Studium und Beeinträchtigung

Die Leuphana Universität setzt es sich zum Ziel allen Studierenden eine angemessene und wertschätzende Lernumgebung zu bieten. Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihr Leitbild der Inklusion, die sich gegen Diskriminierung und für eine chancengleiche Teilhabe in der Gesellschaft einsetzen, sind handlungsleitend.

Die Seiten „Studium und Beeinträchtigung“ richten sich an (angehende) Leuphana Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen. Diese Seiten sollen Ihnen helfen sich an der Universität zurecht zu finden, und sich über die Ihnen zustehenden Rechte zu informieren.

Um Ihnen einen gleichberechtigten Studienalltag zu gewährleisten, stehen verschiedene Möglichkeiten und Ansprechpersonen zur Verfügung. Entnehmen Sie die Informationen bitte den Unterseiten (Härtefallantrag und Wartesemester, Nachteilsausgleiche, Finanzierung, gesetzliche Grundlagen, und Ansprechpersonen) dieses Portals. Beachten Sie auch die Seite "Studieren mit psychischen Erkrankungen", die diesem Thema mehr Raum geben soll.

Hinweis für Lehrende

Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wissen häufig nicht, dass sie Nachteilsausgleiche beantragen können. Darüber hinaus sind Ansprechpersonen oft unbekannt. Lehrende der Leuphana Universität Lüneburg können folgende Powerpointfolien (Infofolien Nachteilsausgleiche / Reasonable adjustments in studies and examinations) nutzen, um am Anfang des Semesters in den Lehrveranstaltungen Studierende über Nachteilsausgleiche zu informieren. Darüber hinaus kann es empfehlenswert sein, die Studierenden zu ermutigen, beeinträchtigungsbezogene Bedarfen zu äußern, damit bedarfsgerechte Lösungen umgesetzt werden können.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Webseite der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks für Lehrende, die vielfältige Informationen zu barrierearmer Lehre beinhaltet.