Versicherungen und Steuer

Krankenversicherung

In Deutschland ist eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Der Nachweis einer für Deutschland gültigen Krankenversicherung ist daher Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung durch die Ausländerbehörde.

Prüfen Sie bitte sorgfältig, ob Ihre Krankenversicherung im Heimatland auch die Kosten für möglicherweise notwendige Arzt- und Krankenhausbehandlungen während Ihres Aufenthaltes in Deutschland deckt. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie mit Ihrer Versicherung auch die Modalitäten klären.

Wenn Ihre Krankenversicherung keinen Versicherungsschutz für Deutschland umfasst, sollten Sie schon vor der Einreise nach Deutschland mit einer Versicherungsgesellschaft Kontakt aufnehmen, um alle Fragen Fragen rechtzeitig zu klären, damit Versicherungsschutz ab dem 1.Tag Ihres Aufenthaltes in Deutschland besteht.

Aufenthalt mit Stipendium

Wenn Sie mit einem Stipendium oder selbst finanziert nach Deutschland kommen und Sie über Ihre Versicherung im Heimatland nicht ausreichend versichert sind, müssen Sie in Deutschland eine private Krankenversicherung abschließen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Versicherung über den Deutschen Akademischen Austauschdienst abschließen, die zusätzlich zur Krankenversicherung auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung beinhaltet. DAAD-Gruppenversicherung

Aufenthalt im Rahmen eines Arbeitsvertrages

Wenn Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland einen Arbeitsvertrag erhalten, unterliegen Sie den gesetzlichen Regelungen zur Krankenversicherung von Arbeitnehmern. Die Universität und jeder andere Arbeitgeber muss Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Mitarbeiter*in anmelden. Dies erfolgt automatisch, sobald Sie eine Krankenkasse gewählt und diese dem Arbeitgeber mitgeteilt haben. Hilfe bei der Wahl einer Krankenkasse erhalten Sie im International Office oder auf entsprechenden Internetportalen.

Sozialversicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland umfasst Krankenversicherung (siehe oben), Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.

Wenn Sie als Stipendiat nach Deutschland kommen, sind Sie mit Ausnahme der Krankenversicherung von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Wenn Sie jedoch einen Arbeitsvertrag in Deutschland haben, unterliegen Sie der Sozialversicherungspflicht. Die Anmeldung bei den Versicherungen erfolgt automatisch über den Arbeitgeber. Deutschland hat mit einer Reihe von Ländern ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen, das im Wesentlichen den Erwerb von Rentenansprüchen und die Zahlung von Renten regelt. Ob mit Ihrem Herkunftsland ein solches Abkommen besteht, können Sie hier prüfen.

Weitergehende Informationen zur Sozialversicherung finden Sie auf dem EURAXESS Portal.

Weitere Versicherungen

Unfallversicherung

Für Universitätsangehörige besteht eine gesetzliche Unfallversicherung, die Unfälle auf dem Weg von und zur Universität, auf dem Campus oder im Rahmen universitärer Veranstaltungen (auch z.B. Exkursionen) abdeckt. In einem solchen Fall benachrichtigen Sie bitte sofort das International Office.

Diese Versicherung deckt keine Unfälle ab, die Ihnen als Privatperson passieren; hierfür ist zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Haftpflichtversicherung

Wir empfehlen dringend eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die im Fall eines Personen- oder Sachschadens, den Sie verursachen, die daraus entstehenden Kosten trägt. Versicherungsunternehmen finden Sie im Internet oder fragen Sie im International Office.

Steuern

Wenn Sie für einen Forschungsaufenthalt an der Leuphana Universität Lüneburg ein Stipendium erhalten, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung von Steuern in Deutschland befreit. Informieren Sie sich auf jeden Fall bei Ihrem Stipendiengeber. Es empfiehlt sich auch zu klären, ob Sie ein in Deutschland gezahltes Stipendium in Ihrem Herkunftsland versteuern müssen.

Wenn Sie mit einen Arbeitsvertrag an der Universität (oder bei einem anderen Arbeitgeber) tätig sind, sind Sie grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen, unter anderem aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit allen EU-Staaten und vielen anderen Staaten geschlossen hat. Weitere Informationen werden Sie, wenn ein Arbeitsvertrag geschlossen werden soll, vom Personalservice der Leuphana Universität erhalten.

Die Doppelbesteuerungsabkommen findet man auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums.