Informationen für Lehrende und Studierende zur Anpassung der Regelungen für den Lehr- und Studienbetrieb

25.11.2021

Liebe Universitätsmitglieder,
liebe Lehrende, liebe Studierende,

vor dem Hintergrund des erklärten Zieles der Landesregierung, den Präsenzbetrieb an Hochschulen auch in den kommenden Wochen zu gewährleisten und unter möglichst sicheren Bedingungen durchzuführen, haben sich die Hochschulen des Landes Niedersachsen in den letzten beiden Tagen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur nach Rücksprache auch mit der Niedersächsischen Staatskanzlei zur Auslegung der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen abgestimmt. Das Ministerium hat mitgeteilt, dass für Hochschulen in Anlehnung an den Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung Ausnahmen von den ansonsten landesweit geltenden Corona-Regelungen gelten: Hochschulen können demnach zunächst bis zum 21. Dezember 2021 auch im Rahmen der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung Studium und Lehre weiterhin nach dem sogenannten 3G-Modell organisieren.

Auf Basis dieser expliziten Abstimmung mit Landesregierung und allen niedersächsischen Hochschulen hat das Präsidium der Leuphana folgende Anpassungen der Regelungen zum Lehr- und Studienbetrieb der Universität in den kommenden Wochen beschlossen:

1. Die Leuphana Universität Lüneburg ist und bleibt für Lehre, Studium und Forschung im Wintersemester grundsätzlich uneingeschränkt geöffnet.

2. Alle Lehrveranstaltungen finden bis auf weiteres grundsätzlich weiterhin in Präsenz statt. Alle Lehrenden sind grundsätzlich weiterhin verpflichtet, ihre Lehrveranstaltungen in Präsenz durchzuführen, soweit keine medizinisch begründeten und durch das Studiendekanat genehmigten Ausnahmesituationen vorliegen.

3. Das Präsidium bittet NEU alle Lehrenden, alle in Präsenz durchgeführten Lehrveranstaltungen ab Montag, 29.11.2021 bei Bedarf verpflichtend zusätzlich per kombinierter Video- und Audioaufnahme über die in den Lehrveranstaltungsräumen installierten Video-/Audiosysteme unter Nutzung von Zoom online zu streamen (oder auch über Video-/Audiosysteme Ihres Laptops, falls eine andere Ausstattung nicht vorhanden sein sollte). Mögliche Anlässe dafür sind z.B. Krankheit, Quarantäne oder persönliche Risikosituationen von Studierenden; die Studierenden müssen die individuellen Begründungen im Einzelfall den Lehrenden nicht darlegen. Lehrende müssen in diesem Fall allerdings nur eine passive bzw. zuhörende Teilnahme ermöglichen; Sie sind nicht verpflichtet, online teilnehmende Studierende aktiv in Ihre Lehrveranstaltung einzubinden. Selbstverständlich können Sie aber eine aktive Partizipation ermöglichen, um die Qualität der Lehrveranstaltung auch für digital Teilnehmende zu sichern. Vor Ort anwesende Studierende sollten nur nach kurz abgefragter Zustimmung auf dem Video zu sehen sein.

4. Das Präsidium stellt NEU allen Lehrenden ab Montag 29.11.2021 frei, Lehrveranstaltungen mit mehr als 100 angemeldeten Teilnehmenden bzw. Lehrveranstaltungen, die in den Hörsälen 1-4 oder im Auditorium stattfinden, statt in Präsenz vollständig online durchzuführen. Bedingung ist die gleichzeitige Einrichtung einer Übertragung der online durchgeführten Lehrveranstaltung in die für die Veranstaltung ursprünglich vorgesehenen Lehrveranstaltungsräume bzw. in die Hörsäle 1-4 („public viewing“). Wir bitten die Lehrenden, diese Übertragung per Beamer und Zoom eigenständig zu organisieren, ggf. mit Unterstützung Ihres Instituts und von studentischen Hilfskräften oder – bei technischen Schwierigkeiten – mit Unterstützung des Medien- und Informationszentrums. Die Übertragung soll denjenigen Studierenden, die in kurzer Zeit zwischen Präsenz- und Online Lehrveranstaltungen wechseln müssen und für die ansonsten keine Arbeitsplätze bzw. ausreichende WLAN-Kapazitäten auf dem Campus zur Verfügung stehen würden, ein reibungsloses Studium ermöglichen.

5. Der Zugang zu Lehrveranstaltungen ist für Studierende wie für Lehrende weiterhin nur mit 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) möglich. Die Kontrollen von Studierenden erfolgen mit Ausnahme der Hörsäle 1-4 und des Auditoriums wie bisher durch die Lehrenden. Die 3G-Nachweise müssen konsequent und möglichst mit der CovPassCheck-App sowie in Kombination mit einem Ausweisdokument erfolgen. Die Kontrollen von Lehrenden erfolgen im Rahmen der 3G-Kontrolle von Beschäftigen der Universität – Informationen an alle Beschäftigten der Universität hierzu folgen in Kürze.

6. Alle Teilnehmenden von Lehrveranstaltungen sind verpflichtet, das von der Universität verabschiedete Hygienekonzept unbedingt einzuhalten. Sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, ist es NEU nicht mehr gestattet, in Lehrveranstaltungen zu essen und zu diesem Zweck die Mund-Nasen-Bedeckung abzunehmen. Zum Trinken kann die Mund-Nasen-Bedeckung für kurze Zeit abgenommen werden. Bitte beachten Sie ansonsten weiterhin die verbindliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (möglichst FFP2/KN 95) in allen Universitätsgebäuden und das regelmäßige Lüften der Veranstaltungsräume. Bitte halten Sie auch einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein, wann immer es die insbesondere in Seminarräumen begrenzten räumlichen Kapazitäten erlauben, ebenso wie möglichst auch in allen anderen Momenten der Zusammenkunft auf dem Campus.

7. Zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für Studierende auf dem Campus wird das Gebäudemanagement ab sofort an allen Tagen, an denen im Zentralgebäude keine Veranstaltungen stattfinden, zusätzliche Arbeitsplätze für Studierende im Foyer und Forum und in Raum 40.110 des Zentralgebäudes einrichten. Darüber hinaus wirkt die Universität derzeit darauf hin, dass das Studentenwerk OstNiedersachsen die Nutzung der Mensa auch nach 15 Uhr für Studierende der Leuphana erlauben wird. Informationen hierzu folgen sobald möglich.

Wir werden die Entwicklungen weiterhin genau beobachten und, falls notwendig, weitere Anpassungen der Regelungen für den Lehr- und Studienbetrieb an der Leuphana vornehmen. Derzeit können wir jedoch – auch angesichts des starken Anstiegs der Infektionszahlen in ganz Deutschland – ein weiterhin auch beruhigendes Signal geben: Nach wie vor ist es so, dass der Universität nur sehr wenige Infektionen gemeldet werden. In der laufenden Woche sind uns trotz der insgesamt auch in Lüneburg ansteigenden Infektionszahlen nur zwei weitere Infektionsfälle bekannt geworden - darunter weiterhin kein Fall, bei dem wir eine Übertragung im Kontext der Universität annehmen müssen. Nach bestem Wissen und Gewissen gehen wir daher derzeit weiterhin davon aus, dass das Hygienekonzept der Universität in Verbindung mit den hohen Impfquoten der Universitätsmitglieder von vermutlich 90% oder mehr Wirkung zeigt und ein hohes Schutz- und Sicherheitsniveau für die Durchführung von Forschung, Lehre und Studium an der Leuphana gewährleistet.

Weitere Informationen und alle derzeit geltenden Regelungen finden Sie auch tagesaktuell im Corona-Portal der Universität unter www.leuphana.de/portale/coronavirus; bei Fragen oder weitergehendem Informationsbedarf können Sie sich an cv-info@leuphana.de wenden. Bitte melden Sie sich bei einer bestätigten Corona-Infektion weiterhin bei der Universität unter cv-kontaktnachverfolgung@leuphana.de. Und nicht zuletzt: Bitte nutzen Sie die Impfangebote in der Cafeteria des Zentralgebäudes für Erst-, Zweit- und Drittimpfungen. Die nächsten Termine finden am 30. November sowie am 7., 14. und 21. Dezember statt; eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Mit herzlichen Grüßen

Sascha Spoun
Präsident

Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident

Erich Hörl
Vizepräsident College

Simone Abels
Vizepräsidentin Graduate School

Jörg Terhechte
Vizepräsident Professional School

Susanne Leeb
Vizepräsidentin Forschung