Cotutelle

Das Cotutelle-Verfahren ermöglicht den Erwerb eines Doktorgrades, der gemeinsam von zwei Universitäten in zwei Ländern verliehen wird. Grundlage dafür ist  e i n e  wissenschaftliche Leistung, die auf der Forschungsarbeit an beiden Hochschulen beruht. Den Rahmen für eine erfolgreiche Umsetzung des Cotutelle-Verfahrens, die zum Erwerb eines binationalen Doktorgrades führt, schafft eine für alle Beteiligten verbindliche Kooperationsvereinbarung.

Das Cotutelle-Verfahren eignet sich für Doktorand*innen, die

  • eine wissenschaftliche Anbindung an beide beteiligten Länder sicherstellen möchten,
  • noch offen lassen möchten, in welchem Land sie später arbeiten werden,
  • eine Tätigkeit im binationalen Bereich anstreben,
  • einen stark mit dem anderen Land verbundenen Forschungsschwerpunkt haben.

Weitere Informationen zum Cotutelle-Verfahren einschließlich einer Checkliste, die alle notwendigen Schritte zur Umsetzung einer binationalen Promotion beinhaltet, finden Sie auf unserem Informationsblatt (in englischer Sprache).

Information und Checkliste EN (pdf)

Auf der Basis der Promotionsordnungen der Leuphana haben wir zur Festlegung der Rahmenbedingungen eines Cotutelle-Verfahrens eine Mustervereinbarung entwickelt (in englischer Sprache). Bitte nutzen Sie diese, es sei denn, es bestehen seitens der ausländischen Hochschule andere Vorgaben.

Cotutelle-Mustervereinbarung EN (docx)

Ausfüllhinweise EN (pdf)

Informationen zur Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen einer Promotion finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Francine Uwera
Koordinatorin Internationale Studierende Graduate School / Joint Degrees / Cotutelle
C14.113b
+49.4131.677-1530
francine.uwera@leuphana.de