder andere Staat hätte ebenfalls Maßnahmen zum Schutz seiner Bevölkerung ergriffen. Israel hätte sich bei dieser militärischen Reaktion allerdings an das humanitäre Völkerrecht halten müssen, was es mit seiner entgrenzten Kriegsführung erkennbar nicht getan hat. Wichtig ist zu sehen, dass weder die Palästinenser bis 1988 noch Israel die völkerrechtlichen Grenzen vollständig anerkannt haben. Israel hat zwar die UN-Charta anerkannt, die territorialen Grenzen wurden aber weder von der palästinensischen Seite noch von Israel verbindlich akzeptiert. Die 1967er Grenze entstand durch eine UNO-Resolution, basierend auf der ursprünglichen Waffenstillstandslinie von 1949, wurde aber von der PLO erst 1988 und von Israel noch nie rechtsverbindlich anerkannt – ähnlich wie die Hamas-Charta von 1988, die Besatzung im gesamten Mandatsgebiet definiert.

Empirisch halten sich beide Akteure nicht strikt ans Völkerrecht. Die Frage des Territorialgebiets ist für bewaffnete Angriffe gegen die Bevölkerung nicht ausschlaggebend. Israel hat dennoch traditionell versucht, detaillierte völkerrechtskonforme Argumente vorzulegen, mehr als Russland, obwohl Staaten generell immer Argumente finden, um Handlungen zu rechtfertigen.

Vielen Dank für das Gespräch!

Prof. Dr. JaninaDill ist Professorin für Globale Sicherheit an der University of Oxford und Fellow am Trinity College. Sie erforscht die Schnittstelle von internationalem Recht, Ethik und bewaffneten Konflikten. Sie ist Co‑Direktorin des Oxford Institute for Ethics, Law and Armed Conflict und hat zahlreiche Publikationen in diesem Bereich veröffentlicht.

Prof. Dr. Eckart Woertz ist Professor für Politik des Nahen Ostens an der Universität Hamburg und Direktor des GIGA Institute for Middle East Studies, mit dem die Leuphana kooperiert. Er forscht zu politischer Ökonomie, Energie- und Ernährungssicherheit im Nahen Osten und Nordafrika und hat zahlreiche Publikationen zu diesen Themen veröffentlicht.