MOST-Forschungsvortrag Prof. Dr. Elke Schüßler

21.08.2024

Am Montag, den 9. September 2024 (12:30-14:00), findet der erste MOST-Forschungsvortrag statt. Er findet virtuell statt und wird von Prof. Dr. Elke Schüßler gehalten.

Titel des Beitrags: Von der Compliance zur Due Diligence: Chancen und Spannungen bei der Entwicklung neuer nachhaltiger Governance-Regime für Lieferketten

Autoren: Elke Schüßler (Leuphana Universität, GER), Nora Lohmeyer (Radboud Universität, NL), & Sarah Ashwin (LSE, UK)

Zusammenfassung: Nach Jahrzehnten der Liberalisierung des Welthandels und der enthusiastischen Einrichtung globaler Lieferketten aus Gründen der Kosteneffizienz, des Marktzugangs und der erwarteten Möglichkeiten zur Aufwertung haben die negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen globaler Lieferketten zunehmend Beachtung gefunden. In den letzten Jahren wurde in verschiedenen, hauptsächlich europäischen Ländern eine Reihe von Gesetzen zur öffentlichen Lieferkette verabschiedet, die möglicherweise die bisher vorherrschenden, aber weitgehend erfolglosen privaten Nachhaltigkeitsregime ersetzen. Angesichts der Neuartigkeit von Due-Diligence-Ansätzen ist unklar, inwieweit und auf welche Weise die Due-Diligence-"Logik" tatsächlich die Art und Weise verändert, wie multinationale Unternehmen sowie die öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure, die sie zur Rechenschaft ziehen, mit sozialen und ökologischen Risiken und Verantwortlichkeiten in globalen Lieferketten umgehen. In diesem Papier stützen wir uns auf Interview-, Dokumenten- und Beobachtungsdaten verschiedener Interessengruppen in Deutschland und auf EU-Ebene, um die Umsetzung von zwei aktuellen Beispielen für Gesetze zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zu untersuchen: das deutsche Lieferkettengesetz, das seit Januar 2023 in Kraft ist, und die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD), die 2023-24 ausgehandelt wurde. Wir identifizieren fünf Spannungen, die mit der Umsetzung dieser Gesetze einhergehen und darauf hindeuten, dass der Übergang von der marktbasierten Durchsetzung zur rechtlichen Durchsetzung möglicherweise langsamer vonstatten geht als erwartet und dass die Unterscheidung zwischen den Durchsetzungsmechanismen der privaten und der öffentlichen Regulierung weniger klar und drastisch ausfallen könnte als gewöhnlich angenommen. In der Praxis unterstreicht dies die Notwendigkeit einer Mischung aus verschiedenen Regierungsformen, bei denen die Anfechtung durch die Zivilgesellschaft mit der öffentlichen/rechtlichen Durchsetzung einhergehen sollte.