Informationen für Lehrende: Lehre im Wintersemester 2021/22

13.10.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Lehrende,

Wie Sie wissen, streben wir für das kommende Studienjahr soweit wie möglich wieder eine Durchführung unserer Lehrveranstaltungen in Präsenz und eine bestmögliche Nutzung unseres Campus an. Vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses der Leuphana als Präsenzuniversität folgt dies dem Ziel, dass wir uns im Studium, in der Lehre, in der Forschung und bei der Arbeit persönlich begegnen können.

Für Ihr besonderes Engagement in den vergangenen Semestern danken wir Ihnen zunächst noch einmal ausdrücklich und sehr herzlich. Wir wissen, dass Ihr großes Engagement in einer Zeit der Krise nicht selbstverständlich, im Sinne einer guten Bildung unserer Studierenden jedoch sehr wesentlich war. Besonders danken möchten wir Ihnen für die Entwicklung vielfältiger Konzepte für digitale Lehrveranstaltungen und die Anwendung der dafür notwendigen Tools. Gerne wollen wir in den kommenden Monaten alle gewonnenen Erfahrungen nutzen, um innovative digitale Lehrformate auch nach Rückkehr in die Präsenzlehre nutzen und weiterentwickeln zu können. Digitale Lehrformate können und sollen die Präsenzlehre auf dem Campus dabei nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen, ohne die für die Leuphana so wichtige persönliche Begegnung und Interaktion auf dem Campus einzuschränken.

Der Präsenzbetrieb im jetzt kommenden Wintersemester wird vor dem Hintergrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen im sogenannten „3G-Modus“ stattfinden. Die hierfür notwendigen Entscheidungen haben wir nach umfangreichen Abstimmungsprozessen und nach intensiver Abwägung zwischen dem vielfältigen Wunsch nach Präsenz und universitärem Leben, den Anforderungen für einen sicheren Universitätsbetrieb, aber auch den zusätzlichen Belastungen und Einschränkungen, die der Präsenzbetrieb im 3G-Modus nach sich zieht, getroffen.

Wir wollen diesen Weg gemeinsam mit Ihnen und im wechselseitigen Vertrauen umsetzen. Wir müssen dabei wissen, dass es sowohl Universitätsmitglieder gibt, die eine möglichst vollständige Sicherheit bevorzugen, als auch Universitätsmitglieder, die einen einfacheren und möglicherweise weniger aufwändigen, dafür aber risikoreicheren Weg präferieren. Vor diesem Hintergrund geht es uns um gute Abwägung von sich teilweise widersprechenden Interessen und um das Suchen und Finden eines von möglichst allen getragenen pragmatischen Universitätsbetriebs in Präsenz – auch unter sich gegebenenfalls im Verlauf des Semesters noch verändernden Rahmenbedingungen. Wir stellen dabei fest, dass die Rückkehr zur Präsenz unter den Bedingungen einer noch nicht vollständig zum Ende gekommenen Pandemie in mancher Hinsicht komplexer ist als die Umstellung auf Onlinelehre zu Beginn der Pandemie. Wir hoffen, dass sich vieles einspielen wird und ab Frühjahr alle gewohnten Freiheiten der Lehre wieder vollständig möglich sein werden.

Ihre Bereitschaft, sich im kommenden Wintersemester erneut auf veränderte Rahmenbedingungen einzustellen – und ggf. wiederum zusätzliche Anstrengungen in Kauf zu nehmen, um unseren Studierenden ein gutes Studium zu ermöglichen – schätzen wir vor diesem Hintergrund außerordentlich. Dies ist eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung der Universität, und hierfür danke wir Ihnen sehr herzlich.

Bitte verstehen und beachten Sie die nachfolgenden ausführlichen organisatorischen Hinweise zur Durchführung Ihrer Lehrveranstaltungen im kommenden Wintersemester in diesem Sinne:

  1. LEHRE UND PRÜFUNGEN IN PRÄSENZ
    Alle Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2021/22 finden im Grundsatz in Präsenz auf dem Campus der Universität in einem regulären Modus statt, d.h. in der Regel als wöchentliche Lehrveranstaltung oder – mit Zustimmung der zuständigen Studiendekan*innen – als Blockveranstaltung. Dies bedeutet, dass Sie als Lehrende wie gewohnt grundsätzlich in Präsenz auf dem Campus lehren. Gleiches gilt für Prüfungen.

    Lehrende, die sich aus nachgewiesenen medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können oder zu einer Personengruppe gehören, für die das RKI eine Impfung (noch) nicht empfiehlt bzw. erst kürzlich empfohlen hat – und sich deswegen trotz 3G-Regel nicht dem Kontakt mit möglicherweise trotz Impfung oder negativen Tests ansteckenden Personen aussetzen wollen –, oder Lehrende mit Wohnsitz oder regelmäßigem Aufenthalt im Ausland, die glaubhaft machen, pandemiebedingt nicht nach Deutschland einreisen zu können, können ihre Lehre auf Basis der Corona-Anlagen zu den Rahmenprüfungsordnungen gemäß der bereits in mystudy hinterlegten alternativen Durchführungsweise durchführen. Wir bitten Sie, in diesem Fall die Zustimmung des für Sie zuständigen Studiendekanats einzuholen und die oben genannten Voraussetzungen gegenüber dem Studiendekanat zu dokumentieren.

    Selbstverständlich steht es Ihnen frei, in den Präsenzveranstaltungen auch weiterhin digitale Tools und Plattformen zur Steigerung der didaktischen Qualität einzusetzen, soweit sie die Präsenzlehre nicht ersetzen, sondern ergänzen. Gleiches gilt für digital bereitgestellte Formate und Materialien (z.B. Videos) für die Selbstlernzeiten, z.B. im Sinne eines Flipped Classroom Ansatzes. Alle in den letzten Semestern entwickelten Initiativen, Konzepte und konkreten Anwendungen digitaler Tools begrüßen wir als Präsidium im Sinne einer innovativen Weiterentwicklung der Lehre sehr.
     
  2. 3G-MODUS FÜR LEHRENDE
    Aufgrund der rechtlichen Erfordernisse und des Gesundheitsschutzes gilt im Wintersemester 2021/22 in Abwägung der verschiedenen Belange und Rechtsgüter grundsätzlich innerhalb aller Gebäude der Leuphana Universität Lüneburg ein 3G-Modus. Für Lehrende sind der Zutritt zu und der Aufenthalt in Gebäuden damit nur möglich, wenn Sie vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind (Antigen-Test: 24 Stunden gültig, PCR-Test: 48 Stunden gültig). Der Nachweis erfolgt für alle Beschäftigten und Lehrenden über eine dienstliche Erklärung als Selbsterklärung, die von Ihnen persönlich unterzeichnet werden muss. Eine Mitzeichnung von Vorgesetzten ist nicht notwendig. Ausführliche Informationen und das dafür vorgesehene Formular finden Sie unter https://www.leuphana.de/portale/coronavirus/beschaeftigte.html.
     
  3. 3G-MODUS FÜR STUDIERENDE
    Auch für Studierende gilt im Wintersemester der 3G-Modus für Zutritt und Aufenthalt innerhalb aller Gebäude der Leuphana Universität Lüneburg; Zutritt zu und Aufenthalt in Gebäuden sind damit auch für Studierende nur möglich, wenn sie vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind (Antigen-Test: 24 Stunden gültig, PCR-Test: 48 Stunden gültig). Studierende müssen vor Beginn von Lehrveranstaltungen sowie an ausgewählten Orten (z.B. in der Bibliothek) einen Nachweis erbringen können, dass sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind (Antigen-Test: 24 Stunden gültig, PCR-Test: 48 Stunden gültig). Ein Coronatest muss von einem anerkannten Testzentrum bestätigt sein; Selbsttests sind nicht zulässig. Um insbesondere jüngere Studierende, deren vollständige Impfung aufgrund der späten Impfempfehlung für 12 bis 17jährige noch nicht abgeschlossen werden konnte, in einer Übergangsphase zu unterstützen, wird die Leuphana für ihre Studierenden die Kosten für die Durchführung von Coronatests im Testzentrum auf dem Campus (in der Cafeteria des Zentralgebäudes) während der Startwoche und der ersten Semesterwoche (11.-22. Oktober) übernehmen.
     
  4. EINLASSKONTROLLEN IN HÖRSÄLEN
    Bei allen Lehrveranstaltungen mit großen Studierendenzahlen, die im Auditorium (ggf. in Verbindung mit dem Forum) oder in den Hörsälen 1-4 stattfinden, soll die 3G-Kontrolle am Einlass durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Im Zugangsbereich zu den Hörsälen werden hierfür Container aufgestellt; die Kontrollen für das Auditorium werden sich im Foyer des Zentralgebäudes befinden. Alle Kontrollen werden digital mit Hilfe der zur Kontrolle der europäischen Coronazertifikate entwickelten Cov Pass Check-App durchgeführt. Studierende sind gebeten, zur Vermeidung von Verzögerungen durch die Kontrollen nach Möglichkeit bereits 15-30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn zu erscheinen; sie benötigen für den Zugang einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mit digitalem oder ausgedrucktem QR-Code und ein Ausweisdokument. Alle Lehrenden benötigen zur Einlasskontrolle ihre dienstliche Erklärung und ebenfalls ein Ausweisdokument.
     
  5. EINLASSKONTROLLEN IN SEMINARRÄUMEN
    Bei allen Lehrveranstaltungen, die in anderen Lehrveranstaltungsräumen als im Auditorium oder in den Hörsälen 1-4 stattfinden, sind wir – so wie andere Universitäten auch – aufgrund der großen Zahl von rund 2000 Lehrveranstaltungen, die in rund 140 Lehrveranstaltungsräumen in über 20 verschiedenen Gebäuden stattfinden, auf Ihre Mithilfe bei der 3G-Kontrolle angewiesen. Leider lässt sich aus logistischen und baulichen Gründen auf unserem Campus keine andere praktikable Lösung umsetzen, da wir nicht den Campus insgesamt absperren können und wollen. Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis danken wir Ihnen in diesem Zusammenhang schon jetzt ausdrücklich und sehr herzlich. Natürlich wissen wir: Als Lehrende wollen Sie lehren und keine Einlasskontrollen durchführen. Wir würden uns mit den nachfolgenden Hinweisen und Verpflichtungen nicht an Sie wenden, wenn wir andere praktikable organisatorische Möglichkeiten sehen würden.
     
  6. DURCHFÜHRUNG DER 3G-KONTROLLEN DURCH LEHRENDE
    Soweit Sie nicht in den großen Hörsälen lehren und kein externes Personal die Einlasskontrollen durchführen kann, bedeutet dies grundsätzlich, dass Sie als Lehrende gebeten, sind vor Beginn der Lehrveranstaltung den 3G-Status der Studierenden geeignet festzustellen.

    Für den Fall, dass für den Landkreis Lüneburg keine Warnstufe gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung gilt und die wöchentliche Inzidenz pro 100.000 Einwohner unter 50 liegt, ist eine Kontrolle des 3G-Status der Studierenden nicht verpflichtend. Dieser Fall liegt derzeit vor. Wir bitten Sie in diesem Fall lediglich um die Durchführung von Stichprobenkontrollen des 3G-Nachweises und der Identität der Studierenden. Alle Studierende haben allerdings das Recht, von Ihnen als Lehrende die Durchführung einer 3G-Kontrolle zu verlangen; in diesem Fall sind Sie gebeten, eine vollständige Kontrolle durchzuführen, um dem Sicherheitsbedürfnis der Studierenden zu entsprechen. Sofern Studierende von Ihnen als Lehrende keine Durchführung einer 3G-Kontrolle verlangen, sind Sie damit derzeit nicht zu einer vollständigen 3G-Kontrolle verpflichtet.

    Für den Fall, dass für den Landkreis Lüneburg entweder die Warnstufe 1 gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung oder eine wöchentliche Inzidenz pro 100.000 Einwohner von mehr als 50 festgestellt würde, wird eine Kontrolle des 3G-Status der Studierenden verpflichtend und vollständig notwendig. Die Durchführung von Stichprobenkontrollen wäre in diesem Fall gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung nicht mehr ausreichend. Dieser Fall liegt derzeit glücklicherweise nicht vor.

    Wir bitten Sie, bei der 3G-Kontrolle auf die gebotene Vertraulichkeit zu achten. Gerne können Sie zur Überprüfung bei Bedarf nach Möglichkeit eine ggf. verfügbare (freiwillige) Unterstützung durch Mitarbeitende Ihrer Professur oder Ihrer Fakultät bzw. durch studentische Hilfskräfte Ihrer Lehrveranstaltung mit heranziehen.

    Für die Durchführung der Kontrollen geben wir folgende weitere organisatorische Hinweise:
    a) Bitte nutzen Sie zur Kontrolle nach Möglichkeit die „CovPass Check“-App des Robert-Koch-Instituts, die Sie über den App Store auf Ihr Smartphone herunterladen können. Mit der „Cov Pass Check“-App können digitale Covid-Impfzertifikate sowie Genesenenzertifikate und Testzertifikate mittels QR-Code gescannt und ihre Gültigkeit geprüft werden. Das Scannen der digitalen Zertifikate erfolgt über die Kamera im Endgerät der Anwender*innen. Die App prüft und bestätigt dabei die Gültigkeit des jeweiligen Zertifikats, funktioniert offline und gewährleistet eine schnelle und einfache Prüfung. Es erfolgt keine Speicherung oder Weiterleitung von Daten an andere Geräte.
    b) Bitte achten Sie darauf, dass Sie zur digitalen Prüfung der Nachweise die „CovPass Check“-App und nicht die „CovPass“-App nutzen, mit der Nutzer*innen ihre Impf-, Genesenen- oder Testzertifikate digital speichern und papierlos vorzeigen können. Es handelt sich hier um zwei unterschiedliche Apps.
    c) Sollten Sie die Möglichkeit zur digitalen Kontrolle mittels CovPass Check-App nicht nutzen können oder wollen, können Sie Nachweise der Studierenden selbstverständlich auch analog kontrollieren.
    d) Studierende können ihre Nachweise sowohl digital über die Corona-Warn-App oder die CovPass-App als auch analog über einen Papierausdruck erbringen.
    e) Auch verspätet erschienene Studierende müssen einen Nachweis erbringen und kontrolliert werden.
    f) Studierende, die den 3G-Nachweis nicht erbringen können, dürfen die Lehrveranstaltungsräume nicht betreten. Sollten sich Personen der Kontrolle widersetzen oder einen gültigen 3G-Nachweis nicht erbringen können, so sind Sie als Lehrende*r dazu befugt und auch dazu verpflichtet, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und die betreffende Person von der Veranstaltung auszuschließen und sie des Raumes zu verweisen.
     
  7. ABSTANDSREGELN, MASKENPFLICHT UND LÜFTUNG
    Aufgrund der verfügbaren Raumkapazitäten und Raumgrößen werden die Lehrveranstaltungsräume der Leuphana im Wintersemester wieder mit regulärer Kapazität und Sitzplatzanzahl eingerichtet. Wann immer möglich, soll jedoch weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden; bitte fordern Sie Ihre Studierenden wann immer notwendig dazu auf.

    Grundsätzlich gilt in allen Gebäuden der Universität weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske. An einem Sitzplatz in Lehrveranstaltungen darf die Maske abgenommen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Lehrende dürfen die Maske in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ebenfalls abnehmen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

    Sofern Ihr Lehrveranstaltungsraum nicht über eine Lüftungsanlage verfügt, beachten Sie bitte, dass Sie den Raum regelmäßig in einem Abstand von 20 Minuten für eine Dauer von mindestens 3 bis 10 Minuten durch vollständiges Öffnen der Fenster lüften. Bitten Sie hier gerne die Studierenden um Mithilfe. Alternativ können Sie den Raum durch Öffnen eines Drittels der Fensterfläche dauerlüften. Lüftungsanlagen werden durch das Gebäudemanagement unter Volllast betrieben, eine zusätzliche Lüftung ist in diesen Räumen in der Regel nicht notwendig.
     
  8. KONTAKTNACHVERFOLGUNG
    Die Universität ist verpflichtet, im Infektionsfall zur schnellen und präzisen Unterstützung der Gesundheitsämter eine Kontaktnachverfolgung aller Teilnehmenden an (Lehr-)Veranstaltungen zu gewährleisten. Im Wintersemester wird die Kontaktverfolgung anders als in den vorhergehenden Semestern nicht mehr über myStudy, sondern über ein QR-Code basiertes System erfolgen, das ursprünglich an der Ostfalia Hochschule in Niedersachsen entwickelt und an die Bedürfnisse der Leuphana angepasst worden ist. Zum Einsatz dieses Systems geben wir Ihnen folgende organisatorische Hinweise:
    a) Alle Teilnehmenden an Lehrveranstaltungen (sowohl Studierende wie auch Lehrende) sind verpflichtet, sich mit ihren Kontaktdaten zu registrieren bzw. vor Beginn der Lehrveranstaltung anzumelden. Bitte stellen Sie durch geeignete Information sicher, dass sich die Studierenden auch tatsächlich anmelden bzw. weisen Sie die Studierenden auf diese Anmeldepflicht hin.
    b) Zur Registrierung finden Sie in allen Seminarräumen und Hörsälen an den Eingängen einen QR-Code. Alle Teilnehmenden an Veranstaltungen sind verpflichtet, diesen QR-Code vor Beginn ihrer ersten Veranstaltung mit ihrer Handy-, Tablet- oder Notebook-Kamera zu scannen, um zu einer mobilen Webseite zu gelangen, auf der einmalig eine Erfassung der persönlichen Kontaktdaten erfolgt. Die Registrierung in weiteren Räumen ist anschließend in der Regel direkt und ohne die erneute Erfassung von Kontaktdaten möglich, da diese Angaben in einem Cookie gespeichert und wiederverwendet werden.
    c) Bei jedem weiteren Besuch des Raumes führt der Scan des QR-Codes direkt zur Anmeldung im jeweiligen Raum („Kommen“).
    d) Bei Verlassen des Raumes müssen Studierende den Code erneut zu scannen, um sich abzumelden. Ist die Webseite auf dem Mobilgerät noch geöffnet, ist auch die direkte Abmeldung möglich („Gehen“).
    e) An- und Abmeldung sind auch direkt über die Webseite https://qr.leuphana.de mit der im Raum aushängenden PIN möglich.
    f) Alle Daten werden datenschutzkonform auf Servern der Leuphana verarbeitet und nach der von den Gesundheitsämtern verlangten Frist gelöscht.
    g) Sollten Teilnehmende sich nicht digital über ein Smartphone oder einen Laptop an- und abmelden können, liegen in den Seminarräumen Formulare zur Kontaktnachverfolgung aus; diese können auch unter https://www.leuphana.de/portale/coronavirus/studierende.html heruntergeladen werden.
    Die Registrierung über den QR-Code ist jedoch stets zu präferieren, da die Kontaktnachverfolgung auf diesem Weg bei Bedarf wesentlich einfacher möglich ist als über die analogen Formulare.
    Bitte nehmen Sie die ausgefüllten Formulare nach jeder Lehrveranstaltung an sich und bewahren sie für einen Zeitraum von drei Wochen zwecks Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten vertraulich auf. Bitte vernichten Sie die Formulare anschließend datenschutzkonform.
    h) Eine Anleitung zur Nutzung der Kontaktverfolgung finden Sie auch hier: https://anleitungen.leuphana.de/doku.php/kontaktverfolgung
     
  9. DURCHFÜHRUNG GROSSER LEHRVERANSTALTUNGEN
    Nach intensiver Abwägung hat das Präsidium entschieden, dass Lehrveranstaltungen in den großen Hörsälen (Auditorium, Hörsäle 1-4) zwar in Präsenz und grundsätzlich ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl durchgeführt werden, diese Lehrveranstaltungen allerdings zusätzlich online übertragen werden sollen.

    Diese Entscheidung steht vor dem Hintergrund folgender Abwägung: Einerseits äußern Studierende wie auch Lehrende den Wunsch nach Lehrveranstaltungen in Präsenz wie auch den Wunsch nach Lehrveranstaltungen in Sicherheit. Andererseits würde eine Durchführung der großen Lehrveranstaltungen online dazu führen, dass ein logistisches Problem für diejenigen Studierenden entstünde, die im Anschluss an Lehrveranstaltungen in Präsenz teilnehmen müssen. Die Vorlesungen in den großen Hörsälen sollen daher in Präsenz stattfinden, aber auch online übertragen werden, um sowohl denjenigen Studierenden, die sich in großen Hörsälen mit vielen Kommiliton*innen nicht sicher fühlen, und zugleich denjenigen Studierenden, die im Anschluss an einer weiteren Veranstaltung in Präsenz teilnehmen, ein Studium zu ermöglichen. Wir erwarten, auf diese Weise eine Aufteilung der Teilnahmezahlen zwischen Präsenz vor Ort und Online zu Hause erreichen zu können, so dass ein sicherer Präsenzbetrieb und gleichzeitig ein stabiler Onlinebetrieb ohne Engpässe bei Arbeitsplätzen und WLAN-Verbindungen auf dem Campus erreicht werden können.

    Damit Studierende an den großen Lehrveranstaltungen auch online von zu Hause aus oder ggf. auch in campusnahen Lerngruppen teilnehmen können, legen Sie Ihre Lehrveranstaltung bitte wie bisher über myStudy als Meeting in Zoom an und führen die Lehrveranstaltung hybrid in dem für Sie gebuchten Hörsaal durch. Weitere Informationen finden Sie im Corona-Portal der Universität auf den Seiten mit Informationen für Lehrende unter https://www.leuphana.de/portale/coronavirus.html.

    Um das Maß an Sicherheit in den Hörsälen zusätzlich zu erhöhen, werden wir die Sitzplätze in unseren Hörsälen in Zonen aufteilen, so dass verbleibende Infektionsrisiken gemindert werden können. Die Zonen verfügen jeweils über getrennte QR-Codes zur Kontaktnachverfolgung, so dass im Infektionsfall die Kontaktnachverfolgung vereinfacht werden und das Risiko von Quarantänemaßnahmen verringert werden kann.
     
  10. ALTERNATIVEN FÜR STUDIERENDE ZUR TEILNAHME IN PRÄSENZ
    Studierende, die a) sich aus nachgewiesenen medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können oder b) zu einer Personengruppe gehören, für die das RKI eine Impfung (noch) nicht empfiehlt bzw. erst kürzlich empfohlen hat – und sich deswegen trotz 3G-Regel nicht dem Kontakt mit möglicherweise trotz Impfung oder negativen Tests ansteckenden Personen aussetzen wollen –, oder c) Studierende mit Wohnsitz oder regelmäßigem Aufenthalt im Ausland, die glaubhaft machen, pandemiebedingt nicht nach Deutschland einreisen zu können, sind gebeten, sich an ihre Lehrenden zu wenden, um eine individuelle Lösung zu finden und im Einzelfall eine Vereinbarung zu treffen, auf welche Weise sie sich den Inhalt ihrer Lehrveranstaltung alternativ aneignen können. Eine entsprechende Lösung kann beispielsweise in einer individuellen Betreuung durch Sie als Lehrende (z.B. Literaturstudium mit individuellen Feedbackmöglichkeiten, Moodle-Aufgaben, Leseprotokolle in Verbindung mit Sprechstunden o. ä.) liegen. Voraussetzung ist, dass Studierende die oben genannten Voraussetzungen gegenüber Ihnen als Lehrende glaubhaft machen, im Fall medizinischer Gründe durch die Vorlage eines ärztlichen Attests.

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Vorgehen gerne an das für Sie zuständige Studiendekanat. Wir wissen, dass durch dieses Vorgehen, das wir intensiv gegenüber anderen möglichen Alternativen abgewogen haben, auch zusätzliche Belastungen für Sie als Lehrende entstehen können. Für Ihr Engagement und Ihr Verständnis danken wir Ihnen daher auch in diesem Zusammenhang sehr herzlich.
     
  11. ARBEITSPLÄTZE FÜR STUDIERENDE
    Für Studierende stehen grundsätzlich Arbeitsplätze auf dem Campus an verschiedenen Orten zur Verfügung, u.a. im Lesesaal und im Foyer der Bibliothek, in nicht genutzten Seminarräumen, im Zentralgebäude, in Gebäude 14 und in der Mensa. Auch an diesen Orten sind Studierende verpflichtet, sich mit ihren Kontaktdaten anzumelden, um eine Kontaktnachverfolgung im Infektionsfall zu gewährleisten.
     
  12. WLAN-ABDECKUNG
    Aufgrund der stark gestiegenen Nutzung von Videokonferenzen und des verbleibenden Anteils von online durchgeführten Lehrveranstaltungen erwarten wir im Wintersemester eine sehr stark ansteigende Beanspruchung des WLAN-Netzes der Universität. Leider ist davon auszugehen, dass die Versorgung der Räume mit WLAN für die zu erwartende Beanspruchung nicht ausreichend ist und es zumindest bei Belastungsspitzen zu Einschränkungen kommen kann. Wir bitten daher Universitätsmitglieder, wann immer möglich, auf die Nutzung der kabelgebunden LAN-Anschlüsse in Ihren Büros zurückzugreifen.
     
  13. WEITERGEHENDE INFORMATIONEN
    Weitere Informationen finden Sie unter https://www.leuphana.de/portale/coronavirus.html.
    Bei weitergehenden Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich darüber hinaus bitte gerne weiterhin an cv-info@leuphana.de.

Wir alle wissen um die Sensibilität, die eine Rückkehr in den Präsenzbetrieb auf den Campus erfordert. Ihnen allen danken wir vor diesem Hintergrund für Ihr fortwährendes Engagement für die Lehre an der Leuphana und für Ihr andauerndes Verständnis für die im Einzelnen oftmals schwierigen Herausforderungen. Gemeinsam mit Ihnen freuen wir uns zugleich auf ein inhaltsreiches Wintersemester an der Leuphana – wieder in Präsenz, wieder mit persönlichen Begegnungen, wieder mit Ideen und Austausch vor Ort, wieder auf einem belebten und lebhaften Campus.

Mit herzlichen Grüßen
Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident