Alles rund um die Finanzierung
Wer mit einer Beeinträchtigung studiert hat zum Teil andere Bedarfe an Finanzierung und Förderung. Auf dieser Seite finden Studierende mit Beeinträchtigungen daher Informationen dazu, wie Sie Ihr Studium mit gesundheitlicher Beeinträchtigung finanzieren können.
Die folgende Übersicht stellt eine Zusammenfassung der Inhalte des Handbuchs Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks dar.
Bafög
Allen Studierenden, deren Eltern (Familienangehörige) nicht alleine für ihren Unterhalt aufkommen können steht die BAföG-Förderung zu.
Die Förderung ist in Regelsätzen gestaffelt, die sich daran orientieren, ob die Studierenden noch bei Ihren Sorgeberechtigten wohnen und über welches Einkommen diese verfügen. Auch spielt eine Rolle, ob in der Familie (Eltern, Geschwister, Ehepartner*in) eine weitere Person mit Behinderung unterhalten werden muss. In diesem Falle kann ein Antrag auf einen Härtefreibetrag gestellt werden. Zusätzliche Vermögensfreibeträge – also Geldwerte, die keine Auswirkung auf die Höhe der Bafög-Förderung haben, – stehen Ihnen zu, wenn Sie nachweisen können, dass Sie diese für die Anschaffung und Unterhaltung beispielsweise eines bedarfsgerechten Fahrzeuges oder Behandlungskosten benötigen.
Die Förderungsdauer entspricht in der Regel der Regelstudienzeit - an der Leuphana Universität also im Bachelor-Studium meist sechs Semestern und im Master vier Semestern. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, den obligatorischen Leistungsnachweis im vierten Semester nach hinten zu verschieben, wenn Sie nachweisen können, dass sich die Studienzeit aufgrund der Behinderung oder Erkrankung verlängert.
Eine mögliche krankheits- oder behinderungsbedingte verlängerte Förderdauer sollten Sie zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt in Ihrem Studium bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt beantragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Studienabschlussförderung über die maximale Förderdauer hinaus. Für bis zu zwölf Monate kann Studierenden nach entsprechenden Nachweisen ein verzinsliches Bankendarlehen ausgezahlt werden.
Um Anspruch auf BAföG-Förderung zu haben, müssen Sie in der Regel Ihr Bachelorstudium vor Vollendung des 30. Lebensjahrs und das Masterstudium vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen haben. Die Altersgrenze kann überschritten werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass Sie die Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg erlangt haben und/oder dass das Studium aufgrund Ihres Gesundheitszustandes notwendig geworden ist oder aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht früher aufgenommen werden konnte. In Letzterem Falle ist zu beachten, dass Sie sich unmittelbar sobald Sie studierfähig sein sollten, sich um einen Studienplatz bemühen müssen, sonst verfällt ihr Anspruch auf BAföG über die reguläre Altersgrenze hinaus. Bitte beachten Sie, dass gesundheitsbedingte Mehrbedarfe nicht vom BAföG gedeckt werden: Hochschulhilfen (z. B. Assistenzen, Dolmetscher*innen, Arbeitsmittel) und Kraftfahrzeughilfen können bei der Eingliederungshilfe beantragt werden.
Es lohnt sich in jedem Falle, frühzeitig zu dem örtlichen BAföG-Amt Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen. Auch können Sie dort Vorabentscheide beantragen, um sich beispielsweise bezüglich der Altersgrenze abzusichern.
Kindergeld
Allen Studierenden steht unabhängig vom Einkommen der Eltern bis zu ihrem 25. Lebensjahr Kindergeld zu. Studierenden mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bezahlt werden. Dafür müssen Sie nachweisen können, dass Sie aufgrund der Behinderung oder Krankheit nicht in der Lage sind, Ihren gesamten notwendigen Lebensbedarf eigenständig zu decken.
Auch bei Studienunterbrechungen aus gesundheitlichen Gründen von bis zu sechs Monaten steht Ihnen Kindergeld zu. Bei einer längeren Unterbrechung benötigen Sie ein amtsärztliches Attest und müssen nachweisen können, dass das Studium in absehbarer Zeit wieder aufgenommen werden kann, um weiterhin Kindergeld zu erhalten.
Stipendien
Es gibt einige Stipendien, die sich speziell an Studierende mit Beeinträchtigungen richten. Stipendien bieten den Vorteil, dass sie unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt werden und in der Regel nicht zurückgezahlt werden müssen. Neben den speziellen Förderungen für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann es sinnvoll sein sich bei den großen Förderungswerken zu erkundigen. Auch hier kann eine Beeinträchtigung ausschlaggebend für eine Förderung sein, wobei auch immer andere Kriterien zu beachten sind.
Für weitere Informationen über Stipendien an der Leuphana beachten Sie auch diese Seite.
Auslandsaufenthalte
Auch bei der Finanzierung von Auslandsaufenthalten im Rahmen Ihres Studiums stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Wenn Sie im Inland BAföG erhalten, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf Auslands-BAföG. Daneben gibt es Stipendien, die gezielt Auslandsaufenthalte unterstützen. Studierende mit stark studienerschwerenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen können prüfen, ob sie Ansprüche auf Zuschüsse über die Eingliederungshilfe haben.
Außerdem können angehende Erasmus-Studierende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent beim DAAD Sonderfördermittel im Erasmus+-Programm beantragen. Diese sind zur Finanzierung von beeinträchtigungsbedingten Mehrkosten bei Reise, Unterkunft, für Arbeitsmittel und Assistenzen bestimmt. Die Förderung erfolgt in Form einer Pauschale oder Zuschüssen von bis zu 10.000 €. Ansprechbar für die Beantragung der Mittel ist die Erasmus-Koordination des International Office. Informationen zur Beantragung und Konditionen finden Sie hier
Langzeitstudiengebühren
Studieren Sie in Niedersachsen sechs Semester länger als ihre Regelstudienzeit, fallen Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 € pro Semester an. Im Bachelorstudium an der Leuphana ist dies also ab dem 13. Semester der Fall. Allerdings können Sie sich von den Gebühren (in Teilen) befreien lassen, wenn Sie amtsärztlich nachweisen können, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen länger studieren. Ansprüche auf Erlass der Langzeitstudiengebühren können erst nach Ablauf der Regelstudienzeit beim Immatrikulationsamt geltend gemacht werden. Mehr Informationen finden Sie hier und in dem auszufüllenden Formular.
Studienunterbrechung
Ist absehbar, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen das Studium für längere Zeit unterbrechen müssen (bspw. für Klinikaufenthalte), können Sie sich von Ihrem Studium beurlauben lassen.
Eine Exmatrikulation ist nicht empfehlenswert, da Sie Ihr Studium nach der Krankheitsphase nicht mehr aufnehmen können!
Generell gilt für die Finanzierung in einer solchen Zeit: Bei bis zu drei Monaten Unterbrechung haben Sie weiterhin Anspruch auf BAföG, bei bis zu sechs Monaten können Sie ALG II beantragen und ab sechs Monaten haben Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf Sozialhilfe, solange Sie als nicht erwerbsfähig gelten. Zum Antrag auf Beurlaubung.
Semesterticket
Die Kosten des Semesterticket, die Teil der regulären Semestergebühren sind, können Sie sich aufgrund einer Schwerbehinderung oder aus gesundheitlichen Gründen vom AStA zurückerstatten lassen. Mehr Informationen hier