Aktuelle Hinweise (9. Juni) für Lehrende

09.06.2020 Lehrveranstaltungen und Prüfungen im laufenden Sommersemester und kommenden Wintersemester

Nachdem wir uns schon in der zweiten Hälfte dieses besonderen Sommersemesters 2020 befinden, möchten wir uns an dieser Stelle einmal mehr für Ihr außerordentliches Engagement bedanken, dieses Semester unter besonderen Bedingungen so aktiv zu gestalten. Gleichzeitig möchten wir – auch im Namen der Dekane und Studiendekan*innen – über den aktuellen Stand der Planungen für die Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen für das laufende Sommersemester und das kommende Wintersemester informieren.

Die großen Anstrengungen, die Sie als Lehrende – und alle Beschäftigten der Universität – derzeit auf sich nehmen, waren wichtig und haben sich gelohnt: Wir konnten unseren Studierenden am 6. April einen pünktlichen Studienstart in ein digitales Sommersemester bieten, den wahrscheinlich die meisten von uns so nicht erwartet hätten. Wir alle wissen, wie wichtig dies für unsere Studierenden ist, denn für viele hängen vielfältige Lebensentscheidungen an der Möglichkeit, ihr Studium – wie bis Mitte März einmal als ganz selbstverständlich geplant – fortsetzen bzw. beenden zu können. Nicht zuletzt ist die Möglichkeit weiter zu studieren auch ein Zeichen von Perspektive in Zeiten, die nicht normal sind.

Wie Sie wissen, beobachten wir im Moment sinkende Fallzahlen von Erkrankungen am Coronavirus. Vor diesem Hintergrund hat die niedersächsische Landesregierung ihre Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mehrfach angepasst. Inzwischen sind Prüfungen und Lehrveranstaltungen an Universitäten grundsätzlich auch in Präsenz wieder möglich. Gleichzeitig gelten aber weiterhin starke Einschränkungen und strenge Hygiene- und Abstandsregelungen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Wir müssen deshalb bis auf weiteres davon ausgehen, dass der Universitätsbetrieb auf absehbare Zeit auch weiterhin stark verändert sein wird und alle Aktivitäten in Präsenz auch im Wintersemester erheblich reduziert sein werden. Die sich daraus ergebenden Folgen haben Präsidium, Dekanate, School- und Abteilungsleitungen unter Beteiligung von Personalrat und Studierenden und mit Blick auf notwendige Ordnungsänderungen nicht zuletzt auch der Senat in den letzten Wochen intensiv diskutiert.

Unser Ziel an der Leuphana wird immer sein, die Idee der Präsenzuniversität weiter zu leben, zu stärken, und dort, wo dies vertretbar ist, auch in den kommenden Monaten in geeigneten Formaten als Teil einer veränderten Realität zu ermöglichen. Die Leuphana setzt mit ihrem Universitäts- und Studienmodell auf intellektuellen Anspruch, der durch persönlichen Dialog, persönliche Erfahrung und persönliche Begegnung erst möglich wird. Die Idee der Präsenzuniversität hat daher gerade an der Leuphana besondere Potentiale – durch vertiefte persönliche Auseinandersetzung, z.B. in Forschungsprojekten, Seminaren oder Kleingruppen, durch besondere Formate, wie Leuphana Semester, Komplementärstudium, Startwoche, Konferenzwoche und akademische Veranstaltungen, oder durch vielfältige Initiativen und Projekte der Studierenden. Wir wollen deshalb auch in den kommenden Monaten professionell agieren und trotz der aktuellen Einschränkungen auch weiterhin Wege und Formate entwickeln für neue, ggf. auch hybride, Formen der Lehre.

1) LEHRVERANSTALTUNGEN UND PRÜFUNGEN IM SOMMERSEMESTER 2020

Die Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2020 können und sollen grundsätzlich in den besonderen Lehrveranstaltungsformen gem. § 6 Rahmenprüfungsordnung in Form eines moderierten Selbststudiums, einer Integration von Multimedia und mittels von der Leuphana bereitgestellten digitalen Tools (z. B. Telefon-/Videokonferenzen, Online-Plattformen, etc.) weiter durchgeführt werden. Sofern eine solche alternative Durchführung für einzelne Lehrveranstaltungen nicht möglich ist (z. B. im Fall von Laborveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Exkursionen, Projekten etc.), treffen die Studiendekan*innen in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen und Ihnen als Lehrenden geeignete Maßnahmen und geben diese den Studierenden in geeigneter Weise bekannt. Bei Fragen zur Durchführung oder zum Abschluss Ihrer Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2020 wenden Sie sich daher bitte an das für Ihre Veranstaltung zuständige Studiendekanat.

Mit Blick auf Prüfungen hat der Senat zwischenzeitlich eine Verlängerung der angepassten Regelungen zur Durchführung von Prüfungen beschlossen. Ausführliche Informationen hierzu inkl. Verlinkungen zu angepassten Rahmenprüfungsordnungen erhalten Sie unter www.leuphana.de/portale/coronavirus/ortsunabhaengig-lehren unter dem Stichwort Prüfungen. Konkret bedeutet dieser Beschluss des Senats für Sie als Lehrende:

A) KLAUSUREN FÜR DAS SOMMERSEMESTER 2020 können weiterhin sowohl in alternativen Online-Formaten als auch – im Rahmen der verfügbaren Räume – in Präsenz durchgeführt werden. Ihnen als Lehrende stehen damit grundsätzlich alle Optionen offen:
a) Klausur mit unmittelbarer Online-Bearbeitungszeit gem. der Zeitangabe in den fachspezifischen Anlagen über Online-Plattformen,
b) Klausur mit ausgeweiteter Bearbeitungszeit (6-24 Stunden) über E-Mail oder mystudy,
c) Klausur mit unmittelbarer Bearbeitungszeit über E-Mail oder myStudy,
d) Klausur in Präsenz.

Die Entscheidung, welche Form der Prüfungsdurchführung Sie für Ihre Lehrveranstaltung im Sommersemester 2020 wählen, treffen Sie als Lehrende. Wir bitten Sie allerdings, die für Ihre Lehrveranstaltung am besten geeignete Form der alternativen Prüfungsdurchführung nach Möglichkeit gemeinsam mit Ihren Studierenden zu besprechen.

Bei der Planung von Präsenz-Prüfungen ist es darüber hinaus notwendig, auch eine möglicherweise nötige Online-Prüfung in alternativem Format mitzudenken, da bei einem wieder zunehmenden Infektionsgeschehen grundsätzlich eine erneute und ggf. auch kurzfristige Verschärfung der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung und physischen Distanzierung nicht ausgeschlossen werden kann. Bitte teilen Sie die entsprechenden Informationen dem Studierendenservice über mit.

B) KLAUSUREN FÜR DAS WINTERSEMESTER 2019/2020, die im März 2020 nicht mehr angeboten werden konnten, finden grundsätzlich Anfang September in Präsenz statt. Zur Reduktion der Prüfungslast können Prüfer*innen ein zusätzliches Prüfungsangebot in alternativen Online-Formaten anbieten. Der Präsenztermin im September entfällt dadurch allerdings nicht, es sei denn, es gibt keine Prüfungsteilnehmer*innen mehr. Alle Studierenden, die sich für die Klausuren der zweiten Klausurphase des Wintersemesters 2019/2020 (16.-28. März 2020) angemeldet hatten, gelten weiterhin als angemeldet, sofern sie nicht nach den geltenden Vorschriften von der Prüfung zurücktreten.

C) MÜNDLICHE PRÜFUNGEN
Mündliche Prüfungen finden vor zwei Prüfer*innen oder vor einer*m Prüfer*in und einer*m sachkundigen Beisitzenden als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung für bis zu vier Studierende gleichzeitig grundsätzlich als Videokonferenzprüfung über ein Onlinetool statt. Lehrende können darüber hinaus selbständig entscheiden, ob in Ausnahmefällen eine Prüfung in Präsenzform durchgeführt werden soll.

D) SCHRIFTLICHE WISSENSCHAFTLICHE ARBEITEN
Schriftliche wissenschaftliche Arbeiten müssen, da die niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie der Einhaltung der Formvorgaben für die Abgabe von schriftlichen Arbeiten derzeit nicht mehr entgegensteht, nun wieder in ausgedruckter Form eingereicht werden.

E) WEITERE HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN
Für die Durchführung von Klausuren in Präsenz beachten Sie bitte, dass die Verantwortung für die Aufsicht über die Prüfungen, wegen der verringerten Platzkapazitäten auch in mehreren Räumen gleichzeitig, bei Ihnen als Lehrenden liegen muss. Die Universitätsverwaltung wird Sie dabei bei allen organisatorischen Fragen hinsichtlich der Vorbereitung der Räume und der Einhaltung der notwendigen Abstände beim Betreten und Verlassen der Prüfungsräume unterstützen.

Für die Durchführung von alternativen Prüfungsformaten beachten Sie bitte weiterhin, dass die Prüfenden laut Beschluss des Senats den Studierenden Gelegenheit geben müssen, sich mit der alternativen Prüfungsdurchführung vertraut zu machen, z. B. durch eine Erprobung der bereitgestellten Online-Plattform bzw. Software oder die Durchführung einer Probeklausur.

Über weitere organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der Präsenzklausuren informieren wir Sie umfassend zu gegebener Zeit. Bitte wenden Sie sich bis dahin mit allen Fragen, die Sie für die Planung und Durchführung Ihrer Prüfungen haben, an die für Ihren Studiengang zuständigen Kolleg*innen im Studierendenservice.

2) LEHRVERANSTALTUNGEN IM WINTERSEMESTER 2020/2021

Das Wintersemester 2020/2021 wird an der Leuphana regulär mit der Startwoche für alle Erstsemester vom 1.10.-9.10.2020 bzw. mit Lehrveranstaltungen für alle Semester ab dem 12.10.2020 beginnen.

In enger Abstimmung sowohl mit der Landesregierung als auch mit den übrigen niedersächsischen Hochschulen rechnen wir derzeit auch für das Wintersemester in großen Teilen mit einer weitgehend digitalen Durchführung der Lehrveranstaltungen. Ein normaler Studien- und Lehrbetrieb wird auf dem Campus aus heutiger Sicht unter Voraussetzung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln schon aus logistischen Gründen nicht durchführbar sein, denn die Regelungen führen dazu, dass unsere Hörsäle und Seminarräume nur noch mit 10% bis 30% der üblichen Personenzahl belegt werden können und umfangreiche Vorkehrungen für den Zugang zu den Gebäuden und die Anwesenheitszeiten getroffen werden müssen. Wir müssen Sie daher nach derzeitigem Stand bitten, auch für das kommende Wintersemester im Grundsatz digital durchzuführende Lehrveranstaltungen zu planen. Wie schon bisher steht Ihnen der Lehrservice (} mit Rat und Tat hinsichtlich der Planung und Entwicklung Ihrer Lehrveranstaltung zur Verfügung.

In Absprache mit den Dekanen und Studiendekan*innen und in Übereinstimmung mit den derzeit geltenden Regelungen der niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sollen an der Leuphana allerdings ausgewählte Lehrveranstaltungen künftig auch wieder in physischer Präsenz durchgeführt werden können. Dies betrifft in erster Priorität Lehrveranstaltungen, die für ihre erfolgreiche Durchführung zwingend die physische Anwesenheit von Studierenden und Lehrenden erfordern, wie z.B. Laborübungen in den Fächern Biologie/Ökologie, Chemie oder Ingenieurwissenschaften oder Lehrveranstaltungen im Fach Sport. In zweiter Priorität wollen wir Konzepte für ausgewählte Lehrveranstaltungen der ersten Semester in Bachelor und Master entwickeln, ggf. auch in hybrid durchgeführten Formaten. Erst in dritter Priorität werden möglicherweise Anteile aller übrigen Lehrveranstaltungen folgen können

Zur Planung und Diskussion aller Möglichkeiten zur Durchführung dieser Lehrveranstaltungen in Präsenz und der dazu notwendigen kreativen Formate, Kooperationen, Infrastrukturen etc. wird sich in diesen Tagen eine Arbeitsgruppe aus Studiendekan*innen, Kolleg*innen aus den Fakultäten und Schools und Vertreter*innen der Studierenden treffen, um Konzepte und Kriterien zu erarbeiten. Wir werden Sie über Ergebnisse baldmöglichst auf dem Laufenden halten. Wenn Sie Ihre Ideen und Erfahrungen einbringen möchten oder Fragen haben, steht Ihnen der Lehrservice () ebenfalls gerne zur Verfügung.

In jedem Fall gilt aber für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen: Da wir als Universität nachweispflichtig mit Blick auf den Gesundheitsschutz sind, dürfen auch einzelne Lehrveranstaltungen auf dem Campus in Präsenz bis auf weiteres nur mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweils zuständigen Studiendekanats und der Abteilung Arbeitssicherheit durchgeführt werden. Bitte stimmen Sie sich daher mit Ihrem zuständigen Studiendekanat und mit der Abteilung Arbeitssicherheit () ab, falls Sie eine Durchführung Ihrer Lehrveranstaltung oder von Teilen Ihrer Lehrveranstaltung in Präsenz planen. Eine in diesem Zusammenhang geltende Richtlinie, zu der wir als Universität verpflichtet sind, finden Sie unter dem Stichwort „Hygienerichtlinie“ im Intranet (www.leuphana.de/intranet/informationen-ueber).

Für die kommenden Wochen und Monate bitten wir Sie um Verständnis, dass wir alle weiterhin mit einem hohen Maß an Unsicherheit umgehen und immer wieder auch pragmatische Entscheidungen werden treffen müssen, da sich Situationen auch kurzfristig ändern können. Letztlich kann niemand von uns mit Sicherheit voraussagen, wie die Lehre an der Leuphana in den kommenden Monaten aussehen kann.

Gleichzeitig bitten wir Sie als Teil unserer universitären Gemeinschaft auch im Namen aller Dekane und Studiendekan*innen sehr herzlich, die Universität und unsere Studierenden auch weiterhin mit so viel Engagement, Inspiration und Einsatz zu unterstützen. Wir alle sind Ihnen zu großem Dank verpflichtet, dass Sie für die Studierenden in dieser schwierigen Zeit mit der gleichen Energie wie schon immer da sind – oder gerade jetzt mit noch mehr Engagement als ohnehin schon üblich offen sind für Ideen, Diskussionen, Dialoge und Projekte, die unsere Zukunft als Gesellschaft und auch als universitäre Gemeinschaft prägen werden. Diese Offenheit und dieses Engagement werden notwendiger sein als je zuvor, um als Universität unseren Beitrag zur Bewältigung dieser schwierigen Zeit leisten zu können.