Service für Familien

Der Familienservice des Gleichstellungsbüros hat sich zur Aufgabe gemacht, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Studium als ein wichtiges und zentrales Anliegen der Beschäftigten und Studierenden der Leuphana Universität zu unterstützen.
Familie bedeutet hierbei nicht nur die Erziehungsverantwortung für Kinder, sondern jegliche Lebensgemeinschaft, in der langfristig soziale Verantwortung für andere Personen (wie pflegebedürftige Angehörige) übernommen wird. Wir arbeiten nach dem Grundsatz, besondere Lebenssituationen anzuerkennen und zu einem Gleichgewicht zwischen Studien-/Berufs- und Privatleben beizutragen.

Neben der Beratung unterstützt der Familienservice fortlaufend durch Angebote und Projekte die Verwirklichung einer familienfreundlichen Universität. Informieren Sie sich in unserer Broschüre "Familienfreundliche Universität".

Bild mit Text: FaMi-Siegel ©FaMi-Siegel
Logo Familie in der Hochschule ©Familie in der Hochschule

Kontakt Familienservice

Hannah Brandenburg
Fon +49.4131.677-1832

Sylvia Schmidt-Perschke
Fon +49.4131.677-1818

Universitätsallee 1, C7.303
familienservice@leuphana.de

Sprechzeiten:

Mo. - Fr.: 9-12 Uhr

Mi.: 14-16 Uhr (telefonisch oder per Mail)

und nach Vereinbarung

Aktuelle Informationen zu Corona-Hilfen für Familien

Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen und Veränderungen stellen uns in vielen Lebensbereichen vor große Herausforderungen. Insbesondere Studierende und Beschäftigte mit Familienaufgaben sehen sich gerade mit vielen Herausforderungen konfrontiert, die allen Beteiligten viel abverlangt. Die Leuphana Universität Lüneburg ist sich der speziellen Situation bewusst und versucht dieser bestmöglich zu begegnen.
Als Mitglied im Verein "Familie in der Hochschule e.V." verweisen wir an dieser Stelle auf das Statement zum Thema "Familie in der Corona-Krise".

Umfangreiche Informationen zum Thema "Familie in der Corona-Pandemie" stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereit.

Hinweis für Studierende:

Alle relevanten und aktuellen Informationen, die für Ihre Situation wichtig sind, finden Sie hier.
Informationen zum Studieren mit Kind in Zeiten von Covid-19 vom  Deutschen Studentenwerk finden Sie hier.

Hinweise für Beschäftigte:

Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie während der Corona-Pandemie Sie hier.
Das Bundesfamilienministerium hat eine Akuthilfe für Pflegende Angehörige in der Corona-Krise beschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweise zur Ausdehnung des Kinderkrankengeld in 2023:

Um Eltern in der Corona-Pandemie zu entlasten, wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2023 auf insgesamt 30 Tage pro Kind/Elternteil (Alleinerziehende 60 Tage) erweitert. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für max.65 (Alleinerziehende 130) Arbeitstage. Der Anspruch besteht für gesetzlich Krankenversicherte und wird über die Krankenkassen geltend gemacht. Auch Eltern, deren Tätigkeit es ermöglichen würde, von Zuhause zu arbeiten, können die Freistellung und das Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen.

Bei Erkrankung des Kindes wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die Personalabteilung.