• Visum und Aufenthaltsbestimmungen
  • Finanzierungsnachweis
  • Erklärvideo Studentenwerk Finanzierung Deutsch
  • Krankenversicherung
  • Meldung des Wohnsitzes
  • Aufenthaltserlaubnis / Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Visum und Aufenthaltsbestimmungen

Wer in Deutschland studieren möchte und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, benötigt im Allgemeinen für die Einreise ein Visum zu Studienzwecken, für das finanzielle Voraussetzungen erfüllt und Versicherungen nachgewiesen werden müssen. Studierende aus EU/EWR-Staaten brauchen für die Einreise in der Regel kein Visum.

Bitte prüfen Sie hier, ob Sie visumspflichtig sind:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht/207820

Reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristen-/Besuchervisum ein, da dies nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden kann!

Studierende aus Nicht-EU Ländern, die in einem EU-Mitgliedstaat studieren, beachten bitte folgende gesetzliche Sonderregelung:

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetStudent

Finanzierungsnachweis

Schon bei der Beantragung eines Visums müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt während Ihres gesamten Aufenthalts decken können. Sie müssen dazu finanzielle Mittel von aktuell 992€ pro Monat nachweisen. Sie können dies durch die entsprechende Summe auf einem Sparkonto mit Sperrvermerk (Expatrio, Fintiba) nachweisen. Beachten Sie bitte, dass ein Nebenjob in Deutschland nicht zur Eigenfinanzierung ausreicht und nicht als Finanzierungsnachweis anerkannt wird.

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Tipps des Deutschen Studierendenwerks für internationale Studierende – Wie finanziere ich mein Studium in Deutschland

Krankenversicherung

In Deutschland besteht die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Daher müssen auch internationale Studierende eine in Deutschland gültige und ausreichende Krankenversicherung nachweisen. Eine Reisekrankenversicherung ist in keinem Fall ausreichend!

Die Krankenversicherungspflicht besteht ab dem Zeitpunkt der Einschreibung, unabhängig von der tatsächlichen Einreise.

Studierende aus Staaten, mit denen ein Krankenversicherungsabkommen besteht - dazu gehören alle EU-Staaten und die Türkei -, benötigen als Nachweis nur die Krankenversicherungskarte ihres Heimatlandes (Europäische Krankenversicherungskarte EHIC/AT 11). Sobald Sie jedoch neben dem Studium auch arbeiten, muss ein Vertrag mit einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Außerdem empfehlen wir zusätzlich den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung, um eventuell anfallende Mehrkosten abzudecken.

Studierende aus Staaten, mit denen kein Krankenversicherungsabkommen besteht, können sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland zu einem Beitrag von ca. 120 Euro pro Monat versichern. Diese Versicherung kann im Voraus online geschlossen werden. Alternativ kann man mit einer Reiseversicherung einreisen und direkt nach Ankunft eine Krankenversicherung abschließen. Versicherungen des Heimatlandes werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert.

Studierende, die älter als 30 Jahre sind, können nicht über eine gesetzliche Krankenkasse versichert werden, haben aber die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen.

Mehr Informationen zum deutschen Versicherungssystem hier.

Meldung des Wohnsitzes

Alle Studierenden müssen ihren Wohnsitz nach Ankunft offiziell anmelden. In Lüneburg kann ein Termin über die folgende Website vereinbart werden:

https://www.hansestadt-lueneburg.de/buergerservice/buergeramt/einwohnermeldeamt.html

Wenn Sie NICHT in der Stadt Lüneburg wohnen, müssen Sie sich in der jeweiligen Gemeinde/Stadt anmelden.

Im Rahmen des Orientierungsprogramms unterstützen wir Sie bei der Anmeldung. Bei früherer oder späterer Anreise melden Sie sich selbständig an.

Sie benötigen folgende Dokumente:

Bitte beachten Sie, dass bei Abreise die Abmeldung erforderlich ist!

Aufenthaltserlaubnis / Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Nach visumfreier Einreise müssen Sie vor Ablauf der ersten 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, die Ihnen spätestens 90 Tage nach Einreise vorliegen muss.
Wenn Sie mit Visum eingereist sind, beantragen Sie sechs bis acht Wochen vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Ihr Studienaufenthalt über den Zeitraum des vorherigen Visums hinausgeht.

Onlineportal der Ausländerbehörde zur Antragstellung

Es ist möglich, die Sprache der Website zu Englisch, Spanisch oder Französisch zu ändern.

Die Ausländerbehörde finden Sie im Bürgeramt Lüneburg:

Bardowicker Str. 23, 1. Etage
21335 Lüneburg

Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Fon: +49.4131.3093252
termin-abh@stadt.lueneburg.de