Was kann ich tun, wenn ich selbst betroffen bin?

Als Hochschule möchten wir Sie ermutigen, sexuelle Belästiung und andere Formen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt nicht hinzunehmen, sondern mit unserer Unterstützung dagegen aktiv zu werden.

Unterstützung durch die Hochschule

Die Hochschule kann Sie unterstützen, wenn Sie

  • an Hinweisen für Selbstorganisation, Vernetzung & die weitere Bewältigung interessiert sind,
  • unmittelbar Schutz vor Diskriminierung oder Gewalt benötigen,
  • Beratung wünschen,
  • Begleitung und Beistand brauchen,
  • eine anonyme Meldung ohne Rückmeldung abgeben möchten,
  • Hilfe beim Finden psychologischer Unterstützung wünschen,
  • wollen, dass personalrechtliche Schritte unternommen werden,
  • sich darüber informieren möchten, ob und wie ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden kann.

Zentrale Ansprechpartner*innen, die Universitätsangehörige beraten, begleiten und bei Bedarf weitervermitteln, sind:

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte berät unabhängig, vertraulich und parteilich in einem geschützten Rahmen. Sie begleitet und unterstützt unabhängig davon, ob formale Schritte unternommen wurden oder werden sollen. Eine Beratung ohne formelles Verfahren kann auf Wunsch auch anonym (ohne Nennung von Namen o.ä.) erfolgen.

Die Ombudsperson für Studierende und Lehrende agiert nach den Prinzipen Unabhängigkeit,Vertraulichkeit, Allparteilichkeit und Wertschätzung. Über die Ombudsbox (analog und digital) können Meldungen zudem anonym erfolgen.

In der und rund um die Universität gibt es außerdem noch eine Reihe anderer Ansprechpartner*innen, die Sie im Fall sexualisierter Diskriminierung und Gewalt unterstützen werden.Hier finden Sie ausführliche Informationen dazu, wer Sie – innerhalb wie auch außerhalb der Universität – unterstützen kann.

Was hat anderen Betroffenen geholfen?

Nachfolgend sind Berichte von zwei Personen eingestellt, die in der Vergangenheit von Stalking an einer Hochschule betroffen waren. Eine Frau und ein Mann sprechen jeweils über hilfreiche und hinderliche Faktoren bei der Aufdeckung und Bewältigung des Stalkings. Die Aufnahmen wurden bearbeitet, um Anonymisierung von Personen und Orten zu gewährleisten.

Hier kommen Sie zu den Transkripten.

Tipps zur Selbsthilfe

Zusätzlich zur Einbeziehung der universitären Ansprechpersonen möchten wir weitere potenziell hilfreiche Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Diese sind gedacht als Vorschläge, die je nach individueller Einschätzung der Situation umgesetzt werden können.

 

Handlungsmöglichkeit: In einer Situation körperlicher Grenzüberschreitung diese laut und klar benennen („Du hast mir ins Haar gefasst. Das ist unangenehm.“ „Es war mir unangenehm, dass du mich angefasst hast!“ „Hören Sie auf, mich anzufassen!“)
Potenziale: Das Umfeld wird aufmerksam und es gibt Zeug*innen. Die Person beendet ihre Handlungen.

 

Handlungsmöglichkeit: Direkte körperliche Gegenwehr.
Potenziale: Die Person beendet ihre Handlungen.

 

Handlungsmöglichkeit: Der Person ankündigen, anderen Personen von der Tat zu erzählen. Eine Anzeige oder Beschwerde androhen.
Potenziale: Der Kreislauf der Geheimhaltung, der für anhaltende belästigende/ gewaltvolle Handlungen notwendig ist, wird unterbrochen.

 

Handlungsmöglichkeit: Mit Vertrauenspersonen im persönlichen Umfeld über das Widerfahrene sprechen.
Potenziale: Dies kann entlastend sein. Es könnte sich zeigen, dass andere Personen die Erfahrung teilen.

 

Handlungsmöglichkeit: Früh und detailliert dokumentieren (z.B. Notizen zu wann & wo ist was geschehen, wer war beteiligt & welche Effekte hatte es auf mich).
Potenziale: Sie gewinnen einen Überblick über das Ausmaß der Handlungen. Indem Sie Ihr Unwohlsein festhalten trauen Sie Ihrer Wahrnehmung stärker. Sie sammeln Beweise.

 

Handlungsmöglichkeit: Aufbewahren von Beweisen wie Emails, Briefe, SMS, etc. und Kontaktieren möglicher Zeug*innen.
Potenziale: Im Falle einer Beschwerde oder Anzeige ist dies hilfreich.

 

Handlungsmöglichkeit: Sich darüber informieren, wie eine Strafanzeige gemacht wird (siehe unten) und was während der Strafverfolgung auf Sie zukommen kann.
Potenziale: Sie gewinnen Handlungssicherheit und können abschätzen, ob Sie dazu bereit sind und was Sie dafür brauchen.

 

Handlungsmöglichkeit: Überlegen, auf welche stabilisierenden Faktoren und unterstützende Institutionen & Personen Sie zurückgreifen können.
Potenziale: Sie stärken sich durch Selbstfürsorge. Sie haben kontinuierliche Begleitung durch den Bewältigungsprozess.

 

Handlungsmöglichkeit: Weiterhin am sozialen Leben teilnehmen, Sport treiben, Entspannungstechniken praktizieren.
Potenziale: Sie erleben sich als selbstwirksam und eingebunden in eine Gemeinschaft.

Sicherheit gewinnen

Falls Sie sich unsicher sind, wie das Ihnen Widerfahrene einzuschätzen ist, informieren Sie sich hier über Alarmglocken für sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, lesen Sie hier in unserer Senatsleitlinie (2013) nach, wie sich sexualisierte Diskriminierung und Gewalt zeigen kann, oder sehen Sie sich Fallbeispiele an.

Falls Sie sich informieren möchten, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten es gibt, finden Sie in dieser Broschüre zu Cyberstalking der Landeskommission Berlin gegen Gewalt detaillierte, leicht verständliche Informationen zu Strafanzeige & Verfahrensverläufen.
Darunter:

  • wie funktioniert eine Anzeige,
  • wie läuft eine Klage & Verhandlung ab,
  • was sind zu erwartende Resultate eines Strafverfahrens,
  • welche (finanzielle) Unterstützung gibt es dabei?

Auf der Webseite des Netzwerk Pro.Beweis können Sie sich über Beweissicherung bei (sexualisierter) Gewalt unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei informieren. Die Untersuchungsstellen dokumentieren und sichern Spuren der Gewalt unmittelbar nach der Tat und Betroffene können später entscheiden, ob sie eine Anzeige machen möchten.

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Unter "Was ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt“ finden Sie Beispiele für Handlungen, die unangemessen sind, Empfehlungen für das Erkennen und Benennen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, Informationen über Folgen für Betroffene sowie Richtlinien und Gesetze.

Unter "Welches Miteinander leben wir an unserer Hochschule" finden Sie Informationen über die Haltung der Leuphana zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, Ausführungen zu einer präventiven Hochschulkultur und Konsequenzen bei unangemessenen Handlungen.

Unter "Wie kann ich Betroffene unterstützen" finden Sie Informationen über häufige Abwehrreaktionen und ihre Konsequenzen, Empfehlungen für hilfreiches Handeln und eine unterstützende Haltung im Gespräch sowie für Selbstfürsorge als Unterstützer*in.

Unter "Wie schaffe ich in meinem Umfeld Bewusstsein" finden Sie eine Auflistung von Empfehlungen für Awareness Raising sowie Materialen und Ressourcen dafür.

Kontakt

Dr. Kathrin van Riesen
Universitätsallee 1, C7.323
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1060
kathrin.van_riesen@leuphana.de