Informationen für Lehrende und Beschäftigte zum Sommersemester 2021

19.03.2021 Nachdem Bund und Länder vor kurzem für den Umgang mit der Corona-Pandemie noch einen Stufenplan für Lockerungen beschlossen hatten, erleben wir derzeit einen erneuten starken Anstieg der Infektionen vor allem in den mittleren und jüngeren Altersgruppen. Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium zwischenzeitlich mit Dekanen und Studiendekan*innen, Abteilungsleitungen sowie Vertreter*innen der Studierenden und des Personalrats zur Gestaltung des kommenden Sommersemesters beraten. Über die Ergebnisse der Beratung möchten wir Sie nachfolgend informieren.

  1. Die Leuphana Universität Lüneburg wird planmäßig am Dienstag, den 6. April 2021 mit den Lehrveranstaltungen des Sommersemesters 2021 starten.
     
  2. Das Sommersemester wird im April in jedem Fall zunächst erneut als digitales Semester starten müssen. Alle Lehrveranstaltungen werden zunächst weiterhin digital stattfinden. Einzige Ausnahme sind – wie zuletzt im Wintersemester – praktische und künstlerische Lehrveranstaltungen, Lehrveranstaltungen in Laboren oder bei denen dies aufgrund des didaktischen Konzepts zwingend ist sowie Praktika. Diese Lehrveranstaltungen dürfen nach heutigem Stand mit Zustimmung des zuständigen Studiendekanats und der Abteilung Arbeitssicherheit unter strenger Beachtung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften weiterhin auch in Präsenz durchgeführt werden. Die schon bisher geltenden Regelungen werden wir in diesem Sinne kontinuierlich weiterführen. Bitte sprechen Sie ggf. Ihr zuständiges Studiendekanat an, um die bisher veröffentlichten Informationen zur Durchführung Ihrer Lehrveranstaltung in myStudy zu ergänzen, soweit noch nicht geschehen.
     
  3. Das Präsidium wird die Entwicklungsdynamik der Pandemie, den Impffortschritt und die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen kontinuierlich bewerten und auf Basis umfassender interner Abstimmungen während des Sommersemesters schrittweise über eine mögliche Rückkehr in einen (teilweisen) Präsenzbetrieb entscheiden. Die Entscheidung für den Monat Mai wird bis spätestens 16. April, die Entscheidung für den Monat Juni spätestens bis 14. Mai und die Entscheidung für den Monat Juli und die Durchführung der Prüfungsphase spätestens bis 18. Juni getroffen werden.
     
  4. Auch im Fall einer möglichen Rückkehr der Universität in einen Präsenzbetrieb sollen alle Lehrenden ihre Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2021 auf Wunsch auch digital fortsetzen und beenden können, um individuellen Bedarfen und Risikosituationen entsprechen zu können.
     
  5. Alle Lehrenden, die im Fall einer möglichen Rückkehr der Universität in einen Präsenzbetrieb ihre Lehrveranstaltungen wieder in Präsenz anbieten möchten, werden für das Sommersemester 2021 allerdings darum gebeten, soweit möglich auch weiterhin in hybrider Form zu arbeiten, um Studierenden, die zum Beispiel aufgrund individueller Risikosituationen weiterhin nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können oder wollen, eine bestmögliche Teilnahme am Studium zu ermöglichen. Ausnahmen betreffen auch hier praktische und künstlerische Lehrveranstaltungen, Lehrveranstaltungen in Laboren oder mit besonderem didaktischen Konzept sowie Praktika.
     
  6. Die derzeit laufenden Prüfungen der zweiten Prüfungsphase des Wintersemesters 2020/2021 werden auf Basis der bereits kommunizierten Regelungen grundsätzlich online durchgeführt.
     
  7. Der Lehrservice steht allen Lehrenden weiterhin mit Unterstützungsangeboten zur Planung und Durchführung von digital wie auch hybrid durchgeführten Lehrveranstaltungen gerne zur Verfügung.
     
  8. Die Universitätsbibliothek unterstützt den Lehrbetrieb und das Prüfungsgeschehen weiter mit ihren Online-Angeboten und dem Leihbetrieb. Sie wird ihre Angebote erweitern, zum Beispiel durch Öffnung der Arbeitsplätze, soweit und sobald es das Infektionsgeschehen zulässt.
     
  9. Arbeitsplätze für Studierende in anderen Universitätsgebäuden sollen so bald wie möglich angeboten werden. Das wird allerdings erst dann möglich sein, wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt. Maßgeblich ist dafür nicht allein die Inzidenz im Landkreis Lüneburg.
     
  10. Die Mensa des Studentenwerks wird bis auf weiteres ihr To Go-Angebot fortsetzen; sobald eine Speiseaufnahme in der Mensa juristisch gestattet ist, werden wir das Studierendenwerk Nordostniedersachsen nachdrücklich darum bitten, dies zu ermöglichen.
     
  11. Die Abteilung Arbeitssicherheit arbeitet derzeit an einem Testkonzept für diejenigen Universitätsmitglieder, die weiterhin in Präsenz arbeiten, lehren oder studieren (müssen). Die Informationslage zur Verfügbarkeit von Selbsttests ist derzeit allerdings leider noch immer nicht ausreichend, um hierzu zum jetzigen Zeitpunkt detaillierte Informationen geben zu können. Sobald diese vorliegen, werden wir Sie hierzu ergänzend informieren. Wir wollen Testmöglichkeiten so umfassend anbieten, wie dies logistisch und juristisch möglich und sinnvoll ist.

Das Präsidium geht davon aus, dass sich die Infektionslage in den kommenden Wochen leider zunächst noch einmal deutlich verschärfen wird. Wir bitten alle Universitätsmitglieder vor diesem Hintergrund weiterhin um größtmögliche Vorsicht. Bitte arbeiten Sie weiterhin von zu Hause aus, wann immer es ihre dienstlichen Aufgaben in Forschung, Lehre, Verwaltung und Technik erlauben, und achten Sie weiterhin auf die Einhaltung aller Sicherheits- und Hygieneregeln.

Für das Wintersemester 2021/22 geht das Präsidium derzeit dagegen – im Bewusstsein der weiterhin sehr unsicheren Lage, aber vor dem Hintergrund der erkennbaren Impffortschritte - mit vorsichtigem Optimismus davon aus, dass ab Oktober wieder ein weitgehender Präsenzbetrieb der Universität (ggf. in großen Veranstaltungen weiterhin mit Online-Unterstützung oder in anderen Veranstaltungen mit Unterstützung durch hybride Veranstaltungsformate) möglich sein wird.