Arbeitszeitregelungen ab dem 1.Mai 2020
04.05.2020 Die bisherigen großzügigen und pragmatischen Regelungen zur Arbeitszeit, die wir bisher anlässlich der Maßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus getroffen hatten, enden am 30.04.2020. Hochschulleitung und Personalrat haben sich am 29.04.2020 für den Zeitraum ab 1. Mai 2020 auf die beigefügten arbeits- bzw. dienstrechtlichen Regelungen für die Beschäftigten der Leuphana geeinigt. Ich bitte Sie, diese Regelungen zur Kenntnis zu nehmen.
Auch diese neuen Regelungen tragen dem Versuch Rechnung, die individuellen persönlichen und beruflichen Situationen der Beschäftigten zu berücksichtigen, den dienstlichen Bedürfnissen gerecht zu werden sowie als Universität unseren Beitrag zu einer weiteren Verringerung der Infektionen zu leisten. Die nachfolgenden Regelungen gelten vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung zunächst bis zum 31.Mai.2020.
- Die Vorgesetzten werden auch weiterhin gebeten, gemeinsam mit den Beschäftigten Möglichkeiten des Arbeitens im Homeoffice zu schaffen und die Büroräume der Leuphana nur dann zu nutzen, wenn die Arbeit in Einzelbüros bzw. nach Prüfung anderer arbeitsschutzrechtlicher Vorsorgemaßnahmen in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit möglich ist. Dabei sind Beschäftigte, die einer Risikogruppe angehören, und Beschäftigte, die auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit angewiesen sind, besonders zu berücksichtigen. Für die Arbeit im Homeoffice gilt darüber hinaus weiterhin die Dienstvereinbarung zu Arbeitsplatzalternativen.
- Grundsätzlich gilt ab dem 1.Mai 2020 für alle Beschäftigten, dass ihre Arbeitszeit wieder nach den vor Beginn der Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Regelungen erfasst wird. Kolleg*innen in Technik und Verwaltung erfassen Arbeitszeiten bitte wie gewohnt durch die elektronische Erfassung im ADICOM- System. Kolleg*innen im wissenschaftlichen Bereich und die von der digitalen Erfassung ausgenommenen Beschäftigten dokumentieren ihre Arbeitszeit bitte nach den Regelungen der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit im wissenschaftlichen Bereich.
- Beschäftigte, die sich aufgrund der andauernden Schließung von Betreuungseinrichtungen wie beispielsweise Kindergärten, Krippen oder Schulen um ihre Kinder bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres oder andere hilfsbedürftige Personen kümmern müssen und deshalb auf flexiblere Bedingungen angewiesen sind, sollen auf Antrag weiterhin die Möglichkeit haben, im Rahmen einer Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten (siehe Nr. 5a der Regelungen).
- Beschäftigte, für die regulär die Arbeitszeit im ADICOM- System verwaltet wird, werden gebeten, ihre im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit bis zum Ende des Monats April 2020 angefallenen Eintragungen möglichst geblockt nach Ablauf des Monats an den Personalservice (Frau Kröger, ) bzw. die zuständigen Zeitbeauftragten zur Eintragung weiterzuleiten. Benötigt werden Angaben über die konkreten Tage der Vertrauensarbeitszeit (keine detaillierten Listen über genaue Arbeitszeiten) und ob andere Abwesenheitsgründe vorliegen (Urlaub, Krankheit, Gleitzeit, Quarantäne, etc.). Die Eintragung der Vertrauensarbeitszeit in ADICOM darf nur von Frau Kröger oder den zuständigen Zeitbeauftragten vorgenommen werden.
- Sofern im Zeitraum des Geltungsbereiches der Vertrauensarbeitszeit (19.03.20-30.04.20) Überstunden/ Mehrarbeit angefallen sind, so wird zusätzlich gebeten, die Gesamtzahl der Mehr-/Überstunden monatsweise mit der schriftlichen Bestätigung des Vorgesetzten über die Leistung dieser Mehr-/Überstunden zur Gutschrift an Frau Kröger mitzuteilen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Regelungen im konkreten Einzelfalle entnehmen Sie bitte den zwischen Hochschulleitung und Personalrat am 29.4.2020 verabschiedeten arbeitsrechtlichen Regelungen für Beschäftigte der Leuphana Universität Lüneburg.