Informationen für Studierende zum Sommersemester 2021

19.03.2021 Nachdem Bund und Länder vor kurzem für den Umgang mit der Corona-Pandemie noch einen Stufenplan für Lockerungen beschlossen hatten, erleben wir derzeit einen erneuten starken Anstieg der Infektionen vor allem in den mittleren und jüngeren Altersgruppen. Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium zwischenzeitlich mit Dekanen und Studiendekan*innen, Abteilungsleitungen sowie Vertreter*innen der Studierenden und des Personalrats zur Gestaltung des kommenden Sommersemesters beraten. Über die Ergebnisse der Beratung möchten wir Sie nachfolgend informieren.

  1. Die Leuphana Universität Lüneburg wird planmäßig am Dienstag, den 6. April 2021 mit den Lehrveranstaltungen des Sommersemesters 2021 starten.
     
  2. Das Sommersemester wird im April in jedem Fall zunächst erneut als digitales Semester starten müssen. Alle Lehrveranstaltungen werden zunächst weiterhin digital stattfinden. Einzige Ausnahme sind – wie zuletzt im Wintersemester – praktische und künstlerische Lehrveranstaltungen, Lehrveranstaltungen in Laboren oder bei denen dies aufgrund des didaktischen Konzepts zwingend ist sowie Praktika. Diese Lehrveranstaltungen dürfen nach heutigem Stand mit Zustimmung des zuständigen Studiendekanats und der Abteilung Arbeitssicherheit unter strenger Beachtung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften weiterhin auch in Präsenz durchgeführt werden. Die schon bisher geltenden Regelungen werden wir in diesem Sinne kontinuierlich weiterführen. Bitte sprechen Sie ggf. bei Fragen Ihre Lehrenden an.
     
  3. Das Präsidium wird die Entwicklungsdynamik der Pandemie, den Impffortschritt und die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen kontiniuerlich bewerten und auf Basis umfassender interner Abstimmungen während des Sommersemesters schrittweise über eine mögliche Rückkehr in einen (teilweisen) Präsenzbetrieb entscheiden. Die Entscheidung für den Monat Mai wird bis spätestens 16. April, die Entscheidung für den Monat Juni spätestens bis 14. Mai und die Entscheidung für den Monat Juli und die Durchführung der Prüfungsphase spätestens bis 18. Juni getroffen werden.
     
  4. Im Fall einer möglichen Rückkehr der Universität in einen Präsenzbetrieb sollen alle (wieder) in Präsenz angebotenen Lehrveranstaltungen für das Sommersemester 2021 soweit möglich auch weiterhin in hybrider Form angeboten werden, um Studierenden, die zum Beispiel aufgrund individueller Risikosituationen weiterhin nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können oder wollen, eine bestmögliche Teilnahme am Studium zu ermöglichen. Ausnahmen betreffen auch hier praktische und künstlerische Lehrveranstaltungen, Lehrveranstaltungen in Laboren oder mit besonderem didaktischen Konzept sowie Praktika. Umgekehrt sollen Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2021 ggf. auch digital fortgesetzt und beendet werden können, wenn individuelle Bedarfe und Risikosituationen der Lehrenden die erfordern.
     
  5. Die derzeit laufenden Prüfungen der zweiten Prüfungsphase des Wintersemesters 2020/2021 werden auf Basis der bereits im Januar kommunizierten Regelungen grundsätzlich online durchgeführt.
     
  6. Die Universitätsbibliothek unterstützt den Lehrbetrieb und das Prüfungsgeschehen weiter mit ihren Online-Angeboten und dem Leihbetrieb. Sie wird ihre Angebote erweitern, zum Beispiel durch Öffnung der Arbeitsplätze, soweit und sobald es das Infektionsgeschehen zulässt. Arbeitsplätze für Studierende in anderen Universitätsgebäuden sollen so bald wie möglich angeboten werden, können es aber erst, wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt. Maßgeblich ist dafür nicht die Inzidenz im Landkreis Lüneburg alleine.
     
  7. Die Mensa des Studentenwerks wird bis auf weiteres ihr To Go-Angebot fortsetzen; sobald eine Speiseaufnahme in der Mensa juristisch gestattet ist, werden wir das Studierendenwerk Nordostniedersachsen entsprechend nachdrücklich darum bitten.
     
  8. Die Abteilung Arbeitssicherheit arbeitet derzeit an einem Testkonzept für diejenigen Universitätsmitglieder, die weiterhin in Präsenz arbeiten, lehren oder studieren (müssen). Die Informationslage zur Verfügbarkeit von Selbsttests ist derzeit allerdings leider noch immer nicht ausreichend, um hierzu zum jetzigen Zeitpunkt detaillierte Informationen geben zu können. Sobald diese vorliegen, werden wir Sie hierzu ergänzend informieren. Wir wollen Testmöglichkeiten so umfassend anbieten, wie dies logistisch und juristisch möglich und sinnvoll ist.
     
  9. Der Niedersächsische Landtag hat darüber hinaus in dieser Woche zum Ausgleich von pandemiebedingten Nachteilen eine weitere Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit beschlossen. Für Studierende, die im Zeitraum vom Sommersemester 2020 bis Sommersemester 2021 für ein Semester immatrikuliert waren, gilt grundsätzlich eine um ein Semester verlängerte Regelstudienzeit; für Studierende, die im genannten Zeitraum für mindestens zwei Semester immatrikuliert waren, eine um zwei Semester verlängerte Regelstudienzeit. Die Verlängerung wirkt sich insbesondere auch auf Zeitraum aus, in dem seitens des Landes keine Langzeitstudiengebühren erhoben werden. Der Studierendenservice der Leuphana wird die Verlängerung im Regelfall automatisch und ohne weitere Rückfragen umsetzen. Da die Verlängerung nur für Studierende gilt, für die nicht bereits an einer Universität bzw. für einen Studiengang in einem anderen Bundesland eine vergleichbare Verlängerung angewendet worden ist, wird sich der Studierendenservice im Einzelfall ggf. mit Rückfragen an Sie wenden. Bitte wenden Sie sich bei weitergehenden Fragen an die für Sie zuständigen Mitarbeiter*innen im Studierendenservice.

Das Präsidium geht davon aus, dass sich die Infektionslage in den kommenden Wochen leider zunächst noch einmal deutlich weiter verschärfen wird und bittet alle Universitätsmitglieder vor diesem Hintergrund weiterhin um größtmögliche Vorsicht. Bitte arbeiten Sie wann immer möglich weiterhin von zu Hause aus und achten Sie weiterhin auf die Einhaltung aller Sicherheits- und Hygieneregeln.

Für das Wintersemester 2021/22 geht das Präsidium derzeit dagegen – im Bewusstsein der weiterhin sehr unsicheren Lage, aber vor dem Hintergrund der erkennbaren Impffortschritte - mit vorsichtigem Optimismus davon aus, dass ab Oktober wieder ein weitgehender Präsenzbetrieb der Universität (ggf. in großen Veranstaltungen weiterhin mit Online-Unterstützung oder in anderen Veranstaltungen mit Unterstützung durch hybride Veranstaltungsformate) möglich sein wird.