Diversity-Tag: „Es ist ein Menschenrecht, sich selbst positiv bezeichnen zu können“

17.05.2021 Was ist der Unterschied zwischen intersexuell und intergeschlechtlich? Welches Pronomen gibt es für Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität? Charlotte Wunn, erste*r Vorsitzende*r des Bundesverbands Intergeschlechtliche Menschen e.V., im Interview.

Der Verband heißt seit diesem Jahr „Intergeschlechtliche Menschen e.V.“ und nicht mehr „Intersexuelle Menschen e.V.“ Was ist der Unterschied zwischen den beiden Begriffen und wie werden sie korrekt verwendet?
Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Sache: Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht in die medizinische Norm von männlich und weiblich passen. Intersexuell ist der ältere Begriff, der seit den 70ern vermehrt in Büchern auftaucht. Intersexualität im Deutschen rückt den Begriff allerdings sehr nahe in Richtung sexuelle Orientierung und damit zu der Frage: Wen begehren wir sexuell? Darum geht es aber bei Intergeschlechtlichkeit nicht. Das hat in der Vergangenheit häufig zu Missverständnissen geführt. Daher ist dann aus der menschenrechtsbasierten Inter*Bewegung der Begriff Intergeschlechtlichkeit entstanden.
Politisch korrekt wäre also Intergeschlechtlichkeit?
Genau. Eine weitere Bezeichnung aus der Menschenrechtsbewegung ist „Mensch mit Variationen der Geschlechtsmerkmale“ oder, wenn man es eher medizinisch ausdrücken möchte, wäre „Variante der Geschlechtsentwicklung“ möglich. Diese Bezeichnungen haben ein eher geringes Potential als beleidigend oder verletzend aufgefasst zu werden.
Bleiben wir bei der Sprache: Im Englischen gibt es die Pronomen „they/them“ als Option für Menschen, die sich weder mit dem weiblichen noch mit dem männlichen Pronomen identifizieren. Im Deutschen gibt es immer wieder Versuche ein Äquivalent zu etablieren. Welche Pronomen nutzen intergeschlechtliche Personen und wo ist Bedarf für Veränderung in der deutschen Sprache?
Intergeschlechtlichkeit ist nicht nur eine Frage der Geschlechtsidentität, sondern auch der Körperlichkeit. Deshalb gibt es viele intergeschlechtliche Personen, die sich mit den Zuschreibungen männlich und weiblich wohl fühlen und auch die entsprechenden Pronomen verwenden. Die Menschen, die sich als nicht-binär identifizieren, wählen häufig selbst ein Pronomen wie beispielsweise „xier“. Ich kenne auch intergeschlechtliche Menschen, die für sich selbst das Pronomen „es“ verwenden oder anstatt eines Pronomens immer mit ihrem Namen angesprochen werden möchten. Es gibt keine allgemeingültige Lösung. Allerdings finde ich das Argument, dass sich erst ein Neo-Pronomen durchsetzen muss, bevor es in den Duden kommt, schwierig. Es müsste eine Auswahl geben, die öffentlich verfügbar ist, sodass man sich aussuchen kann, welches Pronomen man verwenden will. Es ist ein Menschenrecht, sich selbst positiv bezeichnen zu können.
Mit welchen Anliegen wenden sich die Menschen an Intergeschlechtliche Menschen e.V.?
Intergeschlechtliche Menschen e.V. ist der Trägerverein mehrerer Selbsthilfegruppen, die sich jeweils auch an unterschiedliche Menschengruppen richten. Es gibt Austauschmöglichkeiten für Eltern intergeschlechtlicher Kinder, die sich zum Beispiel fragen, wie sie ihrem Kind das Thema Intergeschlechtlichkeit vermitteln und wie sie es empowern können. Oder auch praktische Fragen wie: Wie sage ich das meinen Nachbar*innen und Freund*innen, dass mein Kind intergeschlechtlich ist? Aber auch erwachsene Intergeschlechtliche kommen mit Fragen zu uns. Häufig ist es der Wunsch mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen, die so sind wie man selbst. Eine Konversation startet ganz anders, wenn man nicht erstmal erklären muss, sondern eine gemeinsame Basis hat. Wir bieten auch die Möglichkeit einer Peer-Beratung an, bei der intergeschlechtliche Ratsuchende oder Angehörige eines intergeschlechtlichen Kindes von intergeschlechtlichen Personen und Angehörigen intergeschlechtlicher Kinder beraten werden. An den Verein selbst kommen auch viele Anfragen von Journalist*innen oder von Städten und Gemeinden, die Informationen zum Personenstandsrecht oder gendergerechten Toiletten haben möchten. Wir setzen uns auch für eine gute, wohnortnahe medizinische Versorgung ein. Häufig müssen Menschen weite Strecken in die nächste Großstadt fahren, um Ärzt*innen zu finden, die sich auskennen.
Das Thema medizinische Versorgung und Intergeschlechtlichkeit ist auch in der Öffentlichkeit immer wieder präsent. Erst kürzlich gab der Bundestag bekannt, dass geschlechtsangleichende Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern verboten sind. Ist das eine Errungenschaft oder ein Rückschritt?
Es ist sehr wichtig, dass es dieses Gesetz gibt. Davor gab es keine genaue gesetzliche Regelung zu Operationen dieser Art. Jetzt ist es so, dass Operationen dann noch erlaubt sind, wenn sie nachweislich zum Kindeswohl beitragen. Das entscheidet eine Kommission aus mehreren Menschen und am Ende nochmal das Gericht. Meiner Meinung nach ist das sehr wichtig, dass es so passiert, weil dadurch die Entscheidung nicht mehr nur eine*r Ärzt*in obliegt, sondern versucht wird interdisziplinär vorzugehen. Gut ist auch, dass es so Raum für Beratung gibt. Viele Eltern haben soziale Ängste und entscheiden sich aus dieser Angst heraus für eine OP als vermeintlich einfache Lösung. Dass diese OPs aber auch Spätfolgen haben können – das wird dann schnell vergessen. Diese Eingriffe müssen nicht im Kleinkindalter stattfinden. Sie sind auch im Laufe des Lebens möglich, wenn der Mensch selbst entscheiden kann, was mit seinem Körper passieren soll.
Ab welchem Alter sollte ein Mensch denn entscheiden können, ob er sich einer OP unterziehen möchte oder nicht?
Im neuen Gesetz ist keine feste Altersgrenze vorgesehen. Die Einwilligungsfähigkeit des Kindes wird vor einer Operation nicht noch einmal gesondert überprüft und es gibt auch keine Regelung, dass davor eine Beratung durch eine unabhängige, nicht-medizinische Instanz stattfinden muss. Das ist eine der Schwachstellen des aktuellen Gesetzes. Gleichzeitig ist es natürlich auch sehr schwer eine starre Altersgrenze zu setzen. Manche Kinder wissen schon sehr früh, was sie wollen und wie sie sich ihr Leben vorstellen.
In welchen Bereichen gibt es noch Veränderungsbedarf, um das Risiko für Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu minimieren? 
Für Menschen mit einer nicht-binären Geschlechteridentität ist es immer diskriminierend, wenn es auf Formularen nur zwei Optionen für die Geschlechtsangabe gibt. Das ist seit 2018 rein gesetzlich nicht mehr Realität in Deutschland, es gibt vier Optionen: männlich, weiblich, divers und keine Geschlechtsangabe. Die nächste Frage wäre: Wozu muss das Geschlecht überhaupt abgefragt werden? Wenn es bei einer Organisation nicht zwingend notwendig ist, dann sollte man eher davon absehen. Es fehlt außerdem häufig die Option einer geschlechtsneutralen Anrede in Formularen. Dabei ist es im Deutschen doch so einfach: „Guten Tag“ gefolgt von Vor- und Nachnamen wäre zum Beispiel eine gute Variante.  Manchmal ist das Diskriminierungspotenzial aber auch etwas subtiler, schlicht aus dem Grund, dass unsere gesamte Gesellschaft in vielen Fällen noch wenig sensibilisiert ist. So kann es sein, dass die Gleichstellungsbeauftragten in Unternehmen selbst noch im binären Geschlechtersystem denken und Intergeschlechtlichkeit gar nicht auf dem Schirm haben. Da überlegt sich eine intergeschlechtliche Person natürlich, ob sie sich auf der Arbeit outet oder nicht.
Welche Maßnahmen sollten ein Unternehmen oder eine Institution wie eine Universität ergreifen, um ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Personen unabhängig ihres Geschlechts wohlfühlen können?
Wichtig wäre, unternehmens- oder universitätsinterne Möglichkeiten zu schaffen, wie Personenstands- oder Namensänderungen unbürokratisch durchgeführt werden können. Der Prozess zwischen der Entscheidung einen anderen Namen zu tragen und der tatsächlichen Namensänderung in offiziellen Dokumenten kann sehr lang dauern. Wenn auf dem Abschlusszeugnis noch der alte Name steht, weil die Uni dafür ein offizielles Dokument fordert, ist das frustrierend. Dann sollte natürlich das Beratungsangebot entsprechend auf alle Menschen ausgelegt und auch über Intergeschlechtlichkeit informiert sein. Wenn ein*e intergeschlechtliche*r Student*in Probleme hat, aber bei der Beratungsstelle zuerst aufklären muss, was Intergeschlechtlichkeit überhaupt ist, zieht das viel Energie, die zu dem Zeitpunkt möglicherweise gar nicht vorhanden ist. Hochschulgruppen, die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt thematisieren und ein entsprechendes Angebot in Unibibliotheken sind auch wichtig, um ein angenehmes Umfeld zu schaffen.

Das Interview führte Gina La Mela.

Am 19. Mai hält Charlotte Wunn im Rahmen des diesjährigen Diversity Tages einen Vortrag zum Thema „Intergeschlechtlichkeit – alles ‚divers‘ oder was?“. Nach einer allgemeinen Einführung in das Thema werden die Bereiche „Personenstandsrecht“ und „medizinische Versorgung“ in Deutschland aus der Perspektive von intergeschlechtlichen Menschen betrachtet. Im Anschluss an den Vortrag wird genügend Zeit für Fragen zum Themenbereich sein, diese können auch gerne über die Inhalte des Vortrags hinaus gehen. Eine Anmeldung für die Online-Veranstaltung ist unter genderdiversity@leuphana.de bis zum 18. Mai möglich.

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