Chancenstipendium

Abschlussförderung für Studierende mit Kind/ern und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Kurz vor dem Studienabschluss können sich Studierende mit Kind/ern und Studierende mit chronischen Erkrankungen oder einer Behinderung in einer Krisensituation befinden. Die Mehrfachbelastung droht sich negativ auf die Studiendauer und insbesondere auch auf den Studienabschluss auszuwirken. Noch problematischer wird es, wenn wie aktuell in Zeiten der Corona-Pandemie Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen sind, der Besuch von Ärztinnen*Ärzten sowie Krankenhausaufenthalte erschwert oder unmöglich sind, soziale Netzwerke aufgrund von Kontaktbeschränkungen wegbrechen und Verdienstmöglichkeiten ausfallen. Wir möchten Studierende mit Kind/ern oder chronischen Erkrankungen oder einer Behinderung in der Phase des Studienabschlusses unterstützen, um soziale und wirtschaftliche Notlagen abzumildern und dadurch Freiraum zur Beendigung des Studiums zu schaffen.

Dazu vergeben wir im Wintersemester 2020/21 Abschlussstipendien in Höhe von einmalig 500€. Dank der finanziellen Förderung der E. W. Kuhlmann-Stiftung ist es uns möglich, das erste Mal diese Abschlussstipendien seitens der Leuphana Universität Lüneburg zu vergeben.

Voraussetzungen

Für eine Bewerbung auf das Abschlussstipendium müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • an der Leuphana Universität Lüneburg immatrikuliert sein (BA oder MA)
  • sich in der Abschlussphase Ihres Studiums befinden
  • Kind/er haben oder
  • eine gesundheitliche Beeinträchtigung, chronische Erkrankung oder eine Behinderung haben

Abschlussphase: Studierende müssen ihr Studium spätestens im SoSe 2021 abschließen, um die Voraussetzungen für die Stipendienvergabe zu erfüllen. Das bedeutet in diesem Fall, dass alle Prüfungsleistungen inklusive der Abschlussarbeit im SoSe 2021 abgegeben sein müssen. Ob das Studium in Regelstudienzeit abgeschlossen wird, ist für die Stipendienvergabe unerheblich.

Das Stipendium ist einkommensunabhängig und wird potentiell auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet. Eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte materielle Förderungen der Begabtenförderungswerke ist jedoch ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt über ein Formblatt, welches mitsamt der geforderten Nachweise, einer Eidesstattlichen Erklärung sowie einer Einwilligungserklärung bis zum 15.09.2020 eingereicht werden muss. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unterschrieben und bei Bedarf eingescannt per E-Mail mit dem Betreff "Bewerbung Chancenstipendium" an gleichstellung@leuphana.de oder postalisch an das Gleichstellungsbüro der Leuphana Universität Lüneburg (Anschrift siehe Formblatt).

Formblatt "Bewerbung"

Eidesstattliche Erklärung

Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns. Sollten Sie auf Barrieren im Bewerbungsprozess stoßen, sprechen Sie uns gerne an.

 

Kontakt

Valentina Seidel, M.A.
Universitätsallee 1, C7.302
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1063
valentina.seidel@leuphana.de

Dipl.-Sozialwiss. Hannah Brandenburg
Universitätsallee 1, C7.303
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1832
hannah.brandenburg@leuphana.de