Informationen für Studierende: Prüfungen im Sommersemester 2021

28.06.2021

Liebe Studierende,

das Sommersemester schreitet voran und viele von Ihnen werden sich Gedanken darüber machen, was die derzeit erfreuliche Entwicklung der Corona-Infektionszahlen für die bevorstehende Prüfungsphase bedeutet. Wir hatten ja bereits Anfang des Monats darüber informiert, dass Lehrende in der Prüfungsphase des Sommersemesters Prüfungen auch wieder in Präsenz stattfinden lassen können, da eine außerordentliche Lage durch die Corona-Pandemie nicht mehr in einem Umfang gegeben ist, der die Durchführung von Prüfungen ausschließlich in digitalen Formaten rechtfertigt. Diese Mitteilung hatte dazu geführt, dass AStA, StuPa und studentische Gremienmitglieder ihre Sorge über die mit Prüfungen in Präsenz für Studierende möglicherweise verbundenen Probleme zum Ausdruck gebracht haben. Wir nehmen das zum Anlass, Sie heute über wesentliche Aspekte und Fragen zur Durchführung von Prüfungen im laufenden Sommersemester zu informieren.

1. DIGITAL ODER PRÄSENZ – DIE LEHRENDEN KÖNNEN ENTSCHEIDEN
Die Lehrenden haben grundsätzlich das grundrechtlich verbriefte Recht zu entscheiden, in welcher Form sie Prüfungsleistungen abnehmen möchten. Aufgrund der Pandemie hatte der Senat der Leuphana für das laufende Sommersemester – wie schon für die zwei vorhergehenden Semester – durch gesonderte Anlagen zu den Rahmenprüfungsordnungen die Möglichkeit geschaffen, aus Gründen des Infektionsschutzes Prüfungen nicht nur in Präsenz, sondern auch in alternativen (digitalen) Formaten durchzuführen. Anders als noch in der Prüfungsphase des letzten Semesters ist aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen inzwischen eine Situation eingetreten, die eine (ausschließlich) digitale Durchführung von Prüfungen nicht mehr zwingend erforderlich macht. Lehrende können daher wie zu Beginn des Sommersemesters angekündigt wählen und bis zum 25. Juni 2021 verbindlich festlegen, ob sie Prüfungen in Präsenz oder digital durchführen wollen.

Mit dieser Wahlmöglichkeit der Lehrenden hat sich der Senat der Universität in der letzten Woche ausführlich befasst und beschlossen: Der Senat respektiert die Freiheit der Lehrenden und bittet diese, die Nachwirkungen der pandemischen Sondersituation, wie sie auch in einem Offenen Brief der studentischen Vertretungen zur Prüfungsphase im Sommersemester 2021 vom 9. Juni 2021 dargestellt sind, bei der Gestaltung ihrer Prüfungsleistungen im Sommersemester 2021 adäquat zu berücksichtigen und alle digitalen Möglichkeiten zu nutzen sowie die gute Kommunikation der letzten Semester mit den Studierenden fortzuführen.

2. DIGITAL ODER PRÄSENZ – DIE STUDIERENDEN KÖNNEN HÄRTEFÄLLE UND NACHTEILE AUSGLEICHEN
Die von der Studierendenschaft zum Ausdruck gebrachte Sorge über mögliche Nachteile, Härtefälle oder gar Gefahren, die mit einer Durchführung von Prüfungen in Präsenz verbunden sein könnten, nimmt das Präsidium sehr ernst. Für diese Fälle sind in den Rahmenprüfungsordnungen und den dazu erlassenen Anlagen bereits in der Vergangenheit entsprechende Vorkehrungen getroffen worden. Auf die wesentlichen der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen und Bedenken gehen wir im Folgenden ein.

2A. GESUNDHEITLICHE GRÜNDE
Wenn Sie aus nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen (etwa: besondere Gefahr durch eine Infektion für die eigene oder die Gesundheit von Familienmitgliedern oder Lebenspartner*innen, gesundheitliches Hindernis für eine Impfung) gehindert sind, an in Präsenz durchgeführten Prüfungen mit anderen Prüflingen in einem Raum teilzunehmen, können Sie einen Nachteilsausgleich beim jeweils zuständigen Prüfungsausschuss beantragen. Dies kann beispielsweise zur Folge haben, dass Ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Prüfungsleistungen allein in einem gesonderten Raum unter Aufsicht oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Über eine entsprechende Antragstellung und die erforderlichen Nachweise informieren Sie bei Bedarf Ihre zuständigen Sachbearbeiter*innen im Studierendenservice.

2B. BETREUUNGSVERPFLICHTUNGEN
Wenn Sie eine Prüfungsleistung durch eine pandemiebedingt vermehrte Betreuungsverpflichtung gegenüber Angehörigen zu Hause nicht vor Ort in der Universität ablegen können und durch diese Situation ein ansonsten regulär geplanter Studienabschluss im Sommersemester 2021 nicht möglich ist, können Sie auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen an den Prüfungsausschuss zu einer abweichenden Prüfungsleistung zugelassen werden. Gleiches gilt, wenn Sie aufgrund von Betreuungsverpflichtungen ein verstärktes Risiko auf eine verordnete Quarantäne befürchten.

2C. INTERNATIONALE STUDIERENDE
Wenn Sie als internationale*r Studierende*r derzeit nicht nach Deutschland einreisen können, zum Beispiel weil Sie wegen geschlossener Botschaften oder Konsulate ein Visum zur Einreise nicht erhalten, und durch diese Situation ein ansonsten regulär geplanter Studienabschluss im Sommersemester 2021 nicht möglich ist, können Sie auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen an den Prüfungsausschuss zu einer abweichenden Prüfungsleistung zugelassen werden.

2D. QUARANTÄNEANORDNUNGEN
Wenn Sie sich während der Prüfungsphase aufgrund einer Quarantäneanordnung isolieren müssen und aus diesem Grund nicht an einer Prüfung in Präsenz teilnehmen können, greifen dieselben Regelungen wie beim Prüfungsrücktritt im Krankheitsfall. An der Prüfung können Sie in diesem Fall am nächsten angebotenen Termin teilnehmen. In besonderen Härtefällen steht es Ihnen darüber hinaus frei, sich über den Studierendenservice mit einem entsprechenden Antrag an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss zu wenden.

2E. SONSTIGE PERSÖNLICHE GRÜNDE
Die digitale Lehre hat für viele von Ihnen zu Veränderungen Ihrer Lebensumstände geführt. Manche von Ihnen wohnen – auch aus finanziellen Gründen – wieder bei Ihren Eltern oder befinden sich aus anderen Gründen nicht am Studienort Lüneburg. Die Teilnahme an Präsenzprüfungen erfordert in solchen Fällen eine Anreise und ggf. vor Ort eine Unterbringungsmöglichkeit. Insoweit besteht prüfungsrechtlich kein Anspruch darauf, Prüfungsleistungen auch in anderer Form erbringen zu können. Sie können aber ohne Nennung von Gründen bis zu drei Werktage vor der Prüfung von dieser zurücktreten.

3. RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN IM SOMMERSEMESTER
Für die Durchführung von Präsenzprüfungen auf dem Campus gelten die allgemeine Hygienerichtlinie der Universität und die Hygienerichtlinie für Veranstaltungen, die Sie hier abrufen können: https://www.leuphana.de/intranet/leitlinien-fuer-den-arbeitsplatz/ordnungen-und-richtlinien-der-universitaet.html. Danach besteht weiterhin das Abstandsgebot von 1,5 Metern innerhalb und außerhalb der Gebäude ebenso wie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in allen Gebäuden der Universität, sofern Sie sich nicht auf Ihrem Sitzplatz im Prüfungsraum befinden.

Vor der Teilnahme an Prüfungen in Präsenz werden alle an der Prüfung Teilnehmenden voraussichtlich eine negative Testbescheinigung (PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest) vorlegen müssen, sofern Sie nicht bereits zur Gruppe der Genesenen oder vollständig Geimpften gehören. Die dem Testnachweis zugrundeliegende Testung darf bei Prüfungsbeginn nicht länger als 24 Stunden (für Antigen-Schnelltests) bzw. 48 Stunden (für PCR-Tests) zurückliegen. Eine Teststation für Antigen-Schnelltests befindet sich auf dem Campus, weitere Teststationen befinden sich im Stadtgebiet. Informationen finden Sie auf den Seiten des ASB und DRK Kreisverbandes. Über die Entscheidung, ob bei den Prüfungen tatsächlich eine Testpflicht gilt, werden wir nach erneuter Bewertung der Lage vor Beginn der Prüfungsphase im Juli bzw. September nochmals informieren.

Auch wenn die immer noch vorhandenen Einschränkungen und Beeinträchtigungen für viele von Ihnen herausfordernd sind, hoffen wir doch, mit dem von der Universität geschaffenen Rahmen für die Durchführung der Prüfungen dafür zu sorgen, dass Sie alle sich den Prüfungsanforderungen ordnungsgemäß stellen und mit hoffentlich guten Ergebnissen aus der Prüfungsphase hervorgehen werden.

Der Umgang mit der Corona-Pandemie hat uns allen viel abverlangt. Die Pandemie wird uns – trotz in Lüneburg aktuell tiefer und derzeit sinkender Inzidenz und steigendem Impffortschritt – auf absehbare Zeit noch weiter beschäftigen und unser gewohntes Leben einschränken. Wir dürfen aber angesichts der positiven Entwicklung hoffnungsvoll in die Zukunft blicken und uns zunächst einmal auf einen Sommer freuen, der uns viele unserer Freiheiten zurückbringen dürfte. Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich diese Entwicklung fortsetzt und wir uns auf ein Wintersemester freuen können, das uns vielfältige persönliche Begegnungen auf dem Campus bringen wird – und eine hoffentlich weitgehende Rückkehr zur Normalität.

Mit herzlichen Grüßen

Sascha Spoun
Präsident

Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident

Erich Hörl
Vizepräsident College

Simone Abels
Vizepräsidentin Graduate School

Jörg Terhechte
Vizepräsident Professional School

Susanne Leeb
Vizepräsidentin Forschung