Brauchen wir ein Grundrecht auf Wohnen?
Staatliche Wohnraumvorsorge
27. Jan.
Die Leuphana Law School lädt alle Interessierten herzlich zum nächsten Lüneburger Rechtsgespräch ein.
- Dienstag, 27. Januar 2026, 18 Uhr
- Hörsaal 3
- Referentin: Prof. Dr. Pia Annika Lange, LL.M. (UCT), Professur für Öffentliches Recht, Europarecht, Sozialrecht, Geschlechter- und Vielfaltsdimensionen im Recht, Direktorin des Zentrums für Europäische Rechtspolitik, Universität Bremen
Schon seit geraumer Zeit versuchen Bund, Länder und Kommunen mit unterschiedlichen Instrumenten der zunehmenden Wohnungsnot in den Großstädten und Ballungszentren entgegenzuwirken, bislang jedoch mit mäßigem Erfolg. Dies wirft die Frage auf, ob die bisher zum Einsatz gebrachten Instrumente ausreichen oder es einer verfassungsrechtlichen Aufwertung des Wohnens in Gestalt eines eigenen Grundrechts bedarf, um diesem menschlichen Grundbedürfnis mehr Gewicht zu verleihen.
Der Vortrag geht dabei sowohl auf den status quo der (verfassungs-)rechtlichen Absicherung des Wohnens als auch auf einen möglichen Mehrwert eines Grundrechts auf Wohnen ein.