Coronabedingte Regelungen für Beschäftigte ab dem 31. August 2020

28.08.2020 Zum Kern unserer Idee von Universität zählt, dass sich Menschen an der Leuphana persönlich begegnen. Seit Mitte März mussten wir coronabedingt das Arbeiten, Forschen, Lehren und Studieren aus den Räumlichkeiten der Leuphana soweit wie möglich ins Homeoffice verlegen und unsere Anwesenheit auf dem Campus auf ein Minimum reduzieren.

Nachdem nun Schulen und Kindergärten wieder zu regulären Betreuungszeiten geöffnet sind, wollen auch wir mit Ende der Sommerferien in Niedersachsen langsam, zumindest soweit es angesichts der Pandemielage verantwortbar ist, schrittweise wieder in einen Präsenzbetrieb zurückkehren. Es ist schön zu sehen, dass schon jetzt wieder etwas mehr Leben auf dem Campus herrscht.

Zugleich wissen wir alle, dass wir Abstands- und Hygieneregeln auch weiterhin gewissenhaft einhalten müssen, so dass mit Beginn des Wintersemesters im Oktober das Arbeiten mit persönlichen Begegnungen und kollegialem Austausch wieder verstärkt auf dem Campus möglich wird. Der September soll vor diesem Hintergrund für eine Testphase genutzt werden, um die verstärkte Rückkehr auf den und das Arbeiten auf dem Campus zu prüfen und beispielsweise Regelungen für kritische Bürosituationen im Einzelfall zu finden. Für die Gestaltung dieser Testphase gilt:

  • Bitte halten Sie weiterhin alle Abstands- und Hygieneregeln gemäß den Vorgaben der jeweils aktuellen Fassung der Hygienerichtlinie ein, die sie hier finden: www.leuphana.de/intranet/leitlinien-fuer-den-arbeitsplatz/ordnungen-und-richtlinien-der-universitaet
  • In Ergänzung zu den bisherigen Regelungen der Hygienerichtlinie beachten Sie bitte, dass ab September eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Treppenhäusern und Fluren der Universitätsgebäude gelten wird. Diese Regelung dient dazu, vor dem Hintergrund einer wieder höheren Anwesenheit von Universitätsmitgliedern auf dem Campus die weiterhin noch bestehenden Infektionsrisiken zu senken.
  • Vorgesetzte, deren Kolleg*innen nicht in einem Einzelbüro arbeiten, nehmen bitte Kontakt zum Bereich Arbeitssicherheit auf und nutzen das Beratungsangebot durch Herrn Jörg Seeba und Frau Antje Dietrich. Gemeinsam mit Ihnen wird eine Einschätzung des Arbeitsplatzes und der Bürosituation vorgenommen und nach individuellen Lösungen gesucht.
  • Bitte prüfen Sie im Laufe des Septembers Ihre jeweils individuellen Arbeitssituationen vor dem Hintergrund der gebotenen Abstands- und Hygieneregelungen. Bitte teilen Sie dem Bereich Arbeitssicherheit Hinweise auf offene Fragen oder Verbesserungsmöglichkeiten mit. Hierfür steht Ihnen die bekannte Mailadresse arbeitssicherheit@leuphana.de zur Verfügung.
  • Bitte stellen Sie auch dann, wenn Sie aufgrund Ihrer individuellen Situation weiterhin im Home Office arbeiten sollten, sicher, dass Sie zu Ihren Arbeitszeiten verlässlich per Mail und Telefon erreichbar sind, ggf. auch durch Umschaltung ihres dienstlichen Telefons im Büro.

Hinsichtlich der Gestaltung der Regelungen zur Arbeitszeit hat das Präsidium in Absprache mit dem Personalrat die bisherigen arbeits- bzw. dienstrechtlichen Regelungen nochmals bis zum 30.09.20 verlängert. Die Verlängerung soll Gelegenheit geben, im Laufe des Septembers noch Erfahrungen mit der weiteren Rückkehr auf den Campus zu sammeln und während einer Übergangsphase noch detaillierte Absprachen und Vorbereitungen zu treffen. Für besondere Umstände, die sich ggf. aus unvorhergesehenen Betreuungssituationen bei punktuellen Schul- oder Kitaschließungen oder anderen Einschränkungen ergeben sollten, wollen wir dabei weiterhin im Sinne unserer Beschäftigten Regelungen finden.

Wir alle sind auch weiterhin von einer Rückkehr zur Normalität weit entfernt. Für einige von uns wird dies aber auch weiterhin in besonderem Maße gelten. Es gibt nach wie vor Kolleg*innen, die besonders vor einer Ansteckung geschützt werden müssen oder die weiterhin eine besonders belastende private Situation durch zu betreuende Angehörige vorfinden. Für viele dieser persönlich wie beruflich herausfordernden Situationen haben wir Regelungen getroffen, die in großen Teilen auch weiterhin gelten.  In besonderen Einzelfällen werden wir nach Möglichkeiten suchen, Sie individuell zu unterstützen. Entsprechende Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen finden Sie in den Informationen für die Beschäftigten.

Wie schon zuvor stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anmerkungen sowohl die Corona-Informationsseiten auf unserer Webseite unter www.leuphana.de/portale/coronavirus/beschaeftigte als auch die Mailadresse cv-info@leuphana.de zur Verfügung.