Update: Corona-Impfungen in Niedersachsen und Hamburg

07.05.2021 Neuigkeiten zur Vergabe von Corona-Impfterminen in Niedersachsen und Hamburg

  1. Das Niedersächsische Sozialministerium hat heute einen Fahrplan für die Terminvergabe für Personen in der Prioritätsgruppe 3 vorgelegt, zu der auch die an Hochschulen tätigen Personen zählen. Danach ist es so, dass die Impfberechtigungen in drei Stufen vergeben werden. Personen, die an Hochschulen tätig sind, werden in der dritten Stufe, ab Montag, dem 31. Mai 2021, für die Vereinbarung von Impfterminen zugelassen. Sie können sich dann im Internet unter www.impfportal-niedersachsen.de sowie unter der Hotline des Landes unter 0800 9988665 für einen Termin in Ihrem örtlichen Impfzentrum anmelden. Sie können dann auch bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten Termine vereinbaren, sofern in den Praxen Impfstoff zur Verfügung steht.
     
  2. Die Landesregierung bittet darum, zum Termin im örtlichen Impfzentrum oder einer Praxis eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mitzubringen. Den Vordruck des Landes können Sie unter https://www.niedersachsen.de/download/167979 abrufen (derzeit noch in einer nicht aktualisierten Fassung hinsichtlich der beruflichen Indikation nur für Impfungen in 2. Priorität verfügbar). Bitte legen Sie diese Bescheinigung rechtzeitig vor dem vereinbarten Impftermin den für Sie zuständigen Sachbearbeiter*innen im Personalservice (für Tarifbeschäftigte, SHK/WHK, Lehrbeauftragte) bzw. im Professurenservice (für Professor*innen, Beamte) vor.

    Den Wortlaut der heutigen Mitteilung des Landes finden Sie unter https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/niedersachsen-legt-fahrplan-fur-terminvergabe-an-angehorige-der-prioritatsgruppe-3-vor-impfberechtigung-erfolgt-in-drei-stufen-beginnend-ab-10-mai-200167.html

    Die Hamburger Sozialbehörde hat darüber informiert, dass – trotz Aufnahme der an Hochschulen tätigen Personen in die 3. Priorisierungsgruppe und trotz Freigabe der in § 4 Abs. 1 Nr. 8 CoronaImpfV entsprechend genannten Personengruppe und einer daher zunächst anderslautenden Information – die an Hochschulen tätigen Personen in Hamburg noch nicht zur Wahrnehmung von Impfterminen aufgrund beruflicher Indikation aufgerufen sind. Wir haben zugleich die Einschätzung erhalten, dass sich dies bereits in Kürze ändern könnte.

    Tatsächlich ist es bereits vorgekommen, dass Mitarbeitende der Leuphana, die ihren Wohnsitz in Hamburg haben, am Impfzentrum in Hamburg trotz Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung zurückgewiesen worden sind. Bitte informieren Sie sich fortlaufend über den aktuellen Stand auf den einschlägigen Portalen der Hansestadt Hamburg unter https://www.hamburg.de/corona-impfung/.