Aktuelle Hinweise (23. März)
23.03.2020 Die Landesregierung hat am 22. März 2020 auf Basis einer Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten beschlossen.
Die Allgemeinverfügung enthält detaillierte Regelungen mit dem Ziel, soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu minimieren. Bitte nehmen Sie die Regelungen genau zur Kenntnis. Notwendige Tätigkeiten zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten bleiben gem. Ziff. 3b der Verfügung weiterhin zulässig.
Sie finden den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/erlasse-und-allgemeinverfuegung-185856
bzw. auch direkt unter www.niedersachsen.de/download/153376/Allgemeinverfuegung_des_Niedersaechsischen_Gesundheitsministeriums_zur_Beschraenkung_von_Sozialen_Kontakten_vom_22.03.2020.pdf
Bei Fragen, Hinweisen und Anregungen stehen wir Ihnen auch weiterhin unter cv-info@leuphana.de zur Verfügung.