Informationen für Lehrende und Studierende zur weiteren Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Wintersemester 2021/22

17.01.2022

Sehr geehrte Universitätsmitglieder,
liebe Kolleg*innen, liebe Lehrende, liebe Studierende,

wie bereits am 5. Januar angekündigt, hat das Präsidium in den letzten Tagen verschiedene Optionen zur weiteren Gestaltung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen im Wintersemester mit den Dekanen und Studiendekan*innen, Einrichtungs- und Abteilungsleitungen und den Vertretungen von Personalrat und Studierenden beraten. Das Präsidium hat vor dem Hintergrund der Bedeutung der Präsenzlehre für ein qualitätsvolles Studium einerseits und der insbesondere durch die Omikron-Variante des Coronavirus auch in Lüneburg derzeit stark steigenden Infektionszahlen andererseits nach ausführlicher Beratung folgenden Beschluss gefasst, der bis zum Ende des Wintersemesters 2021/2022 gültig ist:

  1. Vor dem Hintergrund der derzeit stark steigenden Infektionszahlen und einer erwartbar ebenfalls steigenden Anzahl an Quarantänefällen räumt das Präsidium dem Infektions- und Gesundheitsschutz insoweit Priorität ein, als Lehrende und Prüfende im weiteren Verlauf des Wintersemesters 2021/22 alternative Formate für Lehrveranstaltungen und Prüfungen – soweit didaktisch vertretbar – nutzen können und nutzen sollten.
     
  2. Lehrende und Prüfende können Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen jedoch auch weiterhin gemäß der jeweils geltenden Rahmenprüfungsordnung in vollständiger Präsenz durchführen -  insbesondere wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist. Voraussetzung ist die durchgehende Verwendung von FFP2-Masken, auch sofern die Teilnehmenden einen Sitzplatz eingenommen haben, sowie die Einhaltung aller weiteren Regelungen der Hygienerichtlinien der Leuphana, insbesondere zum Lüften und zu möglichen Abständen. Lehrveranstaltungen sollen dabei weiterhin hybrid übertragen werden, um nicht anwesenden Studierenden zumindest eine passive Teilnahme zu ermöglichen.
     
  3. Hinsichtlich der Durchführung der Lehrveranstaltungen bittet das Präsidium alle Lehrenden, vor diesem Hintergrund abzuwägen, ob Ihre Lehrveranstaltungen im weiteren Verlauf des Wintersemesters in der in myStudy hinterlegten und bekanntgegebenen alternativen Durchführungsweise gemäß der Corona-Anlagen zu den Rahmenprüfungsordnungen oder in Präsenz durchgeführt werden sollen. Bitte informieren Sie die Studierenden über Ihre entsprechende Entscheidung zeitnah.
     
  4. Hinsichtlich der Durchführung der Prüfungen bittet das Präsidium alle Lehrenden, ebenfalls abzuwägen, ob die Prüfungen, soweit inhaltlich vertretbar, in alternativen Formaten durchgeführt werden sollen. Soweit es didaktisch bzw. inhaltlich notwendig ist, bleibt allerdings auch bei Prüfungen eine Durchführung in Präsenz möglich – auch wenn die zugehörige Lehrveranstaltung online durchgeführt worden sein sollte. Auch in diesem Fall ist die durchgehende Verwendung von FFP2-Masken, auch sofern die Teilnehmenden einen Sitzplatz eingenommen haben, sowie die Einhaltung aller weiteren Regelungen der Hygienerichtlinien der Leuphana Voraussetzung. Wir bitten Sie darum, allen zur Prüfung angemeldeten Studierenden und den zuständigen Studiendekanaten Ihre Entscheidung zur Form der Prüfungsdurchführung spätestens bis zum 21. Januar 2022 schriftlich mitzuteilen.
     
  5. Aufgrund der derzeit stark steigenden Inzidenz von Infektionen müssen wir für die Prüfungsphase abhängig von Entscheidungen der Gesundheitsämter vermehrt mit Quarantäneverpflichtungen bzw. Quarantäneanordnungen rechnen. Sofern Studierende aufgrund einer solchen Quarantäneverpflichtung bzw. Quarantäneanordnung an Prüfungen in Präsenz nicht teilnehmen können sollten, gilt für die betroffenen Studierenden das reguläre Verfahren für Krankschreibungen bzw. Prüfungsunfähigkeit. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Informationen des Studierendenservice unter: https://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/services/studierendenservice/informationen/Infos_Attest_C_GS.pdf

Mit den so getroffenen Entscheidungen wollen wir einen verantwortbaren Weg ermöglichen, der der Bedeutung von Präsenzlehre und dem grundsätzlichen Recht der Lehrenden, im Rahmen der Freiheit von Forschung und Lehre über Inhalt und didaktische Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen selbständig und unabhängig entscheiden zu können, ebenso Rechnung trägt wie der Verantwortung für den Gesundheitsschutz aller Universitätsmitglieder.

Bei Fragen zur Durchführung Ihrer Lehrveranstaltungen und Prüfungen wenden sich Lehrende bitte direkt an die für ihre Lehrveranstaltungen zuständigen Studiendekanate, Studierende bitte direkt an die jeweils für Ihre Lehrveranstaltung bzw. Prüfungsleistung verantwortlichen Lehrenden. Auch die für Ihren Studiengang zuständigen Mitarbeiter*innen im Studierendenservice stehen Ihnen für Auskünfte zur Durchführung der Prüfungen gerne zur Verfügung.

Für weitergehende allgemeine Fragen können Sie sich darüber hinaus weiterhin auf unserem Corona-Portal unter www.leuphana.de/portale/coronavirus informieren oder sich an die zentrale Adresse cv-info@leuphana.de wenden. Impftermine sind weiterhin ohne Terminvereinbarung jeden Dienstag in der Cafeteria des Zentralgebäudes möglich. Bestätigte Corona-Infektionen teilen Sie der Universität bitte weiterhin an cv-kontaktnachverfolgung@leuphana.de mit.

Für Ihre fortdauernde Unterstützung und Ihr Verständnis für die notwendigen Maßnahmen danken wir Ihnen weiterhin ausdrücklich. Wir alle hoffen, dass wir bald wieder zu einer regulären und flächendeckenden Durchführung unseres Universitätsbetriebs in Präsenz zurückkehren können.

Mit herzlichen Grüßen

Sascha Spoun
Präsident

Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident

Erich Hörl
Vizepräsident College

Simone Abels
Vizepräsidentin Graduate School

Jörg Terhechte
Vizepräsident Professional School

Susanne Leeb
Vizepräsidentin Forschung