Informationen für Studierende zu Prüfungen im laufenden Wintersemester 2020/21 sowie zur Verlängerung der Regelstudienzeit
27.01.2021
Liebe Studierende,
Sie bringen sich derzeit mit außerordentlichem Engagement auch unter den aktuellen Bedingungen in Ihre Lehrveranstaltungen und auch in alle universitären Aktivitäten außerhalb Ihrer Lehrveranstaltungen ein. Dieses Engagement und Ihre damit verbundene Zuversicht sowie Ihr Verständnis dafür, dass der Betrieb der Universität derzeit weitgehend online durchgeführt werden muss, ist wesentlicher Teil der Universität und dafür danken wir Ihnen herzlich. Verbunden mit diesem Dank möchten wir Sie im Folgenden – in einer Situation mit z.T. schwierigen Abwägungen – über die Durchführung der Prüfungen und weitere Regelungen zum Abschluss des Wintersemesters 2020/21 informieren.
A) DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNGEN
Wie Sie wissen, bleibt die Sorge und die Unsicherheit vor steigenden Corona-Infektionen trotz derzeit leicht rückläufiger Fallzahlen und verhältnismäßig niedriger Inzidenz im Landkreis Lüneburg groß, insbesondere aufgrund ansteckenderer mutierter Varianten des Virus. Diese Unsicherheit und Sorge wurde mit Blick auf die bevorstehende Prüfungsphase von allen Statusgruppen an uns herangetragen, auch vor dem Hintergrund der jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zu einer weiteren Verschärfung der Corona-Maßnahmen.
Nach umfangreichen Abstimmungen mit den Dekanen, Studiendekan*innen, Einrichtungs- und Abteilungsleitungen, Vertreter*innen von Personalrat und Studierenden sowie in den Zentralen Studienkommissionen hat das Präsidium in der vergangenen Woche alle Lehrenden eindringlich gebeten, die für Februar und März 2021 derzeit noch in Präsenz geplanten Prüfungen auf ein Onlineformat umzustellen. Uns ist dabei wichtig zu betonen, dass die Entscheidung über die konkrete Durchführung einer Prüfung zwar im Rahmen der gesetzlichen und universitär getroffenen Regelungen erfolgen muss – in Ausübung des Grundrechts der Freiheit von Forschung und Lehre in letzter Konsequenz aber individuell bei den verantwortlichen Professuren und Lehrenden liegt. Ihre Lehrenden werden entsprechend mit Informationen über die geplanten Prüfungsformate mit Ihnen in Kontakt treten oder haben das ggf. bereits getan.
Das Präsidium wird vor diesem Hintergrund auch eine entsprechende Beschlussfassung in den Senat einbringen, der am 27. Januar 2021 tagen wird. Bitte informieren Sie sich in den nächsten Tagen und Wochen regelmäßig in myStudy über mögliche Veränderungen der Informationen zu Ihren Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
Alle Lehrenden der Universität sind ausdrücklich gebeten, Ihnen als Studierenden vor Beginn des Prüfungszeitraums Gelegenheit zu geben, sich mit der Online-Durchführung von Prüfungen vertraut zu machen, z. B. durch eine Probeklausur. Sollte Ihre Internetverbindung bzw. Ihre räumliche Situation zu Hause die Durchführung einer Prüfung von zu Hause aus unter KEINEN Umständen erlauben, wird die Universität sich bemühen, IN BESONDERS BEGRÜNDETEN EINZELFÄLLEN Arbeitsplätze in der Universität bereitzustellen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bis spätestens drei Werktage vor dem geplanten Prüfungstermin bei den für Sie zuständigen Sachbearbeiter*innen der Prüfungsadministration im Studierendenservice.
Uns allen ist sehr bewusst, dass die Umstellung von Präsenz- auf Onlineprüfungen ggf. ein hohes Maß an Flexibilität von Ihnen als Studierenden verlangt. Vor allem erfordert diese Umstellung besondere Fairness und Korrektheit aller Studierenden in der Durchführung – alleine und ohne unzulässige Hilfsmittel, ohne dass dies unmittelbar kontrolliert werden kann. Darauf müssen sich alle Kommiliton*innen verlassen können. Andererseits bedeutet die Umstellung auch einen teilweise erheblichen Mehraufwand für die Lehrenden, da bestimmte Kompetenzen digital anders geprüft werden müssen als in Präsenz. Eine digitale Prüfungskultur muss sich auch an der Leuphana erst etablieren. Dabei wird es auf das faire Verhalten der Studierenden und Lehrenden in Prüfungsformaten und Prüfungssituationen ankommen, um die unmittelbare wie auch langfristige Qualität und Integrität der Studienprogramme zu gewährleisten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt die Empfehlungen für eine offene und faire digitale Lehr- und Lernkultur.
Sofern Sie die Prüfungen in den veränderten Formaten nicht durchführen wollen oder sich aufgrund der besonderen Lage nicht adäquat vorbereiten konnten, können sie sich gemäß den geltenden Regularien bis drei Werktage vor Beginn der Prüfung abmelden. Diese gilt dann als nicht angetreten und Sie können die Prüfung zu einem nächstmöglichen Termin durchführen.
Die Situation ist für alle nicht zufriedenstellend. Jedoch kommen wir nach umfangreichen Abwägungen zu dem Schluss, dass es aufgrund der pandemischen Lage, der nach wie vor europaweit deutlich zu hohen Infektionszahlen, der aktuellen Beschlusslage von Bund und Ländern und der generellen persönlichen Anstrengungen aller derzeit nicht zu verantworten wäre, größere Zahlen von Menschen anreisen zu lassen und auf dem Campus zusammenzubringen. Wir vertrauen vor diesem Hintergrund weiterhin auf den Zusammenhalt aller Mitglieder der Universität in dieser langen außergewöhnlichen Phase.
B) VERLÄNGERUNG DER REGELSTUDIENZEIT
Das Land Niedersachsen hat Ende des vergangenen Jahres durch Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes beschlossen, zum Ausgleich von pandemiebedingten Nachteilen die Regelstudienzeit für im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21 oder Sommersemester 2021 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende individuell um ein Semester zu verlängern. Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit wirkt sich insbesondere auch auf die Bemessung des Studienguthabens nach §12 NHG aus und damit auf den Zeitraum, in dem seitens des Landes keine Langzeitstudiengebühren erhoben werden.
Der Studierendenservice der Leuphana wird die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für die an der Leuphana immatrikulierten Studierenden im Regelfall automatisch und ohne weitere Rückfragen umsetzen. Da die Verlängerung der Regelstudienzeit nur für Studierende gilt, für die nicht bereits an einer Universität bzw. für einen Studiengang in einem anderen Bundesland eine vergleichbare Verlängerung angewendet worden ist, wird sich der Studierendenservice im Einzelfall ggf. mit Rückfragen an Sie wenden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten im Einzelfall an die für Sie zuständigen Mitarbeiter*innen der Studierendenadministration im Studierendenservice.
C) ERSTATTUNG ODER ERLASS VON LANGZEITSTUDIENGEBÜHREN
Falls Sie nach bisheriger Regelung innerhalb des Zeitraums Sommersemester 2020 bis einschließlich Sommersemester 2021 erstmals zur Zahlung von Langzeitstudiengebühren verpflichtet waren oder verpflichtet sein werden, führt die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit i.d.R. zum Entfall der Zahlungspflicht von Langzeitstudiengebühren für ein Semester. Bitte stellen Sie in diesem Fall beim Studierendenservice einen Antrag auf Erstattung der ggf. zu viel gezahlten Langzeitstudiengebühren.
Für Studierende, die bereits vor dem SoSe 2020 zur Zahlung von Langzeitstudiengebühren verpflichtet waren, bleibt die Möglichkeit des Gebührenerlasses aus Gründen eines Härtefalls. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten im Einzelfall an die für Sie zuständigen Mitarbeiter*innen der Studierendenadministration im Studierendenservice.
D) ÖFFNUNG VON EINRICHTUNGEN AUF DEM CAMPUS
Der Lesesaal der Bibliothek bleibt bis auf weiteres geschlossen; die Ausleihe von Medien ist jedoch weiterhin möglich. Bitte informieren Sie sich ggf. detailliert auf der Webseite des MIZ. Wir weisen nochmals darauf hin, dass inzwischen der weitaus größte Teil der Zeitschriften und auch der größte Teil der Bücher digital verfügbar sind.
Die Mensa hat derzeit unter den Bedingungen des stark reduzierten Präsenzbetriebs weiterhin von Montag bis Donnerstag geöffnet und bietet Speisen zum Mitnehmen an.
Der Hochschulsport bleibt weiterhin geschlossen. Bitte nutzen Sie bei Interesse die Online-Angebote des Hochschulsports.
Sprechstunden der Lehrenden und der Serviceeinrichtungen erfolgen derzeit telefonisch oder online.
In besonders schwierigen persönlichen Situationen ist der psychologische Beratungsdienst des Studentenwerks Nordostniedersachsen für Studierende erreichbar (https://www.stw-on.de/lueneburg/beratung/pbs).
Abschließend dürfen wir Ihnen auch in diesem Semester erneut zusagen, dass die Universität sich in dieser für uns alle besonderen Zeit immer bemühen wird, Ihnen in dem Rahmen entgegenzukommen, wie es die gesetzlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen und akademischen Rahmenordnungen erlauben. Bitte wenden Sie sich bei Problemen an Ihre Studiendekanate oder die für Ihr Studienprogramm verantwortlichen Professuren. Auch die für Ihren Studiengang zuständigen Kolleg*innen im Studierendenservice stehen Ihnen für alle Fragen, die Sie im Zusammenhang mit Prüfungen oder mit Ihrem Studium haben, gerne zur Seite.
Mit herzlichen Grüßen
Sascha Spoun
Präsident
Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident
Erich Hörl
Vizepräsident College
Simone Abels
Vizepräsidentin Graduate School
Jörg Terhechte
Vizepräsident Professional School
Susanne Leeb
Vizepräsidentin Forschung