Informationen zur Infektionslage und zu weiteren Entwicklungen im Universitätsbetrieb

17.11.2021

Sehr geehrte Universitätsmitglieder,
liebe Kolleg*innen, liebe Studierende,

die deutschlandweit rasant steigenden Infektionszahlen der letzten Tage und Wochen geben derzeit vielen Universitätsmitgliedern Anlass zur Sorge. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie über den aktuellen Stand zum Umgang der Universität mit der Corona-Pandemie und zu weiteren Entwicklungen geben.

1) INFEKTIONSLAGE AN DER UNIVERSITÄT
Zunächst kann ich ein beruhigendes Signal geben: Um einen sicheren Universitätsbetrieb im Wintersemester zu gewährleisten, hat die Leuphana Universität Lüneburg sowohl für Studierende und Lehrende wie auch für Beschäftigte die 3G-Regel eingeführt und ein umfassendes Hygienekonzept (Masken, Abstand, Lüften) im universitären Alltag umgesetzt. Zudem können wir nach allen vorliegenden Daten und Berichten davon ausgehen, dass die Impfquote der Universitätsmitglieder deutlich höher liegt als die Impfquote der Gesamtbevölkerung; in der Gruppe der Studierenden gehen wir in Übereinstimmung mit Berichten auch von anderen Hochschulen inzwischen von einer Impfquote von 90% oder mehr und damit von einer für Herdenimmunität ausreichenden Impfquote aus.

Vor diesem Hintergrund beobachten wir, dass es seit Beginn der regulären Lehrveranstaltungen des Wintersemesters an der Leuphana Universität Lüneburg zu keinen Infektionen gekommen ist, die nachweislich oder vermutlich auf Lehrveranstaltungen oder andere Veranstaltungen des laufenden Universitätsbetriebs zurückgeführt werden können. Universitätsmitglieder haben uns seit Beginn der regulären Lehrveranstaltungen bis heute über 26 Infektionsfälle informiert. Vom Gesundheitsamt haben uns nur in drei dieser Fälle Meldungen erreicht; die überwiegende Mehrzahl der uns gemeldeten 26 Fälle wurde vom Gesundheitsamt nicht als besorgniserregend eingestuft. In keinem dieser 26 Fälle hat es nach unserer Kenntnis eine Übertragung in einer Lehrveranstaltung gegeben. Wir gehen daher nach bestem Wissen und Gewissen davon aus, dass es sich in allen Fällen um Infektionen handelt, die nicht auf dem Campus, sondern außerhalb des Campus in einem anderen Kontext erfolgt sind.

Die Universität informiert derzeit prophylaktisch alle Lehrenden und Studierenden von Lehrveranstaltungen, die von den infizierten Personen in einem Zeitraum von 10 Tagen vor Mitteilung einer Infektion an die Universität besucht worden sind. Seit Beginn des Wintersemesters sind vor diesem Hintergrund anlässlich der uns gemeldeten Infektionsfälle Teilnehmende von 75 Lehrveranstaltungen informiert worden. Wir wollen mit dieser Information alle möglicherweise betroffenen Universitätsmitglieder möglichst umfassend sensibilisieren – auch dann, wenn aus Sicht der Gesundheitsbehörden kein Grund für unmittelbare Besorgnis besteht.

2) WEITERE ENTWICKLUNGEN ZUM UNIVERSITÄTSBETRIEB IM WINTERSEMESTER
Nach drei fast ausschließlich digital durchgeführten Semestern ist die Leuphana Universität Lüneburg, ebenso wie die anderen Universitäten und Hochschulen in Niedersachsen und Deutschland, mit dem Wintersemester sehr bewusst und konsequent wieder zur möglichst vollständigen Durchführung von Lehrveranstaltungen in Präsenz zurückgekehrt. Alle Lehrenden sind derzeit dazu verpflichtet, die Lehrveranstaltungen vollständig in Präsenz durchzuführen, sofern keine medizinisch begründeten Ausnahmen vorliegen. Diese Priorität auf der Präsenzlehre entspricht den Aufgaben unserer Universität als Präsenzuniversität, folgt der landes- und bundesweit unter den Universitäten abgestimmten Linien und entspricht auch dem in Vorbereitung des Wintersemesters geäußerten Wunsch der ganz überwiegenden Mehrzahl der Universitätsmitglieder, insbesondere der Studierenden.

Dennoch ist es so, dass die sich verändernde Situation ständig neu bewertet werden muss, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell besonders stark steigenden Infektionszahlen. Dafür finden auch in dieser Woche verschiedene Beratungen mit den dafür eingerichteten Beratungskreisen (mit Dekanaten und Studiendekanaten, Abteilungsleitungen, Personalrat, Studierendenschaft), mit den zuständigen Gremien (Präsidium, Senat), mit den anderen Hochschulen in Niedersachsen und Deutschland (im Rahmen der Landeshochschulkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz) sowie mit der Landesregierung (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) statt. Wie Sie wissen, berät darüber hinaus der Bundestag in dieser Woche über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. In der Folge wird es sicherlich auch zu Anpassungen der Corona-Verordnungen des Landes Niedersachsen kommen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Ihr Verständnis dafür, dass wir zunächst die Ergebnisse der laufenden Beratungen in dieser Woche und die Bekanntgabe der veränderten politischen Rahmenbedingungen abwarten werden, bevor wir über mögliche Auswirkungen auf den Lehrbetrieb an der Leuphana entscheiden. Dabei wird es darum gehen, die bestmögliche Erfüllung der Aufgaben der Universität in Bildung und Forschung, die persönlichen Situationen der Universitätsmitglieder, den Gesundheitsschutz, die rechtlichen Grundlagen beim Blick zu haben und gut abzuwägen. Sofern es die Rahmenbedingungen erlauben, wird das Ziel eines weitest möglichen Präsenzbetriebs der Universität dabei sicherlich grundsätzlich bestehen bleiben. Wir werden Sie zu den weiteren Entwicklungen jeweils zeitnah informieren.

Abschließend darf ich Sie im Interesse größtmöglicher Sicherheit für den Universitätsbetrieb erneut bitten: Halten Sie sich an die Maskenpflicht und das regelmäßige Lüften in Universitätsgebäuden sowie an Abstände, soweit möglich. Nutzen Sie die jetzt wieder bestehenden Angebote für kostenlose Bürgertests, z. B. in der Teststation in der Cafeteria des Zentralgebäudes, auch wenn sie bereits geimpft oder genesen sind. Melden Sie sich bei einer bestätigten Corona-Infektion bei der Universität (cv-kontaktnachverfolgung@leuphana.de) und folgen allen Regelungen, die Sie auf unserem Corona-Portal unter www.leuphana.de/portale/coronavirus finden. Und nicht zuletzt: Folgen Sie den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden und lassen Sie sich impfen bzw. bei Fragen zur Impfung entsprechend ärztlich beraten. Impftermine für Erst-, Zweit- und Drittimpfungen werden am 23. und 30. November sowie am 7., 14. und 21. Dezember in der Cafeteria des Zentralgebäudes ohne Termin angeboten.

Mit herzlichen Grüßen
Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident