Informationen für Lehrende zur Lehre im Wintersemester 2020/21

13.10.2020 In der Woche ab dem 12. Oktober starten wir in das Wintersemester 2020/2021, das – nach derzeitigem Stand – wiederum ein außergewöhnliches und leider immer noch eines fernab des „Normalbetriebs“ sein wird. Im Juli hatten sich die akademischen Gremien darauf verständigt, im Wintersemester wieder mehr Präsenz auf dem Campus zu ermöglichen. Mit den nunmehr wieder stärker ansteigenden Fallzahlen der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Mitglieder der Universität sich vor dem Semesterstart mit den Richtlinien und Vorgaben zum Infektionsschutz vertraut machen. Bitte beachten Sie diese unbedingt, damit der Lehrbetrieb im Wintersemester zumindest teilweise in Präsenz aufgenommen werden kann und somit die für unsere Studierenden so wichtigen Momente der Begegnung auf dem Campus ermöglicht werden können.

Die Leuphana stellt sich nach ausführlicher Abstimmung auch mit den Dekan*innen und Studiendekan*innen für das Wintersemester zeitlich grundsätzlich auf eine reguläre Durchführung der Lehre ein. „Zeitlich regulär“ bedeutet, dass die Lehrveranstaltungen grundsätzlich wöchentlich, in Ausnahmefällen als Blockveranstaltungen stattfinden. Zahlreiche Lehrende wollen im Wintersemester 2020/2021 die neu geschaffene Möglichkeit eines hybriden Lehrformats nutzen, in der Kleingruppen in Präsenz auf dem Campus zusammenkommen können, während andere Teilnehmer*innen per Video zugeschaltet werden. Ein in Abhängigkeit von Fakultät und Studienprogramm mehr oder weniger großer Teil der Lehre wird darüber hinaus auch im Wintersemester als Onlinelehre durchgeführt; ein kleiner Teil der Lehrveranstaltungen auch in vollständiger Präsenz oder in wechselnder Kombination aus online und Präsenz. Alle Lehrveranstaltungen sollen dabei so geplant werden, dass die Lehre sowie die Prüfungsleistungen im Falle eines erneuten Lockdowns auf digitale Formate umgestellt und in jedem Fall aufrechterhalten werden kann. Die sogenannten „Corona-Anlagen“ zu den jeweiligen Rahmenprüfungsordnungen wurden vom Senat entsprechend angepasst.

Sollten Sie Veranstaltungen in Präsenz oder anteiliger Präsenz durchführen, beachten Sie im Sinne der Gesundheit aller Universitätsmitglieder bitte unbedingt folgende grundsätzliche Regelungen, die in den unten verlinkten Richtlinien ausführlich dargestellt sind:

  1. BEGINN: In der ersten Woche der Vorlesungszeit finden ohne Ausnahme alle Lehrveranstaltungen online statt. Bitte nutzen Sie diese Woche, um Ihre Lehrveranstaltung mit den Studierenden zu planen, die folgenden Regelungen für das Wintersemester zu besprechen und ggf. Anwesenheitszeiten der Studierenden zu organisieren (siehe 4. Teilnahme).
     
  2. BESTUHLUNG: Für Ihre Lehrveranstaltung wurde Ihnen ein Raum zugeteilt. Für alle Seminarräume wurden durch die Bereiche Arbeitssicherheit und das Gebäudemanagement eine coronabedingte maximale Personenanzahl errechnet, die sich zur gleichen Zeit in diesem Raum aufhalten darf. Diese maximale Personenanzahl darf zu keinem Zeitpunkt der Durchführung der Lehrveranstaltung überschritten werden. Ebenso wurden Bestuhlungspläne für die Seminarräume erstellt. Sowohl die coronabedingten Raumkapazitäten als auch die Bestuhlungspläne finden Sie unter den Rauminformationen in myStudy. Bitte beachten Sie, dass die Tische und Stühle nicht umgestellt werden dürfen, um den vorgegebenen Mindestabstand zu wahren.
     
  3. TECHNIK: Die technische Raumausstattung für hybrid durchgeführte Lehrveranstaltungen (Kamera, Mikrofon) läuft auf Hochtouren und wir sind derzeit zuversichtlich, dass mit Start der Vorlesungszeit eine ausreichende Anzahl an Räumen über die notwendige Audio- und Videoübertragungstechnik verfügt. In allen Räumen wird eine Anleitung zur Bedienung der Technik verfügbar sein sowie eine Kontaktadresse, über die Sie sich bei Bedarf Unterstützung vom AVM-Service holen können.
     
  4. TEILNAHME: Bei hybrid durchgeführten Lehrveranstaltungen entscheiden Sie als Lehrende*r, welche Teilnehmer*innen vor Ort in der jeweiligen Sitzung anwesend sind. Bitte entwickeln Sie mit Ihren Studierenden, ggf. unter Verwendung der verfügbaren Planungstools in myStudy, einen Zeitplan, wann welche Studierende vor Ort bzw. digital teilnehmen können. Bitte beachten Sie dabei die Angaben zur maximalen Belegung der Seminarräume in myStudy. Die Teilnahme von Studierenden in Präsenz sollte so rotieren, dass möglichst alle Studierenden in regelmäßigen Abständen vor Ort teilnehmen können. Studierende sind allerdings nicht verpflichtet, an hybrid durchgeführten Lehrveranstaltungen in Präsenz teilzunehmen, sondern können sich aufgrund ihrer jeweils individuellen Situation (z.B. aufgrund Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder anderer persönlicher Bedingungen) entscheiden, nur online teilzunehmen.
     
  5. DOKUMENTATION: Um im Falle einer Coronainfektion von Teilnehmer*innen Ihrer Lehrveranstaltung eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, ist es zwingend erforderlich, die Kontaktdaten der an Präsenzsitzungen teilnehmenden Studierenden zu dokumentieren. Alle Lehrenden der Universität sind verpflichtet, diese Daten zu Beginn der Sitzungen oder unmittelbar danach in myStudy einzupflegen.
    Hier finden Sie die Handreichung zum Umgang mit dem Kontaktprotokoll in myStudy.
     
  6. RISIKOGRUPPEN: Studierende, die einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf gem. Definition des Robert Koch-Instituts angehören, sollten möglichst digitale Lehrformen wählen oder nur unter besonderem Schutz an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an den Bereich Arbeitssicherheit unter arbeitssicherheit@leuphana.de. Sofern die Veranstaltung nur in Präsenz durchgeführt wird, sollten nach Möglichkeit in Absprache mit dem zuständigen Studiendekanat Einzelfallregelungen gefunden werden.
     
  7. DATENSCHUTZ: Für hybrid durchgeführte Lehrveranstaltungen der Leuphana gelten besondere Datenschutzbestimmungen. Bitte informieren Sie sich über die Bestimmungen in § 2 der „Corona-Anlagen“ zu den jeweiligen Rahmenprüfungsordnungen (Gazetten Nr. 88-93/20).
     
  8. PRÜFUNGEN: Auch im Wintersemester 2020/21 gelten wie schon im Sommersemester Regelungen zur alternativen Durchführung von Prüfungen, die Sie in § 3 der „Corona-Anlagen“ zu den jeweiligen Rahmenprüfungsordnungen finden (Gazetten Nr. 88-93/20).
     
  9. STUDENTISCHE ARBEITSPLÄTZE: Um für die Studierenden zwischen den Veranstaltungen Aufenthalts- und Arbeitsorte zu schaffen, werden zusätzliche studentische Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt.  Diese können unter Verwendung eigener Headsets auch genutzt werden, um unmittelbar nach oder vor einer Präsenzveranstaltung an einer vorausgehenden bzw. folgenden Online-Veranstaltung teilzunehmen. Aktuelle Informationen zu studentischen Arbeitsplätzen sind auf der zentralen Corona-Seite für Studierende zu finden.
     
  10. MINDESTABSTAND: Es ist unbedingt ein Mindestabstand von 1,50 m (bei Sportveranstaltungen 2,00 m) zu anderen Personen einzuhalten. Die Studierenden sind gebeten, nicht in Fluren der Universitätsgebäude zu warten, sondern ihre Plätze in den Seminarräumen auf direktem Weg aufzusuchen. Sie als Lehrende sind verpflichtet, in Ihren Lehrveranstaltungen auf die Einhaltung dieser Vorgaben hinzuwirken.
     
  11. MASKENPFLICHT: In allen Gebäuden der Universität herrscht eine Maskenpflicht in Fluren, Treppenhäusern und sanitären Einrichtungen. Erst beim Erreichen des Platzes im Seminarraum darf die Maske abgesetzt werden.
     
  12. LÜFTUNG: Nicht mit Lüftungsanlagen ausgestattete Seminarräume sind in Vorbereitung der Veranstaltung durch Fensterlüftung zu lüften. Veranstaltungsräume, in denen Fensterlüftung erforderlich ist, sind vom Gebäudemanagement mit entsprechenden Hinweisen versehen. Auf Veranlassung der Lehrenden sind beim Aufleuchten der ersten gelben Diode der CO2-Ampel – ansonsten im Abstand von 20 min für 3 bis 10 min (kürzere Lüftungszeiten bei niedrigen Außentemperaturen) - und nach Veranstaltungen durch Stoßlüftung zu lüften. Sie als Lehrende sind verpflichtet, in Ihren Lehrveranstaltungen auf das regelmäßige Lüften zu achten.
     
  13. SERVICES UND SUPPORT: Für Fragen, Beratungs- oder Unterstützungswünsche rund um hybrides sowie digital unterstütztes Lehren und Lernen und die Gestaltung der verschiedenen Veranstaltungs- sowie Prüfungsformen wenden Sie sich auch weiterhin gern an die Kolleg*innen im Lehrservice unter digi-support@leuphana.de.
    a) Generelle Informations- und Serviceangebote sowie Materialien zu Gestaltung der Lehre im Wintersemester finden Sie hier: https://www.leuphana.de/universitaet/entwicklung/lehre/lehre-im-wise-2020-21.html
    b) Spezifische Informationen und Anregungen zur Gestaltung hybrider Lehre hat der Lehrservice für Sie zusammengestellt: https://www.leuphana.de/universitaet/entwicklung/lehre/lehre-im-wise-2020-21/hybride-lehre.html
    c) Hybrider Workshop „Lehren und Lernen in hybriden Settings“ des Lehrservice am 28.10.2020 von 10-12 Uhr – Informationen und Möglichkeit zur Anmeldung unter https://www.leuphana.de/universitaet/entwicklung/lehre/support-tools/digitale-plattformen-und-tools/lehrservice-workshops-digitale-lehre.html#c668479
     
  14. WEITERE INFORMATIONEN: Die für das Wintersemester geltenden ausführlichen Vorgaben finden Sie zum Download in folgenden Richtlinien. Bitte informieren Sie sich und beachten Sie im Interesse des Schutzes aller Universitätsmitglieder vor Infektionen unbedingt die geltenden Regelungen.
    a) Hygienerichtlinie zum Schutz von Mitgliedern und Gästen der Leuphana Universität Lüneburg vor Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) der Leuphana in der Fassung vom 23.09.2020: https://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/portale/lehre/07_Lehrservice/Hybride_Lehre_WiSe2020-21/200923_Hygienerichtlinie_SARS-CoV-2_Vol._2.pdf
    b) Hygienerichtlinie für Lehrveranstaltungen vom 23.09.2020: https://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/portale/lehre/07_Lehrservice/Hybride_Lehre_WiSe2020-21/200923_Hygienerichtlinie_Lehrveranstaltungen.pdf
    c) Neufassung der Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise; veröffentlich in den Gazetten Nr. 88-93/20 vom August 2020: https://www.leuphana.de/universitaet/amtsblatt.html

Auch im Wintersemester 2020/21 sind wir alle wieder in besonderem Maße auf Ihre Flexibilität und hohe Bereitschaft angewiesen, sich verändernden Rahmenbedingungen schnell anzupassen und neue Regelungen und den damit verbundenen Mehraufwand mitzutragen. Die vielen positiven Erfahrungen aus dem Sommersemester 2020 lassen uns – auch nach Abstimmung mit allen Dekan*innen und Studiendekan*innen – optimistisch auf die neue große Herausforderung blicken, das Infektionsgeschehen realistisch und verantwortungsvoll einzuschätzen, um – besonders im Interesse unserer Studierenden – Begegnungen auf dem Campus zu ermöglichen. Dies erfordert wiederum ein besonders hohes Engagement aller Universitätsmitglieder.

Für dieses Engagement, das wir alle bereits im Sommersemester erlebt haben, ist das Präsidium weiterhin besonders dankbar.