Alleinerziehend im Studium

Alleinerziehende Mütter und Väter stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen. Aber allein zu erziehen heißt nicht, auch mit allen Problemen alleine zu sein. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über spezielle Regelungen sowie Hilfe- und Beratungsangebote für alleinerziehende Studierende.

  • Finanzielle Regelungen
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Unterhalt
  • Unterhaltsvorschuss
  • Sozialhilfe / Sozialgeld für Kinder von Studierenden
  • Kinderbetreuung
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Wohnraum für alleinerziehende Studierende
  • Vernetzung / Treffen

Finanzielle Regelungen

Alleinerziehende stehen vor der besonderen Anforderung, Kindererziehung, Organisation des Alltags und Studium miteinander zu verbinden. Meist bleiben keine freien Kapazitäten für eine Erwerbstätigkeit zur weiteren Absicherung des Lebensunterhalts. Staatliche Leistungen wie das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss sowie besondere Finanzhilfen nach dem BAföG sind für alleinerziehende Studierende deshalb unverzichtbar und sollten auf jeden Fall beantragt werden.

Studiendarlehen für alleinerziehende Studentinnen

Der Hildegardis-Verein bietet zinslose Darlehen für alleinerziehende Studentinnen an. Voraussetzung ist, dass die Bewerberin das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dass sie christlicher Konfession ist. Gefördert werden alle Fachrichtungen und Studienziele. Das Darlehen ist zinslos und wird in monatlichen Beträgen von 500€ oder 250€ ausgezahlt.

Elterngeld

Da Studierende im Regelfall vor Aufnahme des Studiums kein Erwerbseinkommen erzielen, erhalten sie beim Elterngeld nur den Mindestbetrag von 300€.
Wurde Einkommen z. B. aus einem Studierendenjob erzielt, gelten die regulären Beiträge (67% des letzten Nettoeinkommens, min. 300€ - max. 1800€). Das Eltenrgeld wird unabhängig von der im Studium absolvierten Wochenarbeitszeit gezahlt.
Beziehen Studierende BAföG bleibt das Elterngeld in Höhe von 300€ anrechnungsfrei.
Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld. Voraussetzung ist, dass dem Elternteil die alleinige Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind allein zusteht und das andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer gemeinsamen Wohnung lebt.

Kindergeld

Das Kindergeld wird an den alleinerziehenden Elternteil ausgezahlt. Der unterhaltspflichtige Elternteil kann jedoch seine Unterhaltszahlungen um die Hälfte des Kindergeldes kürzen.

Unterhalt

Jedes minderjährige Kind hat einen Unterhaltsanspruch, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt durch Pflege/Erziehung des Kindes.
Der Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammen lebt, ist barunterhaltspflichtig.

Der Kindesunterhalt bemisst sich nach dem Einkommen des Elternteils und Alter des Kindes. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf.

Geschiedene oder getrennt lebende Frauen, die ihre Ausbildung wegen Familienarbeit abgebrochen haben, haben in der Regel Anspruch auf (Weiter)Finanzierung des Studiums durch Ehegattenunterhalt.

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt für das Kind zahlt. In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse in Vorleistung. Die verauslagten Geldleistung muss der unterhaltspflichtige Elternteil später erstatten.

Der Unterhaltsvorschuss wird bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt.

Ab dem 01.01.2024 beträgt der Unterhaltsvorschuss monatlich

  • für Kinder bis zu 5 Jahren: bis zu 230 €
  • für Kinder von 6 bis zu 11 Jahren: bis zu 301 €
  • für Kinder von 12 bis zu 17 Jahren: bis zu 395 €

Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist Voraussetzung, dass sie nicht auf Leistungen nach SGB II angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigenen Einkünfte in Höhe von mindestens 600 € brutto/Monat erzielt.

Sozialhilfe / Sozialgeld für Kinder von Studierenden

Kinder erhalten einen altersabhängigen Regelsatz, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • der Wohnsitz liegt in Deutschland
  • das Kind lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil und
  • erhält von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß §1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch und
  •  das 12. Lebensjahr ist noch nicht vollendet.

Kinderbetreuung

Der Spagat zwischen Kinderbetreuung, Studium und eventueller Erwerbstätigkeit muss besonders gut organisiert sein. Hier ist es wichtig frühzeitig Alternativen zur Regelbetreuung und Unterstützung für Notfälle zu organisieren.
Eine Übersicht über die vielfältigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten an der Leuphana finden Sie hier.

Sorge- und Umgangsrecht

Wenn ein Elternteil nicht oder nicht mehr dauerhaft in der Familie lebt, bedeutet dies eine große Veränderung. Vor allem die Kinder sollen in dieser Situation besonders geschützt werden. Dafür gibt es klare Regelungen, die im Sorge- und Umgangsrecht festgelegt sind.

Wohnraum für alleinerziehende Studierende

Das Studentenwerk vermietet in der William-Watt-Straße 55 in Lüneburg Wohnungen exklusiv an Familien oder Alleinerziehende mit Kind(ern). Die Wohnheimanlage ist familienfreundlich und liegt mitten im Grünen in unmittelbarer Nähe zu einem Spielplatz.
Die Wohnungen (90-95qm) haben jeweils vier Zimmer sowie eine Wohndiele, eine Küche, ein Bad und ein separates WC.
Die Räume können entweder von einer Familie oder von zwei alleinerziehenden Studierenden bezogen werden. Im letzteren Fall erhält jede*r Mieter*in zwei Zimmer, die restlichen Räume werden gemeinsam genutzt.
Weitere Informationen gibt es beim Studentenwerk Ostniedersachsen.

Vernetzung / Treffen

Alleinerziehenden Treff im Familienzentrum Plus

Im Familienzentrum Plus am Weißen Turm 9, im dortigen Café mit Kinderspielecke, können Alleinerziehende in entspannter Atmosphäre bei Getränken und Gebäck miteinander ins Gespräch kommen, neue Menschen kennenlernen und Kontakte knüpfen. Die Treffen werden jeweils 1x im Monat donnerstags nachmittags (voraussichtlich 15:30 – 17 Uhr) stattfinden. Bei großem Interesse sind mehr Treffen möglich. Eine oder zwei ehrenamtliche Gastgeberinnen sind stets vor Ort. Das Angebot ist kostenfrei und unverbindlich. Weitere Informationen und Anmeldung hier.

Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. / Internetportal "Die Alleinerziehenden"
Das Portal "die-alleinerziehenden.de" ist ein Projekt des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Der VAMV arbeitet auf der Basis der Hilfe zur Selbsthilfe. Das bedeutet, dass alle Mitglieder im Rahmen ihrer persönlichen Möglichkeiten selbst aktiv werden und sich für die Anerkennung und die Verbesserung der Situation von Einelternfamilien einsetzen.

Ausführliche Informationen, alle Sachthemen rund um das Alleinerziehen und die Möglichkeit, aktives Verbandsmitglied zu werden gibt es auf www.vamv.de.

 

Leuphana: Treffen für Alleinerziehende
In unregelmäßigen Abstände bietet der Familienservice ein Treffen für Alleinerziehende an. In gemütlicher Atmosphäre können Sie sich (mit oder ohne Kind) mit Gleichgesinnten vernetzen und austauschen. Für Informationen rund um das Thema Alleinerziehen (wie finanzielle Regelungen, Kinderbetreuung, etc.) wird eine Ansprechperson vom Familienservice vor Ort sein. Die Termine werden über myStudy rechtzeitig bekannt gegeben.

 

 

Kontakt Familienservice

Hannah Brandenburg
Fon +49.4131.677-1832

Universitätsallee 1, C7.303
familienservice@leuphana.de

Sprechzeiten: Mo - Fr 9.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung