Einreise, Aufenthalt & Dokumente
Einreisebestimmungen
Grundsätzlich benötigen alle internationalen Mitarbeitenden, Doktorand*innen und Wissenschaftler*innen ein Einreisevisum.Ausgenommen sind EU-Staatsbürger sowie weiterer Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben hat. Ob Sie ein Visum beantragen müssen, können Sie Im Visanavigator des Auswertigen Amtes prüfen.
Visa werden seit Januar 2025 online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes beantragt.
Vom Erhalt des Einladungsschreibens bis zur Erteilung des Visums können mehrere Monate vergehen. In keinem Fall sollten Sie mit einem (leichter und schneller zu erhaltenden) Touristenvisum einreisen, da dieses von den Behörden in Deutschland nicht in eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden kann.
Bei Fragen zur Beantragung des Visums berät das Welcome Center gerne.
Mitarbeiter*innen:
Mitarbeiter*innen reisen mit einem Visum für akademische Fachkräfte ein. Sobald ein Jahreseinkommen von 48.300 Euro erreicht wird, kann eine Blaue Karte beantragt werden. Für beide Visatypen wird eine „Erklärung zur Beschäftigung“ benötigt, die von der Personalabteilung ausgestellt wird.
Gastwissenschaftler*innen:
Gastwissenschaftler*innen können sowohl mit einer Blauen Karte als auch mit einem Forschervisum einreisen. Dies hängt unter anderem von der Finanzierung ab. Das Forschervisum berechtigt sowohl zur Lehre als auch zur Forschung. Die Ausstellung eines „Hosting Agreement“ ist dafür notwendig.
Stipendiat*innen:
Stipendiat*innen können mit einem „Hosting Agreement“ ein Forschervisum beantragen.
PhD Studierende:
PhD Studierende können mit einem Studienvisum nach Deutschland einreisen. Auch Promovierende, die einen kurzen Aufenthalt planen, können an der Leuphana eingeschrieben werden.
Aufenthaltsbestimmungen
Ein Visum wird normalerweise für 1 Jahr ausgestellt und beinhaltet für diese Zeit auch die notwendige Arbeitserlaubnis. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, sollte ca. 3 Monate vor dem Ablauf des Visums ein Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde des Wohnsitzes beantragt werden. Personen, die visumsfrei nach Deutschland einreisen müssen den Aufenthaltstitel direkt bei der Ausländerbehörde beantragen.
Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Hosting Agreement / Arbeitsvertrag /Stipendienvertrag o.ä.
- Reisepass
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag
Unabhängig von der Meldung bei der Ausländerbehörde muss der Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt des jeweiligen Wohnortes angemeldet werden. Dafür benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung und Ihren Pass. Für Kinder muss eine ins Deutsche übersetzte Geburtsurkunde mitgebracht werden.
Wichtige Dokumente
Wir empfehlen Ihnen folgende Unterlagen mitzubringen:
- Pass
- Qualifikationsnachweise
- Einladung oder Hosting Agreement
- Urkunden (Eheurkunde, Geburtsurkunde von Kindern)
- Führerschein