Informationen für Beschäftigte

11.01.2021 Rundmail des Hauptamtlichen Vizepräsidenten

Liebe Kolleg*innen,

für das neue Jahr möchte ich Ihnen allen zunächst einmal Glück, Gesundheit und ein gutes Durchhaltevermögen wünschen. Wir werden auch im neuen Jahr weiterhin große Herausforderungen zu bewältigen haben, die der Umgang mit der Corona-Pandemie weiterhin für uns alle mit sich bringt.

Wie Sie alle wissen, bleiben die im Dezember des vergangenen Jahres verkündeten Regelungen zur Vorsorge vor einer weiteren Verbreitung des Coronavirus nicht nur über den 10. Januar hinaus bestehen, sondern werden vor dem Hintergrund einer steigenden Gefahr durch mutierte Varianten des Virus weiter verschärft. Detaillierte Informationen zum Bund-Länder-Beschluss und zur Umsetzung in der niedersächsischen Corona-Verordnung finden Sie hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Für unseren Universitätsbetrieb haben die neuen Vorschriften gegenüber den bisher geltenden Regelungen keine unmittelbaren Veränderungen zur Folge. Alle von uns getroffenen Regelungen zu Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen gelten unverändert fort. Die Mitglieder des Präsidiums bitten Sie eindringlich, sich auch weiterhin streng an diese Regeln zu halten, denn nur so kann es uns gelingen, die Zahl der Infektionen weiter einzudämmen.

Die verlängerte Schließung von Schulen und der Notbetrieb für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten werden die Eltern unter Ihnen allerdings teilweise vor besondere Probleme stellen. Um Ihnen die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit zu erleichtern, hat das Präsidium daher beschlossen, die bereits im vergangenen Jahr vorübergehend eingeführten Regelungen zu einer Vertrauensarbeitszeit für die Arbeit im Homeoffice erneut in Kraft zu setzen.

Beschäftigte mit minderjährigen Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder Angehörigen in Betreuungseinrichtungen, die aufgrund der Schließung von Kindergärten, Krippen oder Schulen, etc. bzw. aufgrund eines verringerten Betreuungsangebotes (z.B. Wechselunterricht) größere Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeiten benötigen, grundsätzlich aber den vollen Umfang ihrer Tätigkeiten und Aufgaben aus dem Homeoffice erbringen können, haben damit die Möglichkeit, über ihre Vorgesetzten und mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten einen Antrag auf Vertrauensarbeitszeit beim Personalservice zu stellen (auch per Mail). Das bedeutet, dass die ergebnisorientierte Erledigung der Aufgaben im Vordergrund steht. Diese Beschäftigten bekommen die Soll-Arbeitszeit pro Tag vollumfänglich in ihren Arbeitszeitkonten gutgeschrieben, auch wenn diese nicht am Stück erbracht wurde. Eine Zeiterfassung im elektronischen Zeiterfassungssystem ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Darüber hinaus haben Bundes- und Landesregierungen beschlossen, im Jahr 2021 Kinderkrankengeld für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) zu gewähren. Dies soll auch in solchen Fällen gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Genauere Informationen zur Umsetzung liegen uns derzeit allerdings noch nicht vor. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an den Personal- bzw. Professurenservice.

Die derzeit geltenden pandemiebedingten arbeits- bzw. dienstrechtlichen Regelungen sowie alle sonstigen Regelungen der Universität zum Umgang mit der Corona-Pandemie finden Sie hier in einer aktualisierten Fassung.
Zu den Planungen für das kommende Sommersemester wird Sie in Kürze ein separates Schreiben des Präsidiums erreichen. Wir stellen uns dabei erneut auf ein weitgehend digitales Semester ein.

Im Namen aller Mitglieder des Präsidiums danke ich Ihnen erneut für alle Anstrengungen, den Universitätsbetrieb in der derzeitigen Situation auch weiterhin so gut wie nur irgend möglich aufrecht zu erhalten und damit Forschung, Lehre und Studium unserer Wissenschaftler*innen und Studierenden weiterhin zu ermöglichen.

Mit herzlichen Grüßen
Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident