Informationen für alle Universitätsmitglieder zum Universitätsbetrieb im Sommersemester 2022

28.03.2022

Sehr geehrte Mitglieder der Leuphana,
liebe Kolleg*innen, liebe Lehrende, liebe Studierende,

wie Sie wissen, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Corona-Regelungen in kontrollierten Schritten zurückzufahren, auch wenn die Pandemie noch nicht zu Ende ist und die Inzidenzen weiterhin hoch bzw. derzeit sogar wieder steigend sind. In diesem Zusammenhang haben Bund und Land neue Corona-Regelungen erlassen, die in Niedersachsen nach einer Übergangszeit ab dem 2. April in Kraft treten.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie heute nach gewohnt umfassender Abstimmung mit den Dekanen und Studiendekan*innen, den Einrichtungs- und Abteilungsleitungen, dem Personalrat und der Studierendenschaft über die für die Leuphana Universität Lüneburg für das bevorstehende Sommersemester geltenden Regelungen informieren.

  1. SOMMERSEMESTER IN PRÄSENZ
    Zunächst ist aus unserer Sicht ganz zentral: Die Leuphana Universität Lüneburg ist eine Präsenzuniversität und wird daher mit Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters ab dem 4. April wieder einen regulären Präsenzbetrieb anbieten. Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Sommersemester finden grundsätzlich wieder in Präsenz statt. Die Forschung wird ohne Einschränkungen möglich sein. Alle Einrichtungen der Universität werden grundsätzlich regulär geöffnet haben.
     
  2. BASISSCHUTZMASSNAHMEN BLEIBEN
    Auch im Sommersemester wird es an der Leuphana weiterhin Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen geben: Hierzu zählt insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2- oder medizinische Maske) in allen geschlossenen Räumen der Universität. Auch die Pflichten zum regelmäßigen Lüften, zur Einhaltung eines Mindestabstands wo immer möglich und zur Einhaltung der allgemeinen Hygienevorgaben bleiben unverändert bestehen. Auf das Tragen einer Atemschutzmaske darf unter der Voraussetzung ausreichender Mindestabstände und ausreichender Lüftung nur in Einzelbüros, im Sitzen an Arbeitsplätzen und während Arbeitssitzungen (Gremiensitzungen, Teammeetings, Bewerbungsgespräche etc.) verzichtet werden. Alle genannten Pflichten sind derzeit bis zum 30. April 2022 befristet, das Präsidium wird über eine Verlängerung jeweils in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheiden.
     
  3. STRENGERE BASISSCHUTZMASSNAHMEN INNERHALB VON LEHRVERANSTALTUNGEN
    Lehrveranstaltungsräume können im Sommersemester regulär belegt werden. Daher bleibt innerhalb aller Lehrveranstaltungen das Tragen einer FFP2-Maske (keine medizinische Maske) verpflichtend, da Teilnehmende bei ausreichender Lüftung und Verwendung einer FFP2-Maske vom Gesundheitsamt nicht als Kontaktpersonen gewertet werden. Lehrende und Vortragende/Referierende können auf das Tragen der Atemschutzmaske während ihrer Lehre bzw. während ihres Vortrags verzichten, wenn Mindestabstände eingehalten und eine ausreichende Lüftung gewährleistet ist. Auch bestimmte Lehrveranstaltungen in der Sport- und Musikpraxis sind ausgenommen. Auch diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. April 2022.
     
  4. 3G-REGELN UND HOME-OFFICE PFLICHT ENTFALLEN
    Im Sommersemester wird entsprechend der Vereinbarungen von Bund und Ländern die bisherige Pflicht zum Nachweis eines 3G-Status (geimpft, genesen, getestet) für Studierende entfallen. Für Beschäftigte ist der 3G-Nachweis und auch die Pflicht zur Arbeit im Home-Office bereits seit dem 20. März entfallen. Nach unserer Einschätzung ist der Entfall der Pflicht zum Nachweis eines 3G-Status auch an der Leuphana insbesondere vor dem Hintergrund vertretbar, dass die Mitglieder der Universität bisher alle Hygieneregelungen sehr verantwortungsvoll eingehalten haben, und dass wir insbesondere auch unter den Studierenden nach allen uns vorliegenden Informationen eine besonders hohe Impfquote verzeichnen. Bitte beachten Sie jedoch: Bis zum 2. April gilt die Pflicht zum Nachweis eines 3G-Status für alle Besucher*innen von Veranstaltungen der Universität und für alle Studierenden in Lehrveranstaltungen und Prüfungen weiterhin.
     
  5. STUDIERENDE IN RISIKOGRUPPEN ODER IN QUARANTÄNE SOLLEN PASSIV ONLINE TEILNEHMEN KÖNNEN
    Studierende, bei denen – z.B. aufgrund einer bestehenden Immunsuppression – trotz Impfung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht oder die sich aufgrund einer Coronainfektion in Quarantäne bzw. Selbstisolation befinden, sollen auch im Sommersemester an Lehrveranstaltungen soweit möglich passiv per Video-Stream teilnehmen können. Alle Lehrenden sind in diesen Fällen erneut gebeten, soweit möglich unter Nutzung der in den Lehrveranstaltungsräumen installierten Übertragungstechnik einen Video-Stream einzurichten, sind jedoch nicht verpflichtet, Studierende aktiv in die Lehrveranstaltung einzubinden.
     
  6. LEHRENDE IN RISIKOGRUPPEN ODER IN QUARANTÄNE KÖNNEN WEITERHIN ONLINE LEHREN
    Lehrende, die einer Risikogruppe im obigen Sinne angehören bzw. aus medizinischen Gründen nicht in Präsenz lehren können oder die sich in Quarantäne bzw. Selbstisolation befinden, haben auch im Sommersemester weiterhin die Möglichkeit, ihre Lehrveranstaltung in einem alternativen bzw. Online-Format anzubieten. Bitte holen Sie im Fall Ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe die Zustimmung des für Ihre Lehrveranstaltung zuständigen Studiendekanats nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests ein.
     
  7. LEHRENDE SOLLTEN WEITERHIN ALTERNATIVE VERANSTALTUNGSFORMATE PLANEN
    Die weitere Entwicklung der Pandemie während des Sommersemesters lässt sich noch nicht absehen. Es besteht die Möglichkeit, dass weiter steigende Inzidenz- oder Hospitalisierungsraten eine zumindest teilweise Rückkehr auch zu alternativen Formaten erforderlich machen könnten. Wir danken alle Lehrenden daher, dass Sie für Ihre Lehrveranstaltungen im kommenden Sommersemester wieder eine alternative Durchführungweise gemäß der geltenden Corona-Anlagen zu den Rahmenprüfungsordnungen in myStudy hinterlegt haben, um auf einen solchen Fall vorbereitet zu sein.
     
  8. LEHRENDE KÖNNEN PRÄSENZ-LEHRE DURCH ONLINE-FORMATE ERGÄNZEN
    Als Ergänzung zur grundständigen Präsenz-Lehre, aber nicht als ihr Substitut, ist im Sommersemester 2022 die Anwendung von online oder hybrid durchgeführten Lehr- bzw. Studienelementen als Teil einer ansonsten vollständig in Präsenz vor Ort durchgeführten Lehrveranstaltung weiterhin möglich und kann vor allem in denjenigen Fällen eingesetzt werden, in denen sich ein solches Angebot für die Qualität von Lehre und Studium als Verbesserung herausgestellt hat oder aus didaktischen Gründen sinnvoll ist. Online-Formate können darüber hinaus auch in Zukunft in Veranstaltungen eingesetzt werden, die in der Professional School oder im Promotionsstudium angeboten werden.
     
  9. IMPFSCHUTZ BLEIBT ENTSCHEIDEND
    Um das bevorstehende Sommersemester – und mehr noch das darauffolgende Wintersemester – in diesem Sinne optimal gestalten zu können, möchten wir noch einmal daran erinnern, dass nach Einschätzung der Gesundheitsbehörden das zentrale Element für die Überwindung der Pandemie weiterhin der Impfschutz bleibt. Vollständig geimpfte Personen sind grundsätzlich sehr weitgehend geschützt – insbesondere auch gegen schwere Krankheitsverläufe. Wir weisen darauf hin, dass nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz ab 1. Oktober 2022 nur noch als "vollständig" gegen Corona geimpft gilt, wer insgesamt dreimal geimpft wurde. Impftermine sind schnell und unkompliziert zu bekommen – auf unserem Campus bis auf weiteres immer dienstags im ehemaligen Café Valinta in der Ladenzeile. Wir bitten diejenigen, die bisher noch nicht über einen optimalen Impfschutz verfügen, sich impfen bzw. bei weitergehendem Informationsbedarf von Ärzt*innen Ihres Vertrauens entsprechend beraten zu lassen. Impfungen sind weiterhin während der Arbeitszeit möglich.
     
  10. TESTANGEBOTE BLEIBEN BESTEHEN
    Das Testzentrum auf dem Campus und die öffentlich zugänglichen Testangebote bleiben bis auf weiteres bestehen. Gleiches gilt derzeit auch für das Testangebot für Beschäftigte der Universität. Bitte testen Sie sich auch weiterhin regelmäßig, um einer Weitergabe von Infektionen vorzubeugen.
     
  11. MENSA
    Zu einer möglichen Öffnung des Speisesaals der Mensa im Sommersemester liegen uns derzeit noch keine belastbaren Informationen vor. Eine Öffnung sollte aus Sicht des Präsidiums ab 4. April erfolgen, die Entscheidung hierüber obliegt allerdings dem Studentenwerk Ostniedersachsen in eigener Verantwortung. Informationen hierzu folgen sobald möglich.

Wir hoffen, mit den vorgenannten Maßnahmen – nach ausführlicher Abwägung insbesondere des Interesses in Präsenz und in persönlicher Interaktion zu lehren, zu studieren, zu forschen und zu arbeiten, und des Interesses die Gesundheit aller Universitätsmitglieder zu schützen – den bestmöglichen Weg für das Sommersemester gehen zu können. Auch weiterhin werden wir jedoch nicht ausschließen können, dass sich das Infektionsgeschehen etwa durch das Auftreten neuer Virus-Varianten so entwickeln wird, dass erneut Einschränkungen erforderlich werden. Alle genannten Überlegungen stehen daher verständlicherweise unter dem Vorbehalt, dass nicht weitergehende Regelungen notwendig bzw. von Bund und Ländern vorgeschrieben werden.

Auf diesem Weg bleibt es – wie schon in den vergangenen zwei Jahren – entscheidend, dass wir uns aufeinander verlassen können, dass wir aufeinander Rücksicht nehmen, dass wir alle die verbleibenden Schutzmaßnahmen zuverlässig einhalten, dass wir einander vertrauen können in der Einschätzung von Situationen und im Bemühen, bestmöglich Universität zu leben – in Studium und Lehre, in der Forschung und in der Verwaltung. Auf dieses Vertrauen und auf die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen setzen wir weiterhin. Angesichts des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens und einer besonders hohen Schutzwirkung von FFP2-Masken vertrauen wir dabei vor allem darauf, dass alle Universitätsmitglieder auch weiterhin die fortdauernde Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske verlässlich einhalten.

Alle aktuellen Informationen zum Umgang der Universität mit dem Coronavirus finden Sie weiterhin unter www.leuphana.de/portale/coronavirus. Für Ihre Fragen, Anmerkungen und Anregungen steht Ihnen darüber hinaus auch weiterhin die Adresse cv-info@leuphana.de zur Verfügung.

Für Ihre fortdauernde Unterstützung und Ihr andauerndes, ungebrochenes Engagement auf dem Weg durch die Pandemie danken wir Ihnen auch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich.

Mit herzlichen Grüßen

Sascha Spoun
Präsident

Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident

Erich Hörl
Vizepräsident College

Simone Abels
Vizepräsidentin Graduate School

Jörg Terhechte
Vizepräsident Professional School

Susanne Leeb
Vizepräsidentin Forschung