Informationen für Studierende zum Universitätsbetrieb ab 2. November

02.11.2020 Das Wintersemester an der Leuphana hat mit der Startwoche bereits am 1. Oktober begonnen und läuft mit regulären Lehrveranstaltungen bereits seit dem 12. Oktober. Das Präsidium ist sehr froh, dass wir anders als andere Universitäten in Deutschland nicht erst in der kommenden Woche mit den Lehrveranstaltungen des Wintersemesters begonnen haben. Sie als Studierende hatten so die Chance, zumindest für einige Wochen und zumindest teilweise Universitätsbetrieb in Präsenz zu erleben, (wieder) Kontakte zu knüpfen und sich zu vernetzen. Dies war und bleibt besonders für die Erstsemesterstudierenden unter Ihnen wichtig.

Wie Sie wissen, ist die Lage an vielen Orten in Europa jedoch sehr ernst und die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen deutschlandweit weiter stark an. Die Verläufe der Covid-19 Erkrankungen und ihre Folgen sind teilweise sehr schwierig. Seit diesem Wochenende zählt nun auch der Landkreis Lüneburg mit einer Inzidenz von über 50 zu den Risikogebieten. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, Infektionsketten möglichst schnell und möglichst vollständig zu unterbrechen und das exponentielle Wachstum der Infektionen zu stoppen. Wie Sie aus den Medien wissen, haben dazu Bund und Länder Maßnahmen beschlossen; für Niedersachsen gilt ab Montag, den 2. November 2020, eine neue Verordnung.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind auch an unserer Universität erneut Maßnahmen notwendig, die Einschränkungen für den Universitätsbetrieb und das universitäre Leben zur Folge haben. Nach Abstimmung zwischen Präsidium, Dekanen, Studiendekan*innen, Abteilungsleitungen sowie Vertreter*innen von Personalrat und Studierenden haben wir uns – wenn auch schweren Herzens – dazu entschieden, möglichst ab sofort wieder auf einen Betrieb mit möglichst geringer Präsenz auf dem Campus umzustellen. Nur so werden wir alle den notwendigen Beitrag zur Unterbrechung von Infektionsketten und letztlich auch zum Gesundheitsschutz leisten können. Im Einzelnen:

  1. LEHRVERANSTALTUNGEN: Alle Lehrveranstaltungen müssen ab sofort – wann immer möglich – (wieder) als regelmäßige, synchrone Online-Veranstaltungen zu den geplanten Zeiten stattfinden. Lehrveranstaltungen in Präsenz dürfen nur noch durchgeführt werden, wenn dies aus didaktischen Gründen (z.B. Nutzung von Laboren, technischer Infrastruktur oder ausschließlich in Präsenz durchführbaren didaktischen Konzepten) unabdingbar notwendig ist. Diese müssen dann gemäß den vereinbarten Sicherheits- und Hygienekonzepten erfolgen. Lehrende müssen keine parallelen Substitute online anbieten. Studierende, die unter den veränderten Bedingungen einzelne Kurse nicht weiter belegen wollen, können sich abmelden, auch wenn Prüfungsleistungen schon begonnen wären.
    Lehrveranstaltungen, die zu Beginn dieser Woche aus Zeitgründen noch nicht online organisiert werden konnten, können ggf. noch einmal in Präsenz stattfinden. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen hierzu Ihre Lehrenden.
     
  2. EXKURSIONEN: Exkursionen können ab sofort nicht mehr durchgeführt werden. Ausnahmen sind nur noch dann möglich, wenn Exkursionen für den unmittelbaren Studienabschluss notwendig sind.
     
  3. PRAKTIKA: Praktika bleiben möglich, sofern die aufnehmenden Organisationen, z.B. Schulen, weiterhin Praktika anbieten und deren Durchführung ermöglichen.
     
  4. ÖFFENTLICHE UND WISSENSCHAFTLICHE VERANSTALTUNGEN: Alle öffentlichen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen der Leuphana mit externen Teilnehmenden müssen ab sofort wann immer möglich wieder als Online-Veranstaltung durchgeführt werden. Dies gilt auch für studentisch organisierte Veranstaltungen. Veranstaltungen in Präsenz können nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch das Präsidium durchgeführt werden.
     
  5. INTERNE VERANSTALTUNGEN: Auch alle Veranstaltungen mit internen Teilnehmenden sollen ab sofort wann immer möglich online als Audio- oder Videokonferenz durchgeführt werden. Dies gilt auch für Besprechungen oder Gremiensitzungen der verfassten Studierendenschaft oder von studentischen Initiativen.
     
  6. BIBLIOTHEK: Die Bibliothek inklusive Lesesaal sowie die Flächen für studentische Arbeitsplätze bleiben wie alle Gebäude für Mitglieder und Angehörige der Universität sowie ggf. deren namentlich bekannte Gäste geöffnet. Es gelten die Hygienerichtlinien der Leuphana sowie zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen. Über Einzelheiten informiert das Medien- und Informationszentrum auf seiner Webseite.
     
  7. STUDENTISCHE ARBEITSPLÄTZE: Auch die Arbeitsplätze für Studierende im Lesesaal der Bibliothek sowie in Seminarräumen, die über myStudy gebucht werden können, bleiben geöffnet.
     
  8. LABORE: Labore können weiter genutzt werden. Es gelten die Hygienerichtlinien der Leuphana.
     
  9. HOCHSCHULSPORT: Der Hochschulsport ist ab Montag geschlossen. Der Hochschulsport hat alternative Angebote online entwickelt und bietet die Ausleihe von Sportmaterialien an. Über Einzelheiten informiert der Hochschulsport auf seiner Webseite.
     
  10. SPORTRASEN VOR DER MENSA: Gemäß der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung ist Freizeit- und Amateursport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ab Montag untersagt. Ausnahmen gelten für sportliche Betätigungen im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands. Für den Sportrasen vor der Mensa gelten diese Regelungen entsprechend.

Bitte beachten Sie weiterhin

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, sich auch weiterhin über den aktuellen Wissensstand zum Coronavirus zu informieren und erlauben uns, Ihnen den folgenden Artikel zur Verfügung zu stellen. Der Artikel bietet eine gute Übersicht zur Verbreitung des Virus über Aerosole und macht deutlich, wie wichtig für die Vermeidung von Infektionen nicht nur verlässliches Abstandhalten und konsequentes Maskentragen ist, sondern vor allem in geschlossenen Räumen auch regelmäßiges Lüften: https://english.elpais.com/society/2020-10-28/a-room-a-bar-and-a-class-how-the-coronavirus-is-spread-through-the-air.html.

Auch heute danken wir Ihnen – auch im Namen aller Dekane und Studiendekan*innen – erneut für Ihr Verständnis, für gemeinsame Anstrengungen und für gutes Zusammenwirken, um die Folgen der Pandemie auch in der Zukunft für uns alle möglichst gering zu halten. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist es unsere gemeinsame Aufgabe, die Kernaktivitäten der Universität in Forschung, Lehre und Studium in den kommenden Wochen und Monaten so gut es geht aufrecht zu erhalten. Dafür müssen wir auf viele, jeweils wichtige, aber dennoch nicht zwingend für Forschung, Lehre und Studium notwendige Dinge konsequent verzichten. Wir alle wissen, dass wir als Universität hierbei auch einer Vorbildfunktion für einen solidarischen und sorgsamen Umgang miteinander und für die Gesellschaft insgesamt nachkommen. Gemeinsam wollen – und können – wir hierbei auf das Verantwortungsbewusstsein jeder und jedes Einzelnen von uns vertrauen.