Arbeits- und dienstrechtliche Regelungen ab 12. Oktober 2020

14.10.2020 Das Präsidium hatten Sie bereits vor einigen Tagen informiert, dass ab dem 12. Oktober neue arbeits- bzw. dienstrechtliche Regelungen gelten werden. Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen hat das Präsidium diese Regelungen heute noch einmal überarbeitet. Bitte informieren Sie sich über die neuen Regelungen.

Die überarbeiteten Regelungen sollen einerseits sicherstellen, dass wir unter Beachtung aller notwendigen Abstands- und Hygieneregelungen ab kommender Woche soweit wie möglich wieder einen Universitätsbetrieb in Präsenz ermöglichen können. Andererseits wollen wir sicherstellen, dass wir möglichst individuell auf spezifische Situationen unserer Beschäftigten eingehen und bestehende Risiken vermeiden können.

Aus diesem Grund gilt ab kommender Woche einerseits der Grundsatz, dass alle Beschäftigten der Leuphana gebeten sind, soweit wie möglich wieder in Präsenz auf dem Campus der Leuphana zu arbeiten. Andererseits sind alle Vorgesetzten zugleich gebeten, gemeinsam mit den jeweiligen Beschäftigten auch weiterhin individuell Möglichkeiten des Arbeitens im Homeoffice zu schaffen, falls Risikofaktoren vorliegen, die ein erhöhtes Infektionsrisiko begründen. In diesen Fällen gilt bis auf weiteres die Dienstvereinbarung zu Arbeitsplatzalternativen (abrufbar unter www.leuphana.de/intranet/leitlinien-fuer-den-arbeitsplatz/dienstvereinbarungen).

Die überarbeiteten Regelungen folgen damit dem Grundsatz einer „verantwortungsvollen Flexibilität“ – setzen also darauf, in Abstimmung zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten jeweils individuell Entscheidungen zum bestmöglichen Verhältnis zwischen der Verantwortung für Arbeitsprozesse und -ergebnisse in der Universität und der Einschätzung von gesundheitlichen Risikosituationen zu finden. Wir bauen damit auf das hohe Verantwortungsbewusstsein aller Beschäftigten der Leuphana, das wir schon seit März in den vergangenen Monaten gemeinsam erleben.

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