Studieren mit psychischen Erkrankungen

Das Thema psychische Gesundheit verdient im Universitätskontext mehr Aufmerksamkeit. Laut einem Bericht der BARMER Krankenkasse sind psychische Erkrankungen besonders unter Studierenden weit verbreitet, unter anderem aufgrund von Zeit und Leistungsdruck, finanziellen Sorgen und Zukunftsängsten. Trotz der Zunahme an medialer Berichterstattung existieren noch immer Vorurteile und Überforderung im Umgang mit psychischen Erkrankungen. Zuletzt stehen vor allem die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Fokus, welche die psychische Gesundheit Studierender nachweislich belasten. So berichten die Studentenwerke über einen deutlichen Anstieg der Beratungsanfragen bei den psychologischen Beratungsstellen.1

Aufgrund dieser Bedarfslage wurde im Wintersemester 2020/21 die Gesprächsreihe "Wie geht es dir eigentlich (…wirklich)?" vom Gleichstellungsbüro, der Studienberatung College und der Psychologischen Beratungsstelle des Studentenwerks OstNiedersachsen ausgerichtet. Diese Seite möchte die Ergebnisse der Veranstaltungen vorstellen und richtet sich speziell an betroffene und interessierte Studierende.

Wer noch mehr wissen möchte: Das Projekt "Studieren mit einer psychischen Erkrankung" der HAW Hamburg und der Hamburg Open Online University widmet sich der Thematik ausführlich und hält hilfreiche Informationen für Studierende und Lehrende bereit.

Wie viele sind betroffen?

Genaue Zahlen bietet der Bericht „Die Studierendenbefragung in Deutschland: best3 – Studieren mit gesundheitlicher Beeinträchtigung“. Die best 3 Studie basiert auf den Daten der 22. Sozialerhebung aus dem Sommersemester 2021.

Laut dieser haben 16 % der Studierenden bundesweit eine studienerschwerende gesundheitliche Beeinträchtigung. "Der größte Anstieg ist in der Gruppe der Studierenden mit einer psychischen Erkrankung ersichtlich: eine Zunahme um rund 20 Prozentpunkte von 45 Prozent im Jahr 2011 auf 65 Prozent im Jahr 2021."

Eine auf die Leuphana bezogene Sonderauswertung der "beeinträchtigt studieren-best2 Studie" aus dem Jahr 2018 ergibt, dass 56,1% der befragten Leuphana Studierenden durch eine psychische Erkrankung beeinträchtigt sind. Am häufigsten sind unter ihnen Depressionen (45,1%), Angststörungen (27,3%) sowie Essstörungen (15%). Am zweithäufigsten wurden allgemein chronisch-somatische Erkrankungen genannt (19,8). Teilleistungsstörungen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche, Legasthenie, Dyskalkulie, Konzentrationsstörungen und AD(H)S machten 7% aus. 

Nur 3,6% aller Studierenden gaben an, dass ihre Beeinträchtigung(en) bei der ersten Begegnung für andere erkennbar wäre.

mögliche Herausforderungen im Studium

Ein Studium setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die Studierende mit Beeinträchtigungen zum Teil vor besondere Herausforderungen stellen können.

Regelstudienzeit

Studienerschwerende Beeinträchtigungen wirken sich in hohem Maße auf den Studienverlauf aus.

Mehr als ein Drittel der beeinträchtigten Studierenden absolviert mehr als zehn Hochschulsemester (im Gegensatz zu etwas mehr als einem Fünftel bei nicht beeinträchtigten Studierenden). Der Zusammenhang zwischen gesund­heitlichen Beeinträchtigungen und Unterbrechungen im Studienverlauf wird ebenfalls deutlich: Studie­rende mit gesundheitsbedingter Studienerschwernis unterbrechen ihr Studium anteilig mehr als doppelt so häufig wie nicht beeinträchtigte Studierende (Sozialerhebung, S.37).

Wenn Sie merken, dass Ihre Kapazitäten für ein Vollzeitstudium nicht ausreichen, können Sie sich über die Möglichkeiten eines Teilzeitstudiums oder einer vorübergehenden Beurlaubung informieren. Sollten Sie doch in die Situation kommen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen länger studieren und Ihnen die Zahlung von Langzeitstudiengebühren auferlegt wird, können Sie sich von den Gebühren befreien lassen, indem Sie einen Antrag stellen und entsprechende Nachweise einreichen.

Anwesenheitspflicht und Prüfungen

Eine generelle Anwesenheitspflicht in Studien- und Prüfungsordnung besteht gesetzlich nicht. Die regelmäßige Anwesenheit kann allerdings in Lehrveranstaltungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung in den Fachspezifischen Anlagen festgelegt werden. In diesen Fällen ist eine Abwesenheit von 20% ohne Angabe von Gründen zulässig. Dies entspricht bis zu drei Terminen bei einmal wöchentlich stattfindenden Lehrveranstaltungen innerhalb der Vorlesungszeit.
Auch Fehlzeiten, die durch ärztlich Krankschreibungen belegt sind, werden hier mitberechnet. Auf die Pflicht zur Anwesenheit muss durch einen entsprechenden Vermerk in myStudy hingewiesen werden.

Die geänderte RPO  tritt zum Wintersemester 2023/24 in Kraft und ist abrufbar in der Gazette 50/23 vom 16. Juni 2023. Der Paragraph 6 "Lehrveranstaltungen" , Absatz 3, Satz 5 legt fest, dass Studierende einen Antrag auf eine individuell gestaltete Ausnahmeregelung stellen können, wenn sie wegen einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung zum Zeitpunkt der Lehrveranstaltung häufiger als erlaubt an Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen können. Mehr Informationen zu Nachteilsausgleichen.

Didaktische Konzepte von Lehrveranstaltungen zielen vielfach darauf ab, dass die Studierenden anwesend sind. Hier kann es Sinn machen, das Gespräch mit den Lehrenden zu suchen und die persönliche Situation zu schildern, um Lösungen zu finden. Der*die Beauftragte*r für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen kann hier eine vermittelnde Rolle einnehmen.

Die Studienberatung bietet Unterstützung für die Prüfungsvorbereitung an. Diese richtet sich besonders an Studierende mit Prüfungsängsten, Studierende im Zweit- oder Drittversuch, die dadurch unter einem besonderen Druck stehen sowie an Studierende, die ihre Lernmethoden oder -techniken verbessern möchten. Neben der Einzelberatung werden jedes Semester auch spezielle Workshops bzw. Seminare angeboten.

Im Krankheitsfall:

Sie können bis 3 Werktage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen über das Hochschulinformationssystem von Ihrer Anmeldung zurücktreten.

Wenn im Krankheitsfall das Ablegen einer Prüfung nicht möglich ist, können Sie auch nach dem Verstreichen der Rücktrittsfrist davon zurücktreten. Dafür müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest im Original im Studierendenservice einreichen, wenn es sich um Klausuren oder mündliche Prüfungen handelt, bei schriftlichen wissenschaftlichen Arbeiten bei den Prüfenden. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit erfolgt in der Regel um die Anzahl der Krankheitstage - bis maximal vier Wochen. Aus dem Attest sollte die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend). Der Studierendenservice stellt eine entsprechende Vorlage zur Verfügung.

Im Falle des begründeten Rücktritts von einer Prüfung erfolgt automatisch die Anmeldung zum Wiederholungstermin.

Weitere Informationen zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen

Ansprechpersonen im Studierendenservice

Nachteilsausgleich

Eine psychische Erkrankung kann sich unterschiedlich auf den Studienalltag auswirken. Die Hürden können zum Beispiel bei einigen eher sozialer, bei anderen eher organisatorischer Art sein. Oft existieren viele Unsicherheiten im Hinblick auf Hilfsangebote und Nachteilsausgleiche. So ist Betroffenen oft nicht klar, dass Nachteilsausgleiche nicht nur bei chronischen körperlichen Erkrankungen, sondern auch bei psychischen Beeinträchtigungen, Lernbeeinträchtigungen, Autismusspektrumsstörungen oder AD(H)S je nach Einzelfall vergeben werden können.

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung haben gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf eine chancengleiche und barrierefreie Teilhabe am Studium und in den Prüfungen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite „Nachteilsausgleiche“.

Wie kann ein Studium trotz und mit psychischen Erkrankungen gelingen?

Im Rahmen der Reihe "Wie geht es dir eigentlich (…wirklich)?" wurde das Angebot, ein Etherpad mit eigenen Gedanken und Themen zu füllen, umfassend genutzt. Fragen, welche die Studierenden beschäftigten, waren unter anderem:

  • Wo finde ich Hilfe?
  • Wie kann ich Betroffene unterstützen?
  • Wie helfe ich meinen Mitmenschen durch psychische Krisen zu kommen?
  • Was sind Methoden und Wege mit Belastung umzugehen?
  • Wie klappt Selbstfürsorge? ("Mir eine Auszeit zu gönnen, ohne mit den Gedanken immer bei meiner To-Do-Liste zu sein“)
  • Wie kann ich nach Hilfe fragen?

Hier finden Sie die Handouts zu den Veranstaltungen:

Im Rahmen des Projekts "Studieren mit einer psychischen Erkrankung" der Hamburger Universitäten wird in einer Interviewserie mit betroffenen Studierenden auf den persönlichen Umgang und Erfahrungen mit der Erkrankung im Studienalltag eingegangen.

Einige Tipps sind hier aufgelistet:

  • Sich befragen: "Was kann ich gerade leisten und was nicht?" Lernen eigene Bedürfnisse und Grenzen zu artikulieren
  • Sich mit anderen austauschen, die ähnliche Erfahrungen machen. Es sind mehr als gedacht!
  • Versuchen Strukturen zu finden, die hilfreich sein können, gerade in vorlesungsfreien Zeiten. Es kann hilfreich sein, Angebote wie die Zeit zum Schreiben zu nutzen
  • Genug Pausen und Erholungszeiten zum Wiederaufladen der Ressourcen einbauen
  • Die Studienzeit auch als Zeit zur Selbsterfahrung zu nutzen
  • Nicht versuchen, alles krampfhaft zu machen, "wie es sein soll" sondern im eigenen Tempo studieren. Zum Beispiel ein Urlaubssemester einlegen, bewusst weniger Kurse wählen oder versuchen den Perfektionismus zu reduzieren
  • Aufgaben in kleine Pakete unterteilen, um immer wieder Erfolgserlebnisse zu verbuchen

Psychosoziale Beratungsangebote

Über die studienorganisatorischen Hinweise hinaus kann es hilfreich sein eine Behandlung in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung für eine Therapie ist eine sehr persönliche, die unter anderem vom individuellen Leidensdruck beziehungsweise dem Wunsch nach Veränderung der Lebenssituation abhängt. Dieser Entschluss sollte nicht als Scheitern empfunden werden, sondern im Gegenteil als Zeichen eigener Selbstwirksamkeit. Die Broschüre der Psychologischen Beratungsstelle des Studentenwerks bietet einen Überblick über verschiedene Therapieformen und Hilfsangebote.

Der Weg zur Therapie ist leider oft langwierig und vor allem in akuten Krisen teils beschwerlich. Eine erste Ansprechstelle in akuten Krisen kann die  Psychologische Beratungsstelle des Studentenwerks sein: Je nach Stand der Warteliste haben alle Studierenden der Leuphana ein Kontingent von fünf bis acht Beratungsgesprächen pro Jahr. Die Beratungsstelle bietet keine reguläre Therapie an, die Berater*innen informieren Sie über Wege bei der Psychotherapeut*innensuche und geben einen Überblick über das Hilfesystem.

Arbeitskreis Mental Health

Der Arbeitskreis Mental Health veröffentlicht regelmäßig einen Newsletter rund um den Themenbereich mentale Gesundheit und Studium. Der Newsletter kann über Mystudy abonniert werden. Auf der Webseite des AStA finden sich die archivierten Newsletter im Überblick zum nachlesen.

Mail : ak-mentalhealth@asta-lueneburg.de

Blue;Science

Die studentische Initiative Blue;Science der Goethe-Universität Frankfurt setzt sich für einen Austausch zum Thema mentale Gesundheit in Universitäten und der Wissenschaft ein. Das Angebot richtet sich an alle Universitätsangehörigen. Auf der Website findet sich eine umfassende Sammlung an Hilfsangeboten und Anlaufstellen u.a. zu den Themen psychologische Hilfe, Studienfinanzierung und Inklusion. Blue;Science bietet selbst keine Beratung an, vermittelt bei Bedarf allerdings weiter.

Linksammlung

Eine umfangreiche Zusammenstellung der Psychologischen Beratungsstelle zu Adressen in Lüneburg und in Hamburg und Online- und Telefonangeboten

"Studieren mit einer psychischen Erkrankung" Projekt der HAW Hamburg und der Hamburg Open Online University

Archipel Referat (Autonomes Referat für Chronische Erkrankungen, Handicaps und Inklusion, Psychische Erkrankungen, Empowerment und Lernbeeinträchtigungen), ein Austauschort für betroffene Studierende der Leuphana

Junge Selbsthilfe Lüneburg

Blog einer Studentin zum Thema psychische Gesundheit

Umgang mit Depressionen bei Angehörigen