Aktuelle Hinweise (18. März) zu den Informationen für Beschäftigte
18.03.2020 Aufgrund der aktuellen Krisensituation hat das Präsidium heute die Regelungen zu Anwesenheiten und Arbeitszeiten an der Leuphana angepasst. Grundlage ist die mit dem Personalrat getroffene neue Dienstvereinbarung zu Arbeitsplatzalternativen. Ziel ist es, durch großzügige und pragmatische Regelungen soweit wie möglich das Infektionsrisiko von Universitätsmitgliedern zu senken und damit auch Infektionsketten zu durchbrechen. Im Vertrauen auf die gemeinsamen Anstrengungen und in Ergänzung der gestern versandten Mail darf ich Sie nachfolgend über die getroffenen Regelungen informieren, die zunächst bis zum 19.04.2020 gelten.
Anwesenheit in der Universität
Die Arbeit von Beschäftigten der Leuphana Universität Lüneburg soll aus Fürsorgegesichtspunkten nur noch im für die Aufgabenerledigung zwingend notwendigen Umfang in Räumlichkeiten der Universität geleistet werden. Die Vorgesetzten entscheiden in ihren jeweiligen Bereichen darüber, welche Arbeiten an der Universität unbedingt vor Ort ausgeführt werden müssen und welche auch mobil von zu Hause aus möglich sind. Die Vorgesetzten haben dabei darauf zu achten, dass der Dienstbetrieb im erforderlichen Umfang gewährleistet ist. Insbesondere müssen alle Beschäftigten per Mail und Telefon erreichbar sein. Der Zeitraum der mobilen Arbeit sowie die zu erledigenden Aufgaben sind mit den Vorgesetzten abzustimmen. Die Leitungen der Abteilungen und Einrichtungen der Universität sind weiterhin gebeten, für ihre Bereiche jeweils entsprechende Einsatzpläne zu entwickeln.
Ausstattung
Die Universitätsleitung bittet alle Beschäftigten, die ein Dienstlaptop besitzen, dieses immer mit nach Hause zu nehmen. Das gilt auch für das Wochenende und bei Antritt eines Urlaubs. Es ist keine Arbeit während des Wochenendes oder des Urlaubs vorgesehen. Allerdings soll so gewährleistet werden, dass bei einer evtl. Quarantäne von zu Hause aus gearbeitet und somit die Funktionsfähigkeit der Leuphana Universität Lüneburg gewährleistet werden kann. Gleiches gilt für vorhandene Headsets und Mobiltelefone.
Minderzeiten
Soweit eine Anwesenheit vor Ort in der Universität nicht zwingend erforderlich ist und aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes die Arbeitszeit nicht oder nicht vollständig mobil von zu Hause aus geleistet werden kann, erfolgt eine Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts bzw. der Bezüge.
Mobiles Arbeiten von zu Hause
Alle Beschäftigten, deren Anwesenheit nicht erforderlich ist, sollen mobil von zu Hause aus arbeiten. Auf jeden Fall von zu Hause aus arbeiten sollen dabei alle Beschäftigten, die aufgrund von Vorerkrankungen oder besonderen gesundheitlichen Einschränkungen gem. Risikogruppen des RKI (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen) bzw. aufgrund entsprechender ärztlicher Empfehlung von einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus besonders gefährdet sind.
Zeiterfassung
Zunächst bis zum 19.04.2020 werden wir die Zeiterfassung für alle Beschäftigten auf Vertrauensarbeitszeit umstellen. Bitte dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten formlos. In der digitalen Zeiterfassung über Adicom werden für alle Beschäftigten die Soll-Arbeitszeiten erfasst. Mehrzeiten lassen Sie bitte von ihren Vorgesetzten abzeichnen und schicken diese Dokumentation zur nachträglichen Erfassung an den Personalservice. Krankmeldungen und Urlaubsanträge (inkl. der Zustimmung Ihrer*s Vorgesetzten) reichen Sie bitte per E-Mail beim Personalservice ein.
Mitarbeiter*innen mit zu betreuenden Kindern
Sollten Sie aufgrund der Betreuung Ihrer Kinder in der aktuellen Situation nicht in der Lage sein, Ihre Arbeitszeit in vollem Umfang erbringen zu können, unterrichten Sie bitte Ihre Vorgesetzten. Auch in diesem Fall erfolgt eine Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts bzw. der Bezüge.
Wenn Sie aufgrund der erforderlichen Betreuung Ihrer minderjährigen Kinder und nach Prüfung aller Möglichkeiten gar nicht arbeiten können, beantragen Sie bitte Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge beim Personalservice.
Bitte beachten Sie darüber hinaus unbedingt weiterhin die mit Rundmail von gestern kommunizierten Hinweise und die im Internet unter www.leuphana.de/portale/coronavirus/coronavirus veröffentlichten Informationen. Bitte befolgen Sie insbesondere die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienemaßnahmen, vermeiden Sie unbedingt persönlich durchgeführte Besprechungen und Gremiensitzungen und sorgen Sie für ausreichende Abstände zu anderen Personen von mindestens 2 Metern.
Weiterhin stehen wir Ihnen für individuelle Rückfragen, Hinweise und Anmerkungen gerne unter zur Verfügung.