Studium mit Familie

Auf dieser Seite finden Studierende mit Kind(ern) hilfreiche Informationen und Hinweise zu Themen wie BAföG, Beurlaubung, Elterngeld, Mutterschutz, Stipendien & Finanzierung, Studiengebühren, Teilzeitstudium und Wohngeld.

Eine informative Übersicht zum Thema "Studium mit Kind finanzieren" vom Deutschen Studentenwerk können Sie hier herunterladen.

Für weitergehende Fragen und Beratungen sprechen Sie uns gerne an.

Mailverteiler "Studieren mit Kind"

Mit dem Listenverteiler "Studieren mit Kind" erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen und Hinweise auf Veranstaltungen aus dem Familienservice. Weiterhin können Sie sich hier unkompliziert mit anderen studierenden Eltern vernetzen und austauschen. Bei Interesse senden Sie eine Mail an: studieren-mit-kind.L-on@leuphana.de

  • Auslandsstudium mit Kind
  • BAföG
  • Beurlaubung
  • Elterngeld
  • Elternzeit
  • Härtefall
  • Kinderbetreuung
  • Langzeitstudiengebühren
  • Mutterschutz
  • Stipendien & Finanzierung
  • Teilzeitstudium
  • Vernetzung
  • Vorwahlrecht
  • Wohngeld

Auslandsstudium mit Kind

Wer mit Kind im Ausland studieren möchte, sollte diesen Schritt gut vorbereiten. Unterstützung bieten dabei das International Office sowie die Plattform College Contact. Information und Beratung sind in beiden Fällen kostenlos.

Das Internetportal Auslandsstudium-mit-Kind bietet praktische Informationen zur Organisation, Finanzierung und Durchführung eines Auslandsstudiums mit Kind. Erfahrungsberichte studentischer Eltern weltweit runden das Angebot ab.

Die MAWISTA Stiftung vergibt jährlich ein Stipendium (500€/Monat für 12 Monate) an Studierende mit Kind, die ein Auslandsstudium absolvieren möchten. Die Bewerbungsfrist endet jährlich am 15. Januar.

BAföG

Beim BAföG gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag, wenn Sie Kinder unter 14 Jahren zu betreuen haben. Dieser Zuschlag muss nicht zurückgezahlt werden. Wenn Sie das Studium aufgrund der Schwangerschaft/Geburt länger als drei Monate unterbrechen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf BAföG, bis das Studium wieder aufgenommen wird. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Bafög-Amt.

Weitere Infos zum BAföG finden Sie hier.

Studentenwerk OstNiedersachsen
Hochschulstandort Lüneburg
Abteilung Studienfinanzierung ("BAföG-Amt")
Munstermannskamp 3
21335 Lüneburg

Ansprechpartnerin: Anke Daum
Fon. +49.4131.78963-11
bafoeg.lueneburg@stw-on.niedersachsen.de

Beurlaubung

Wenn Sie wegen der Kinderbetreuung (oder anderer Gründe) Ihr Studium unterbrechen müssen, haben Sie die Möglichkeit, das Studium für maximal zwei Semester zu unterbrechen. Informationen erteilt der Studierendenservice.

Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie hier.

Elterngeld

Das Elterngeld berechnet sich nach dem wegfallenden durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 12 Monate. Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und direkt im Anschluss ein Studium beginnen, bekommen Sie also den festgesetzten Prozentsatz Ihres bisherigen Nettoeinkommens.
Da Sie als Student*in in der Regel kein Einkommen haben und nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Sie Anspruch auf einen sog. Sockelbetrag von 300 € monatlich. Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden.

Informationsbroschüre zum Elterngeld (Stand 07/2022): PDF

Weitere Informationen sowie Möglichkeit zur digitalen Beantragung (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend): www.familienportal.de

Informationen zum Elterngeld in Lüneburg erteilt:
Landkreis Lüneburg
Fachdienst Jugend und Familie, Eingang H
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Fon. +49.4131.26-1706 oder -1384
Allgemeine telefonische Auskünfte
Mo.-Fr. 8-12 Uhr, Mo.-Do. 14-16 Uhr

Elternzeit

In der Regel haben lediglich Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf Elternzeit. Auch Studierende haben diesen Anspruch, er ist in der jeweiligen Rahmenprüfungsordnung festgelegt. Hier wird verwiesen auf das Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sowie auf die Regelungen zur Elternzeit in §§ 15 und 16 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BerzGG).
Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist unabhängig vom Bezug des Elterngeldes möglich. Wenn Sie während des Studiums Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen formlosen Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss richten.

Härtefall

Die Universität kann bis zu zwei Prozent der für einen Studiengang ausgewiesenen Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben. Im Rahmen dieser Quote bewirkt die Anerkennung eines Härtefallantrages eine Zulassung vor allen anderen Bewerber*innen ohne Berücksichtigung der Auswahlkriterien (Note und Wartezeit).
Die gesundheitlichen, sozialen oder familiären Gründe, die einen Härtefall rechtfertigen, müssen in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers liegen und so geartet sein, dass es für diese/n nicht zumutbar ist, auch nur ein Semester länger auf den Studienplatz zu warten. Nur eine im Detail nachgewiesene Ausnahmesituation kann zur Anerkennung eines Härtefallantrages führen.
Bitte bedenken Sie, dass nur zwei Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte zur Verfügung stehen und eine Auswahl nach Grad der Härte vorgenommen werden muss, wenn die Zahl der Härtefälle die Zahl der Studienplätze in der 2%-Quote übersteigt.

Den Härtefallantrag finden Sie hier.

Kinderbetreuung

An der Leuphana gibt es unterschiedliche Angebote der Kinderbetreuung für Studierende mit Kind/ern.
Neben der Kita Campus, der Villa Milchzahn und der flexiblen Betreuung von EliStu gibt es an der Leuphana Kinderbetreuung zu Gremienzeiten, Ferienbetreuung sowie eine Betreuungsbörse. Informationen finden finden Sie hier.

Informationen zu externen Angeboten gibt das Familienbüro der Stadt Lüneburg.

Langzeitstudiengebühren

Langzeitstudiengebühren müssen entrichtet werden, wenn das Studienguthaben aufgebraucht ist. In der Regel ergibt sich das Studienguthaben aus der Zahl der Semester der Regelstudienzeit des gewählten grundständigen Studiengangs zuzüglich weiterer sechs Semester. Studierende, die ein Kind (im Sinne von § 25 Abs. 5 BAföG) tatsächlich betreuen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind von der Zahlungspflicht befreit. Gleiches gilt für Studierende, die nahe Angehörige (im Sinne des §7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz) pflegen und die Pflegebedürftigkeit (im Sinne des § 3 Abs. 2 Pflegezeitgesetz) nachweisen. Den Antrag auf Erlass der Langzeitstudiengebühren stellen Sie beim Studierendenservice.

Mutterschutz

Am 1.1.2018 ist die Neufassung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) in Kraft getreten, welches nun erstmalig auch Studentinnen mit einbezieht. Eine kurze Übersicht über die Neuerungen sehen Sie hier.
Bitte melden Sie Ihre Schwangerschaft beim Studierendenservice, dort erhalten Sie alle nötigen Informationen/Unterlagen, um den Mutterschutz in Anspruch nehmen zu können. Den Antrag auf Meldung einer Schwangerschaft finden Sie auch hier.
Weitere Informationen zur Umsetzung des neuen Verfahrens an der Leuphana finden Sie hier. Bei Fragen können Sie sich auch gerne an den Familienservice wenden.
Studentinnen im Mutterschutz bekommen den Beitrag für das Semesterticket erstattet. Den Antrag finden Sie hier.

Stipendien & Finanzierung

Um die Kosten im Studium decken zu können, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Auf den Internetseiten der Leuphana Universität gibt es dazu hilfreiche Informationen:

Einige der Informationen sind auch unabhängig voneinander gültig. Informieren Sie sich deshalb unabhängig von Ihrem Studiengang auf den Seiten.

Darüber hinaus finden Sie hier Informationen zu Stipendien:

Teilzeitstudium

Zur besseren Vereinbarkeit von Studium mit Elternschaft, Erkrankungen, gesellschaftlichen Engagement oder auch Erwerbstätigkeit bietet die Leuphana für Studierende des College und der Graduate School ein geregeltes Teilzeitstudium an.

Vernetzung

Um Sie stets zeitnah und aktuell aus dem Familienservice informieren zu können, haben wir einen Listenverteiler "Studieren mit Kind an der Leuphana" eingerichtet. Dieser Mailverteiler kann und soll auch unkompliziert zur Vernetzung von Studierenden mit Kind untereinander genutzt werden.

Bei Interesse senden Sie einfach eine Mail an: studieren-mit-kind.L-on@leuphana.de. Im Anschluss erhalten Sie eine Mail, die Sie bitte bestätigen.

Zudem gibt es auch eine - von studierenden Eltern selbstorganisierte - Messenger-Gruppe "Studierende mit Kind". Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Familienservice, dort bekommen Sie den Einladungslink zur Gruppe.

Vorwahlrecht

Für Studierende mit nachgewiesenen und anerkannten zeitlichen Restriktionen, wie z.B. Kinderbetreuung oder Schwangerschaft, gilt das Vorwahlrecht für Lehrveranstaltungen mit begrenzter Platzanzahl.
Es bietet die Möglichkeit vor Beginn des Losverfahrens in eine bestimmte Lehrveranstaltung zugelassen zu werden, und dann im Folgenden nicht mehr am Losverfahren teilzunehmen.

 Mehr Informationen zum Vorwahlrecht sowie die damit verbundenen Fristen finden Sie hier

Wohngeld

Wohngeld wird als Zuschuss von der Wohngeldstelle gezahlt. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Studierende sind jedoch in der Regel hiervon ausgeschlossen, da ihnen stattdessen ein Mietzuschlag nach BaföG zusteht, unabhängig davon ob BAföG-Leistungen beantragt wurden oder nicht.
Der Wohngeldanspruch ist allerdings nur dann ausgeschlossen, wenn alle Mitglieder eines Haushaltes dem Grunde nach Anspruch auf das BAföG haben. Lebt ein Kind mit im Haushalt, besteht daher wieder ein Anspruch auf Wohngeld.

Kontakt Familienservice

Hannah Brandenburg
Fon +49.4131.677-1832

Universitätsallee 1, C7.303
familienservice@leuphana.de

Sprechzeiten:
Mo. - Fr.: 9-12 Uhr
Mi.: 14-16 Uhr (telefonisch oder per Mail)
und nach Vereinbarung