Hinweise zur Anreise an die Universität aus innerdeutschen Risikogebieten

20.10.2020 In der aktuellen Situation ist es unser gemeinsames Ziel, Forschung, Lehre und Studium sowie alle weiteren Tätigkeiten für die Universität unter konsequenter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln soweit wie möglich in Präsenz durchführen zu können. Dieses Ziel bleibt aus Sicht des Präsidiums unverändert. Allerdings hat am heutigen Montag in Nachbarschaft Lüneburgs auch die Freie und Hansestadt Hamburg den Inzidenzwert von 50 bestätigten Coronavirus-Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Die Situation im Landkreis Lüneburg ist dagegen derzeit mit einem Inzidenzwert von 7,1 (noch) günstig. Wir erkennen jedoch an vielen Orten, wie labil die derzeitige Situation ist.

Vor diesem Hintergrund informiert das Präsidium wie folgt:

  1. Solange die Verordnungen des Landes Niedersachsen oder des Landkreises Lüneburg dem nicht entgegenstehen, können Sie grundsätzlich weiterhin auch dann auf den Campus zur Arbeit oder zum Studium kommen, wenn Sie aus einem inländischen Risikogebiet anreisen.
     
  2. Das Präsidium bittet Sie allerdings wie schon bisher, auf Basis Ihres individuellen Verhaltens und Ihrer individuellen Risikovorsorge entsprechend verantwortungsvoll abzuwägen, ob Sie aus einem Risikogebiet tatsächlich an die Universität anreisen. Sofern eine persönliche Anwesenheit auf dem Campus zur Ausübung Ihrer Tätigkeit oder Ihres Studiums nicht zwingend erforderlich sein sollte und digitale Alternativen bestehen – wenn Sie also Ihre Arbeit auch von zu Hause aus erledigen oder digital an Lehrveranstaltungen teilnehmen können –, möchten wir Sie aus Gründen der Risikovermeidung ermutigen, auf eine Präsenz auf dem Campus zu verzichten und Ihre Aufgaben und Arbeiten nach Möglichkeit von zu Hause zu erledigen. Wir wissen, dass dies oftmals zusätzliche Anstrengungen oder Einschränkungen bedeutet, bitten Sie aber in diesem Fall, digitale Möglichkeiten so gut es geht zu nutzen.
     
  3. Bitte beachten Sie vor diesem Hintergrund auch weiterhin die unverändert gültigen Regelungen für Studierende beziehungsweise die arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen.

Für Ihre weiterhin so große Umsicht und gemeinsamen Anstrengungen, um eine weitere Verbreitung des Infektionsgeschehens zu vermeiden, bedankt sich – wie schon mehrfach ausgesprochen – das Präsidium erneut besonders herzlich bei Ihnen.