Programm zur Förderung der Internationalisierung von Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase

Internationale Netzwerke und Publikationstätigkeiten sowie Forschungs- und Lehraufenthalte im Ausland bekommen in den Wissenschaftskarrieren eine zunehmend große Bedeutung.

Zielsetzung dieser Maßnahme ist es, dieser steigenden Bedeutung internationaler Forschungs- und Publikationstätigkeiten für die Wissenschaftkarrieren von Frauen mit dem Ziel Professur Rechnung zu tragen.
Ebenso werden die Ziele der Internationalisierungsstrategie der Leuphana gestärkt, in der u. a. die Steigerung der internationalen Sichtbarkeit in Forschungs- und Lehrkontexten und die gezielte Einbindung internationaler Wissenschaftler*innen fokussiert wird.

Mit dem 'Programm zur Förderung der Internationalisierung von Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase' werden exzellenten Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase (Postdoktorandinnen, Juniorprofessorinnen, Akademische Rätinnen sowie fortgeschrittene Doktorandinnen (nach der Eröffnung ihres Promotionsverfahrens) über ein Stipendium oder eine Reisekostenübernahme Möglichkeiten eröffnet, diese notwendigen internationalen Kontakte und Netzwerke für Forschungs- und Lehraktivitäten aufzubauen bzw. auszuweiten.

Frauen (1) in der Qualifizierungsphase aller Fakultäten und Einrichtungen der Leuphana Universität Lüneburg sollen hiermit zielgruppenspezifisch und bedarfsorientiert in ihrer wissenschaftlichen Laufbahn unterstützt und gefördert werden.
In Zusammenarbeit mit den Programmen für Wissenschaftlerinnen* des Gleichstellungsbüros können stipendienbegleitend weitere Unterstützungsmaßnahmen wie Coachings und Workshops mit eingebunden werden.
 

Folgende Maßnahmen sind förderfähig [insgesamt max. 6 Monate]:

1.1

1 bis 6-monatige Auslandsaufenthalte an einer Partneruniversität oder an einer im jeweiligen Forschungsfeld besonders renommierten Universität zu Forschungs- und Vernetzungszwecken

1.2

Auf 1.1. aufbauend: bei einem 4 bis 8-wöchigen ersten Aufenthalt zweiter längerer Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität oder an einer im jeweiligen Forschungsfeld besonders renommierten Universität zu Forschungs- und Vernetzungszwecken

1.3

Aufbau eines internationalen Tandems: eigener Auslandsaufenthalt in Kombination mit dem Besuch eines internationalen Gastes zu Forschungs- und/ oder Lehraufenthalten

1.4

Aufgaben der Leuphana werden an einer Partneruniversität in einem anderen Land durchgeführt (Entsendung) zu Forschungs- und/ oder Lehraufenthalten

Eine detaillierte Darstellung des Programms entnehmen Sie bitte der unten stehenden neuen Richtlinie.
Anträge können vor Beginn eines (realen oder auch virtuellen) Auslandsaufenthaltes zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. eines Jahres gestellt werden.

Nehmen Sie gerne vorab eine Beratung zum neuen Förderprogramm in Anspruch. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

(1) Hinweis: Das Bundesförderprogramm verwendet den Begriff „Frauen“ in einem binären Verständnis. In unserer Umsetzung legen wir ihn breiter und jenseits binärer Geschlechterkategorien aus. Personen, die sich als weiblich verstehen und/ oder jenseits binärer Kategorien verorten, sind deshalb ebenfalls eingeladen, sich individuell beraten zu lassen.

Bitte verwenden Sie die unten aufgeführten Formulare und Vordrucke für die Antragstellung.

 

Wichtiger Hinweis: Bewerbungen sind bis zum 1. September 2024 möglich, danach endet das Programm.

Kontakt und Beratung

Dr. Beate Friedrich
Universitätsallee 1, C7.324
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-4103
beate.friedrich@leuphana.de