Aktuelle Hinweise (7. April) zu Mundschutzmasken

07.04.2020 Das Robert-Koch-Institut hat seine Empfehlungen zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz am 03.04.2020 aktualisiert: Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen, um sich und andere vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu schützen, sind weiterhin gute Handhygiene, das Einhalten von Husten- und Niesregeln und das Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter).

Durch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder einer textilen Barriere im Sinne eines MNS (sogenannte Mund-Nasen-Bedeckungen) können an Covid-19 erkrankte Personen das Risiko einer Ansteckung anderer Personen verringern (Fremdschutz). Infektionen werden von Erkrankten jedoch nicht immer erkannt. Können Personen den Sicherheitsabstand beim Betreten öffentlicher Räume nicht einhalten (z. B. im ÖPNV oder in Lebensmittelgeschäften), kann die Krankheitsverbreitung durch das vorsorgliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingedämmt werden. Auf keinen Fall sollte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dazu führen, dass Abstandsregeln nicht mehr eingehalten oder Husten- und Niesregeln bzw. die Händehygiene nicht mehr beachtet werden. Bitte verwenden Sie keinen medizinischen (chirurgischen) Mund-Nasen-Schutz und auch keine medizinische Atemschutzmasken (z. B. FFP-Masken), da dieses Material dringend für medizinische Zwecke und in der Pflege bnötigt wird.

Bei Fragen können Sie sich gern an den Bereich Arbeitssicherheit wenden arbeitssicherheit@leuphana.de.