Information für Studierende: Lehre und Studium im Wintersemester 2021/22
02.09.2021 Nach drei fast ausschließlich digital durchgeführten Semestern plant die Leuphana Universität Lüneburg, ebenso wie die anderen Universitäten und Hochschulen in Niedersachsen und Deutschland, mit dem kommenden Wintersemester wieder zu einer weitgehenden Präsenzlehre zurückzukehren. Zugleich hat das Land Niedersachsen am 25. August 2021 eine neue Corona-Verordnung in Kraft gesetzt, mit der das Land gemäß den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern auf eine neue Phase der Pandemie reagiert. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie heute über die auf Basis der neuen Verordnung getroffenen Beschlüsse des Präsidiums und ihre Auswirkungen auf die Gestaltung von Lehrveranstaltungen an der Leuphana und auf die laufenden Vorbereitungen für das Wintersemester informieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Studierende,
nach drei fast ausschließlich digital durchgeführten Semestern plant die Leuphana Universität Lüneburg, ebenso wie die anderen Universitäten und Hochschulen in Niedersachsen und Deutschland, mit dem kommenden Wintersemester wieder zu einer weitgehenden Präsenzlehre zurückzukehren. Zugleich hat das Land Niedersachsen am 25. August 2021 eine neue Corona-Verordnung in Kraft gesetzt, mit der das Land gemäß den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern auf eine neue Phase der Pandemie reagiert. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie heute über die auf Basis der neuen Verordnung getroffenen Beschlüsse des Präsidiums und ihre Auswirkungen auf die Gestaltung von Lehrveranstaltungen an der Leuphana und auf die laufenden Vorbereitungen für das Wintersemester informieren.
- PRÄSENZ-LEHRE ALS GRUNDSATZ
Da prinzipiell alle Universitätsmitglieder zu Beginn des Wintersemesters die Möglichkeit gehabt haben werden, sich vollständig gegen eine Infektion mit dem Coronavirus impfen zu lassen, werden Lehrveranstaltungen in Präsenz vor Ort an der Leuphana im kommenden Wintersemester wieder der Standard sein. Eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird damit – vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der pandemischen Lage und entsprechender Entscheidungen des Landes oder der Hochschulleitung – grundsätzlich nur noch in Präsenz und vor Ort in Lüneburg möglich sein. Ausnahmeregelungen für Lehrende und Studierende in besonderen Situationen finden Sie unter den Punkten 7 und 8.
- ERGÄNZENDES ONLINE-ANGEBOT
Als Ergänzung zur Präsenz-Lehre, aber nicht mehr als ihr Substitut, kann und sollen vollständig online oder hybrid durchgeführte Lehrveranstaltungen künftig in denjenigen Fällen eingesetzt werden, in denen sich ein solches Angebot für die Qualität von Lehre und Studium als Verbesserung herausgestellt hat oder aus didaktischen Gründen (z.B. in der Professional School oder im Promotionsstudium) sinnvoll bzw. notwendig ist. Darüber hinaus ist selbstverständlich die Anwendung von online oder hybrid durchgeführten Lehr- bzw. Studienelementen als Teil einer ansonsten vollständig in Präsenz vor Ort durchgeführten Lehrveranstaltung möglich.
- 3G-REGEL FÜR LEHRVERANSTALTUNGEN IN PRÄSENZ
Im Wintersemester 2021/22 wird an der Leuphana Universität Lüneburg eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Präsenz auf dem Campus nur noch für geimpfte, genesene oder tagesaktuell getestete Studierende möglich sein. Die Universität folgt damit dem mit der jüngsten Corona-Verordnung des Landes eingeführten Prinzip. Auch der Zugang zu spezifischen Angeboten und Einrichtungen der Universität, beispielsweise zur Bibliothek und zum Hochschulsport, wird wie schon derzeit nur noch mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich sein.
Dabei sind einerseits nicht nur Sie als Studierende verpflichtet, Impf-, Genesenen- bzw. Testnachweise beim Betreten einer Lehrveranstaltung vorzulegen; andererseits ist darüber hinaus auch die Universität verpflichtet, die Impf-, Genesenen- bzw. Testnachweise von ihren Studierenden aktiv einzufordern. Da sich die Prüfung des Nachweises jeweils tagesaktuell auf die konkrete Lehrveranstaltung beziehen muss, wird eine Prüfung organisatorisch jeweils vor Beginn der Lehrveranstaltungen am Eingang zu den Hörsälen bzw. zu den Seminarräumen stattfinden.
Entsprechend sind die Lehrenden gebeten und verpflichtet, vor Beginn einer Lehrveranstaltung alle Studierenden um einen entsprechenden Nachweis zu bitten und sich diesen Nachweis mit Eintritt in den Raum bzw. vor Beginn der Lehrveranstaltung vorzeigen zu lassen. Bitte beteiligen Sie sich hieran gewissenhaft, denn der 3G-Nachweis wird Grundlage sein für eine möglichst sichere Durchführung eines Wintersemesters in Präsenz.
Die einem Testnachweis zugrundeliegende Testung muss durch die testende Einrichtung bestätigt sein und darf zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns nicht länger als 24 Stunden (für Antigen-Schnelltests) bzw. 48 Stunden (für PCR-Tests) zurückliegen. Eine Testung wird bis auf weiteres weiterhin auch auf dem Campus in der durch das DRK betriebenen Teststation möglich sein. Anders als bisher müssen Tests bei Teststationen ab dem 11. Oktober jedoch in der Regel selbst bezahlt werden; kostenlose Tests werden voraussichtlich nur noch für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, angeboten werden können.
- MUND-NASENSCHUTZ FÜR LEHRVERANSTALTUNGEN IN PRÄSENZ
Vor dem Hintergrund der 3G-Regel wird die bisher aufgrund der Coronaauflagen noch geltende Begrenzung der Anzahl der Plätze für Studierende in Seminarräumen und Hörsälen entfallen. Die Lehrenden sind aber gebeten darauf zu achten, dass die in myStudy ausgewiesenen regulären Raumkapazitäten nicht überschritten werden und nur angemeldete Studierende an Lehrveranstaltungen teilnehmen.
Wo immer möglich, bleiben alle Teilnehmenden an einer Lehrveranstaltung weiterhin gebeten, den Mindestabstand von 1,5 Metern möglichst einzuhalten. Aufgrund der begrenzten Raum- und Platzkapazitäten wird diese jedoch in vielen Lehrveranstaltungen nicht mehr möglich sein. Aus diesem Grund bleiben alle Teilnehmenden an Lehrveranstaltungen grundsätzlich gebeten, auch während der Lehrveranstaltung einen medizinischen Mund-Nasenschutz zu tragen. Der Mund-Nasenschutz darf nach derzeitigem Stand allerdings abgenommen werden, soweit und solange die Teilnehmenden einen Sitzplatz eingenommen haben. In allen anderen Situationen, insbesondere bei Bewegung, ist ein Mund-Nasenschutz in allen Universitätsgebäuden, auch auf dem Weg zu/von und während der Lehrveranstaltungen, weiterhin verpflichtend zu tragen.
- KONTAKTREGISTRIERUNG FÜR LEHRVERANSTALTUNGEN IN PRÄSENZ
Mit Blick auf die Arbeit der Gesundheitsämter zur Nachverfolgung möglicher Infektionen – und nur dafür – wird Ihre Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Präsenz im Wintersemester für jede einzelne Lehrveranstaltung registriert werden müssen; entweder digital durch Sie selbst oder durch die Lehrenden. Zu den genauen Regelungen hierzu werden wir rechtzeitig vor Beginn des Semesters noch einmal separat informieren.
- LEHRVERANSTALTUNGEN IN ALTERNATIVEN FORMATEN
Die weitere Entwicklung der Pandemie lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt naturgemäß noch nicht absehen. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, dass drastisch steigende Inzidenz- oder Hospitalisierungsraten eine zumindest teilweise Rückkehr auch zu digitalen Formaten erforderlich machen könnten. Alle Lehrenden sind gebeten, wie schon in den vorherigen Semestern mögliche alternative Formate zur Durchführung ihrer Lehrveranstaltungen in den Informationen zu ihren Lehrveranstaltungen auf myStudy entsprechend den Regelungen der für Ihren Studiengang im kommenden Wintersemester geltenden Corona-Anlage zur Rahmenprüfungsordnung zu veröffentlichen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass eine Durchführung von Lehrveranstaltungen in alternativen Formaten ohne eine entsprechende (und derzeit generell nicht vorliegende) Beschlusslage des Landes bzw. des Präsidiums derzeit nicht vorgesehen ist.
- AUSNAHMEREGELUNGEN FÜR LEHRENDE IN BESONDEREN SITUATIONEN
Sollten sich Lehrende aus nachgewiesenen medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können bzw. sollten Lehrende zu einer Personengruppe gehören, für die das RKI eine Impfung (noch) nicht empfiehlt – und sich deswegen trotz 3G-Regel nicht dem Kontakt mit möglicherweise trotz Impfung oder negativen Tests ansteckenden Personen aussetzen wollen – haben Lehrende weiterhin die Möglichkeit, ihre Lehre in einem alternativen (digitalen) Format im Sinne von § 2 Abs. 1 Corona-Anlage zu den Rahmenprüfungsordnungen anzubieten. Sofern dies der Fall ist, erhalten Sie als Studierende die entsprechenden Informationen direkt von Ihren Lehrenden.
- AUSNAHMEREGELUNGEN FÜR STUDIERENDE IN BESONDEREN SITUATIONEN
Wenn Sie selbst sich a) aus nachgewiesenen medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können oder b) zu einer Personengruppe gehören, für die das RKI eine Impfung (noch) nicht empfiehlt – und sich deswegen trotz 3G-Regel nicht dem Kontakt mit möglicherweise trotz Impfung oder negativen Tests ansteckenden Personen aussetzen wollen –, oder wenn Sie c) als internationale*r Studierende*r aufgrund geltender Visabeschränkungen nicht nach Deutschland einreisen können, bitten wir Sie, sich rechtzeitig vor Semesterbeginn an Ihre Lehrenden zu wenden, um eine individuelle Lösung zur Teilnahme an Ihrer Lehrveranstaltung im Einzelfall zu finden. Eine entsprechende Lösung kann beispielsweise in einer individuellen Betreuung durch die Lehrenden (z.B. Literaturstudium mit individuellen Feedbackmöglichkeiten, Leseprotokolle in Verbindung mit Sprechstunden o. ä.) liegen.
- ABSTANDS- UND HYGIENEREGELN
Mit Ausnahme der spezifischen Regelungen für Präsenz-Lehrveranstaltungen gelten die bestehenden und bekannten Regeln zur Infektionsvermeidung (Abstand halten, Hygiene beachten, Masken tragen und regelmäßiges Lüften) auch im kommenden Wintersemester weiterhin. Achten Sie deshalb bitte auch in Zukunft stets auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Insbesondere bleibt es bei der Vorschrift, Räume regelmäßig zu lüften und eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wenn Sie sich innerhalb der Universitätsgebäude bewegen.
Bitte achten Sie auf entsprechende Aktualisierungen der allgemeinen Hygienerichtlinie der Universität und der Hygienerichtlinie für Veranstaltungen. Diese werden voraussichtlich Anfang Oktober rechtzeitig vor Semesterbeginn noch einmal aktualisiert werden. Sie können die Richtlinien weiterhin hier abrufen: https://www.leuphana.de/intranet/leitlinien-fuer-den-arbeitsplatz/ordnungen-und-richtlinien-der-universitaet.html
Darüber hinaus bleibt es bei der Aufforderung: Bitte kommen Sie bei Anzeichen von Atemwegserkrankungen nicht auf den Campus – auch nicht bei leichten Symptomen. Bitte bleiben Sie in diesen Fällen zu Hause und suchen ggf. ärztlichen Rat.
- WEITERE INFORMATIONEN
Bei allen die Universität betreffenden Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus können Sie sich auch weiterhin an die Adresse cv-info@leuphana.de wenden. Allgemeine Informationen erhalten Sie zusätzlich unter - https://www.leuphana.de/portale/coronavirus.html. Bei spezifischen Fragen zur Durchführung Ihrer Lehrveranstaltungen wenden Sie sich darüber hinaus bitte direkt an Ihre Lehrenden.
Mit herzlichen Grüßen
Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident