Einreise, Aufenthalt & Dokumente
Einreisebestimmungen
Grundsätzlich benötigen alle ausländischen Staatsangehörigen ein Einreisevisum. Ausgenommen davon sind Staatsangehörige der EU- und EFTA-Staaten sowie der Staaten, für die die Europäische Union die Visumspflicht aufgehoben hat, wie z.B. Australien und Neuseeland, Kanada und USA, Japan und Korea sowie Israel.
Die aktuellen Visa- und Einreisebestimmungen entnehmen Sie bitte der Homepage des Auswärtigen Amtes. Bitte reisen Sie keinesfalls mit einem Touristenvisum ein, da dieses nicht in einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung oder Forschung umgewandelt werden kann.
Auskunft erteilen auch die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate). Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung, um die für Sie geltenden Einreise- oder Visabestimmungen – abhängig von Zweck und Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland – sowie die voraussichtliche Dauer der Bearbeitung Ihres Antrags zu erfahren.
Aufenthaltsbestimmungen
Ein Visum gilt ausschließlich als Einreiseerlaubnis und ist maximal 3 Monate gültig. Innerhalb einer Woche nach Ankunft in Deutschland ist daher der sogenannte elektronische Aufenthaltstitel (eAT) bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen und der Wohnsitz anzumelden, ggf. auch für mitreisende Familienangehörige. Auch ausländische Wissenschaftler*innen, die nicht visumspflichtig sind, müssen diese Aufenthaltsbewilligung beantragen und ihren Wohnsitz anmelden. Die dafür notwendigen Dokumente sind:
- Offizielle Einladung / Arbeitsvertrag o.ä. der Leuphana Universität
- Reisepass (oder Personalausweis)
- 1 biometrisches Passfoto
- Nachweis über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung
- Erklärung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes
Bürgeramt (Ausländerbehörde)
Bardowicker Straße 23
D-21335 Lüneburg
Telefon: +49.4131.3093252
termin-abh@stadt-lueneburg.de
Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.
Wichtige Dokumente
Wir empfehlen Ihnen folgende Unterlagen mitzubringen:
Reisepass oder Personalausweis | Die Reisepässe oder Personalausweise für Sie und Ihre Familienangehörigen müssen während Ihres gesamten Aufenthalts in Deutschland gültig sein. |
Zeugnisse und Urkunden | Bringen Sie beglaubigte Kopien Ihres Abschlusszeugnisses, Ihrer Promotionsurkunde, Ihrer Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde/Geburtsurkunden Ihrer Kinder (falls zutreffend) und Ihrer ins Deutsche oder Englische übersetzten Versicherungsunterlagen mit. |
Einladung / Aufnahmevereinbarung | Bringen Sie das Einladungsschreiben oder die Aufnahmevereinbarung mit. |
Nachweis der finanziellen Mittel | Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Finanzierung Ihres Aufenthalts in Deutschland verfügen (eigene finanzielle Mittel und/oder Einkommen oder ein Schreiben, in dem ein Stipendium bestätigt wird). |
Impfausweis | Bringen Sie auch Ihren internationalen Impfausweis mit (ggf. auch den Ihrer Familie) |
Führerschein | Prüfen Sie, ob Ihr Führerschein in Deutschland gültig ist. Hier finden Sie informationen dazu. |
biometrische Bilder | Für verschiedene Ausweise benötigen Sie höchstwahrscheinlich biometrische Fotos in Reisepassgröße. |