Information für Studierende zu Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/21

04.09.2020 Auch für das Wintersemester 2020/2021 muss aufgrund der geltenden Abstands- und Hygieneregeln weiterhin von Einschränkungen im Präsenzbetrieb der Universität ausgegangen werden, insbesondere da Seminarräume der Universität aufgrund der geltenden Abstandsregeln durchschnittlich nur mit max. 20-30% ihrer üblichen Kapazität ausgelastet werden können und dürfen.

Gleichzeitig ist es dem Präsidium nach enger Abstimmung im Senat und mit Dekanen, Studiendekan*innen und den Studierendenvertreter*innen sehr wichtig, dass unter Einhaltung der geltenden Bedingungen so weit wie möglich auch einen Präsenzbetrieb wieder ermöglicht werden kann. Der Senat hat deshalb eine Neufassung der entsprechenden Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise für das Wintersemester 2020/2021 beschlossen. Die Neufassungen der Anlagen sind am 7. August 2020 (für Studiengänge des College, der Graduate School und der Lehrerbildung) bzw. am 10. August (für Studiengänge der Professional School) bereits in der Leuphana Gazette (https://www.leuphana.de/universitaet/amtsblatt.html) veröffentlicht worden (Nr. 88-93/20).

Mit dem Senatsbeschluss wird geregelt, dass Lehrende der Leuphana ihre Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/2021 in den folgenden Formen durchführen können:

  1. in hybriden Lehrformaten (d.h. Präsenzlehre mit rotierenden Teilgruppen und gleichzeitig online teilnehmenden Studierenden), oder
  2. in Form von Online-Veranstaltungen mithilfe digitaler Tools (bspw. Zoom, Moodle), der Integration von Multimedia-Inhalten (z.B. Videos, Podcasts) und ggfs. moderiertem Selbststudium, oder
  3. ausnahmsweise in vollständiger Präsenz (bei ausreichender Platzzahl und unter Einhaltung der Regelungen der Hygienerichtlinie der Universität) oder
  4. in einer Kombination von Ziff. 1 bis 3.

Um die Durchführung von hybriden Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, werden derzeit alle Seminarräume auf dem Campus mit Kameras und Mikrofonen ausgestattet – aufgrund der notwendigen Beschaffungen und Kapazitäten hoffentlich pünktlich bis zum Semesterbeginn, ansonsten zeitnah danach. Sobald die Installation erfolgt ist, können Lehrende und ein Teil der für die Lehrveranstaltung angemeldeten Studierenden (ca. 20-30%) dann unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln in Präsenz an der Lehrveranstaltung teilnehmen, während die nicht physisch anwesenden Studierenden per Videokonferenz teilnehmen. Die in Präsenz teilnehmenden Studierenden sollten mit jeder Lehrveranstaltung so wechseln, dass alle Studierenden zumindest in einem Rhythmus von ca. 2-4 Wochen an einer Lehrveranstaltung in Präsenz teilnehmen können.

Die Veröffentlichung des Lehrveranstaltungsverzeichnisses wird voraussichtlich am 14. September 2020 erfolgen können. Unsere Lehrenden sind gebeten, bis zu diesem Termin ausführliche Informationen zur Durchführung ihrer Lehrveranstaltungen in den Veranstaltungsbeschreibungen in myStudy zur Verfügung zu stellen.

Bitte beachten Sie darüber hinaus bereits heute folgende Hinweise für die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/2021:

  1. Alle Lehrveranstaltungen in College und Graduate School werden in der ersten Semesterwoche in jedem Fall ausschließlich digital erfolgen. Mit dieser Regelung wollen wir sicherstellen, dass es in der ersten Phase der Veranstaltungssuche und organisatorischen Abstimmung nicht zu Verletzungen der geltenden Abstands- und Hygienevorschriften kommt und alle Studierenden ordnungsgemäß an den Lehrveranstaltungen teilnehmen können.
  2. Alle Lehrveranstaltungen werden zeitlich grundsätzlich im Rahmen der normalen Rahmenstundenpläne geplant, so dass auch weiterhin ein möglichst überschneidungsfreies Studium möglich ist.
  3. Alle Lehrveranstaltungen bekommen vom Gebäudemanagement einen Seminarraum in einer ausreichenden Größe für die regulär angemeldeten Studierenden zugewiesen. Für den Fall, dass die Abstandsregeln während des Wintersemesters aufgehoben werden, könnten diese Lehrveranstaltungen damit wieder mit vollständiger Teilnehmendenzahl im geplanten Raum stattfinden.
  4. Solange die Abstandsregeln gelten, sind unsere Lehrenden gebeten, mit Ihnen Regelungen zur Teilnahme an den jeweiligen Lehrveranstaltungen in Präsenz zu treffen – also abzustimmen, welche Studierenden zu welchem Termin in Präsenz und welche Studierenden zu welchem Termin digital per Videokonferenz teilnehmen können und sollen. Hierzu werden Ihnen Ihre Lehrenden spätestens mit Beginn der Lehrveranstaltungen weitergehende Informationen zur Verfügung stellen.
  5. Darüber hinaus arbeiten wir derzeit daran, die Anzahl der auf dem Campus eingerichteten studentischen Arbeitsplätze zu erhöhen, so dass eine möglichst große Zahl an Studierenden auch unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln sich während Pausen zwischen Veranstaltungen oder während eines Wechsels von Präsenzveranstaltungen zu digital durchgeführten Veranstaltungen auf dem Campus aufhalten kann.