Gleichstellung an der Leuphana Universität

Gleichstellung an der Leuphana Universität

Selbstverpflichtung der Leuphana Universität Lüneburg zur Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards

Die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) haben sich im Sommer 2008 vor dem Hintergrund der im europäischen Vergleich geringen Beteiligung von Frauen in Wissenschaft und Forschung die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards beschlossen. Ziel dieser ist die Eröffnung gleicher Chancen für eine erfolgreiche berufliche Entwicklung von Frauen und Männern sowie die Bereitstellung eines Instrumentenkastens zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards.

Die Leuphana Universität orientiert sich an den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG und verpflichtet sich in allen strukturellen und personenbezogenen Entscheidungen für eine konsequente Umsetzung von Chancengleichheit.

Zu den Zielen und Arbeitsschwerpunkten der Gleichstellungsarbeit gehören die Umsetzung von Chancengleichheit durch die Beseitigung der im Hochschulwesen bestehenden Nachteile insbesondere für Frauen sowie die Integration von Diversitäts- und Geschlechteraspekten in Lehre und Forschung. Entsprechend ist die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine gelebte Gleichstellung sowie für Geschlechter- und Diversitätsforschung eine der zentralen Aufgaben an der Leuphana Universität Lüneburg.

Die daraus folgenden Gleichstellungsmaßnahmen sind:

  • Erhöhung des Professorinnenanteils und Beteiligung von Frauen in Gremien und Kommissionen
  • gezielte Karriere- und Personalentwicklung von Nachwuchswissenschaftlerinnen
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in männerdominierten sowie des Männeranteils in frauendominierten Studiengängen
  • Maßnahmen zur Verbindung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsarbeit mit Qualitätsmanagement
  • Maßnahmen zur Sensibilisierung für Geschlechter- und Diversitätsaspekte in Lehre, Forschung und Verwaltung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellungsarbeit und ihrer Akzeptanz
  • Maßnahmen zur Förderung von Vereinbarkeiten, Familie, Studium und Beruf