Informationen für Studierende und Lehrende zur Prüfungsphase im Wintersemester 2021/2022

14.02.2022

Liebe Studierende, liebe Lehrende,

die Corona-Pandemie hält uns alle weiter fest im Griff und macht auch mit Blick auf die bevorstehenden Prüfungen wieder einige Vorkehrungen erforderlich. Wir möchten Sie im Folgenden über die Durchführung der Prüfungen und weitere Regelungen zum Abschluss des Wintersemesters 2021/22 informieren.


A) DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNGEN

Die derzeitigen Sorgen und weiterhin bestehenden Unsicherheiten aufgrund der nach wie vor hohen Zahl an Corona-Infektionen beeinflussen auch die Organisation der bevorstehende Prüfungsphase. Nach umfangreichen Abstimmungen mit den Dekanen, Studiendekan*innen, Einrichtungs- und Abteilungsleitungen, Vertreter*innen von Personalrat und Studierenden sowie in den Zentralen Studienkommissionen hatte das Präsidium alle Lehrenden gebeten, die für Februar und März 2022 geplanten Prüfungen soweit didaktisch möglich und vertretbar auf ein Onlineformat umzustellen. Uns ist dabei wichtig noch einmal zu betonen, dass die Entscheidung über die konkrete Durchführung einer Prüfung zwar im Rahmen der gesetzlichen und universitär getroffenen Regelungen erfolgen muss – in Ausübung des Grundrechts der Freiheit von Forschung und Lehre in letzter Konsequenz aber individuell bei den verantwortlichen Professuren und Lehrenden liegt. Ihre Lehrenden sollten in der Zwischenzeit entsprechend mit Informationen über die geplanten Prüfungsformate mit Ihnen in Kontakt getreten sein.

Darüber hinaus hat der Senat auf seiner letzten Sitzung mit Blick auf die jetzt unmittelbar bevorstehende Prüfungsphase Beschlüsse zu Freiversuchen und Rücktrittsmöglichkeiten gefasst.
 

1. Modalitäten für Präsenzprüfungen

Für die Teilnahme an Präsenzprüfungen gilt unverändert die 3G-Regel (genesen, geimpft oder durch eine anerkannte Teststation getestet). Entsprechende Nachweise werden bei Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmenden von den Lehrenden überprüft. Bei Prüfungen mit mehr als 100 Teilnehmenden überprüft der externe Dienstleister der Universität die Nachweise vor dem Betreten eines Gebäudes.

Für die Durchführung von Präsenzprüfungen auf dem Campus gelten außerdem die allgemeine Hygienerichtlinie der Universität und die Hygienerichtlinie für Veranstaltungen, die Sie weiterhin hier abrufen können: www.leuphana.de/intranet/leitlinien-fuer-den-arbeitsplatz/ordnungen-und-richtlinien-der-universitaet. Danach besteht weiterhin das Abstandsgebot von 1,5 Metern innerhalb und außerhalb der Gebäude, wann immer möglich, ebenso wie die Pflicht zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske in allen Gebäuden der Universität.

Alle Teilnehmenden an Prüfungen sind außerdem weiterhin verpflichtet, sich mit ihren Kontaktdaten zu registrieren bzw. vor Beginn der Prüfung anzumelden. Zur Registrierung finden Sie weiterhin in allen Seminarräumen und Hörsälen an den Eingängen einen QR-Code, der Sie auf die entsprechende Registrierungsseite führt.
 

2. Modalitäten für Onlineprüfungen

Mit dem Ziel, eine gute und vertrauensvolle Prüfungskultur bei uns langfristig zu etablieren bzw. weiterzuentwickeln, möchten wir auch an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass bei Onlineprüfungen Prüfungsleistungen individuell nur alleine und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln erfolgen, selbst wenn dies nicht wie bei Präsenzprüfungen auf gleiche Weise überwacht werden kann. Auch für eine Onlineprüfung müssen Sie sich prinzipiell ausweisen können, auch wenn per Video die Überprüfung von Identitätsnachweisen nicht in einer Prüfungsgruppe, sondern nur jeweils bilateral, also zwischen zu prüfender Person und Prüfer*in erfolgen kann.

Selbstverständlich gehen wir alle dabei grundsätzlich davon aus und fordern dieses auch aktiv ein, dass eine Überwachung von Onlineprüfungen grundsätzlich unerheblich ist,
(1) weil sich alle prüfenden Lehrenden große Mühe gemacht haben in der Entwicklung von Prüfungsformaten, die sich für Onlineprüfungen besonders eignen, indem sie auf eigenständige Arbeit und kontextuelles Wissen setzen,
(2) weil sich alle zu prüfenden Studierenden entsprechend im Sinne eines umfassenden gegenseitigen Vertrauensverhältnisses und im Sinne langfristiger Glaubwürdigkeit sowohl individuell als Person wie auch institutionell der Universität korrekt verhalten.

Gerne weisen wir in diesem Zusammenhang nochmals auf die gemeinsamen Empfehlungen von Präsidium, Dekanaten und AStA für eine offene und faire digitale Lehr- und Lernkultur hin, die sie hier finden: https://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/portale/lehre/09_Support_und_Tools/12_Digitale_Plattformen_und_Tools/Digitale_LehrLernkultur_Empfehlungen.pdf
 

3. Rücktrittsregelung

Bei Prüfungen, die am College und an der Graduate School in vollständiger Präsenz stattfinden, können Studierende ohne Nennung von Gründen bis zum Beginn der Prüfung von der Prüfungsleistung zurücktreten, wenn sie sich auf Grund einer Anordnung oder freiwillig kurzfristig in Quarantäne begeben müssen. Das Nichterscheinen zur Prüfung gilt als Rücktrittserklärung.

Bei Prüfungen, die am College und an der Graduate School online stattfinden, führt ein Nicht-Erscheinen der zu prüfenden Studierenden zur Bewertung der Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0). Ein Rücktritt von der Prüfungsleistung kann bei Online-Prüfungen ohne Nennung von Gründen innerhalb der regulären Rücktrittsfrist gem. § 16 Abs. 1 der Rahmenprüfungsordnungen College bzw. Graduate School erklärt werden.
 

4. Freiversuchsregelung

Alle Studierenden erhalten pandemiebedingt, wie schon in den vorherigen Semestern, bis zu zwei Freiversuche für Prüfungsleistungen aus unterschiedlichen Modulen, die mit „nicht ausreichend“ oder „nicht bestanden“ bewertet worden sind. Die betroffenen Studierende können in diesen Fällen einen Antrag an die für ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiter*innen im Studierendenservice stellen für diejenigen Prüfungsleistungen, für die ein Freiversuch in Anspruch genommen werden soll. Falls noch nicht geschehen, holen Sie dies bitte auch für die vergangenen Corona-Semester nach.


B) VERLÄNGERUNG DER REGELSTUDIENZEIT

Das Land Niedersachsen hat beschlossen, zum Ausgleich von pandemiebedingten Nachteilen die Regelstudienzeit auch für im Wintersemester 2021/22 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende individuell um ein Semester zu verlängern. Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit wirkt sich insbesondere auch auf die Bemessung des Studienguthabens nach §12 NHG aus und damit auf den Zeitraum, in dem seitens des Landes keine Langzeitstudiengebühren erhoben werden.

Der Studierendenservice wird die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für die an der Leuphana immatrikulierten Studierenden im Regelfall automatisch und ohne weitere Rückfragen umsetzen. Da die Verlängerung der Regelstudienzeit nur für Studierende gilt, für die nicht bereits an einer Universität bzw. für einen Studiengang in einem anderen Bundesland eine vergleichbare Verlängerung angewendet worden ist, wird sich der Studierendenservice im Einzelfall ggf. mit Rückfragen an Sie wenden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten im Einzelfall an die für Sie zuständigen Mitarbeiter*innen der Studierendenadministration im Studierendenservice.
 

C) BITTE AN ALLE

Anhand der uns vorliegenden Mitteilungen von infizierten Personen gehen wir wie schon in den letzten Wochen auch weiterhin davon aus, dass sich seit Beginn des Wintersemesters keine Infektionen im Kontext universitärer Veranstaltungen ereignet haben. Bitte helfen Sie durch Ihr achtsames und umsichtiges Verhalten mit, dass dies auch während der Prüfungsphase so bleibt und es auch weiterhin nicht zu Infektionen auf dem Campus kommt. Wir alle sind uns dabei der Tatsache wohl bewusst, dass die ohnehin schon herausfordernde Prüfungssituation durch die Corona-bedingten Einschränkungen und Auflagen für Sie ggf. anstrengender als normalerweise ist. Wir haben deshalb versucht, mit den von der Universität getroffenen Regelungen möglichst gute und klare Voraussetzungen für Sie zu schaffen.

Für Ihre anstehenden Prüfungen wünschen wir Ihnen viel Erfolg.

Mit herzlichen Grüßen

Sascha Spoun
Präsident

Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident

Erich Hörl
Vizepräsident College

Simone Abels
Vizepräsidentin Graduate School

Jörg Terhechte
Vizepräsident Professional School

Susanne Leeb
Vizepräsidentin Forschung