Pflege in der Familie

Die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie schließt auch die Pflege von nahestehenden Angehörigen mit ein. Ein Pflegefall in der Familie tritt oft unerwartet und plötzlich ein, daher benötigen die Betroffenen zunächst vor allem zeitliche Flexibilität und oft auch finanzielle Unterstützung.
Die Bundesregierung hat mit dem Familienpflegezeitgesetz Regelungen auf den Weg gebracht, welche die familiäre Pflege naher Angehöriger erleichtern sollen.

Die Dienstvereinbarung zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeverantwortung finden Sie hier.

  • Kurzfristige Arbeitsverhinderung
  • Mittelfristige Pflege bis zu sechs Monate - Pflegezeit
  • Langfristige Pflege - Familienpflegezeit
  • Begleitung in der letzten Lebensphase
  • Pflegeberatung des Landkreises
  • Seniorenservicebüro und Pflegestützpunkt
  • DRK Lüneburg Pflegeberatung
  • Internetseiten zum Thema Pflege für Beschäftigte

Kurzfristige Arbeitsverhinderung

Werden nahe Angehörige (dieser Begriff umfasst auch Schwäger*innen und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften) plötzlich zum Pflegefall, so können Sie sich einmalig bis zu zehn Tagen unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren oder selbst durchzuführen. Für die Dauer dieser kurzzeitigen Arbeitsverhinderung erhalten Sie auf Antrag Pflegeunterstützungsgeld.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mittelfristige Pflege bis zu sechs Monate - Pflegezeit

Im Rahmen der Pflegezeit besteht ein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten für die Pflege naher Angehörigen in häuslicher Umgebung. Dieser Rechtsanspruch besteht auch für die Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger zu Hause oder in außerhäuslicher Umgebung.
Während dieser Zeit kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Langfristige Pflege - Familienpflegezeit

Sind Ihre Angehörigen länger pflegebedürftig, haben Sie mit der Familienpflegezeit die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre Ihre Tätigkeit auf 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Der Anspruch kann auch für die Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger zu Hause oder in außerhäuslicher Umgebung geltend gemacht werden. Wie bei der Pflegezeit haben Sie Anspruch auf ein zinsloses Darlehen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Begleitung in der letzten Lebensphase

Pflegen Sie nahestehende Angehörige in der letzten Lebensphase, können Sie sich bis zu drei Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Dabei ist es unabhängig, ob Ihre Angehörigen zu Hause, im Krankenhaus oder in einem Hospiz gepflegt werden. Auch für diese  Zeit können Sie ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen.
Für die Zeiten der kurzfristigen Arbeitsverhinderung sowie der Pflegezeit (6 Monate) oder der Familienpflegezeit (24 Monate) besteht ein Kündigungsschutz.
Auch Ihr Versicherungsschutz bleibt erhalten, selbst wenn Sie während der Pflegezeit keine Beiträge einzahlen. Sie können über die Familienversicherung kranken- und pflegeversichert sein. Ist dies nicht möglich, zahlen die Pflegekassen einen Beitragszuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Pflegeberatung des Landkreises

Die Pflegeberatung des Landkreises Lüneburg ist ein kostenloses Angebot für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie möchte dazu beizutragen, das Leben in der gewohnten Umgebung zu erleichtern und die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen zu erhalten, um so einen Umzug in ein Pflegeheim zu vermeiden.

Landkreis Lüneburg
Fachdienst 52 Senioren und Behinderte
Herr Moritz Messelken
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 118
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg

Sie erreichen die Pflegeberatung montags bis freitags von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Absprache unter der Telefonnummer 04131.26-1667.
    
Die Pflegeberatung berät und unterstützt Sie in allen Fragen, die in Verbindung mit der häuslichen Pflege auftauchen können:

  • bei der Koordination der verschiedenen Hilfsangebote
  • bei der Vermittlung und Kostenklärung ambulanter Dienste wie z.B.:
  • Zivildienstleistende
  • Pflegedienste
  • Essen auf Rädern
  • technische Hilfsmittel/ Hausnotruf
  • Fragen der Wohnraumanpassung
  • Hilfe bei Behördenkontakten und Antragstellungen
  • Hilfe für pflegende Angehörige

Sollte eine angemessene Versorgung nur durch den Umzug in ein Pflegeheim zu erreichen sein, unterstützt die Pflegeberatung auch bei der Suche nach einem Heimplatz.

Seniorenservicebüro und Pflegestützpunkt

Seniorinnen und Senioren können sich mit all ihren Fragen zur Lebens- und Alltagsbewältigung an das Seniorenservicebüro wenden.

Hansestadt Lüneburg- Seniorenservicebüro Soziale Dienste - Seniorenservicebüro und Pflegestützpunkt
Telefon: 04131.309-3213, -3717 oder - 3370

Das Seniorenservicebüro unterstützt und berät z.B.

  • beim Beantragen und Durchsetzen von Sozialleistungen
  • beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen
  • bei der Suche nach altengerechten Wohnformen
  • vor der Aufnahme in ein stationäres Alten- und Pflegeheim
  • in Fragen der Wohnberatung, d.h. zur senioren- und behindertengerechten Gestaltung von Wohnung oder Eigenheim
  • durch die Vermittlung von ehrenamtlichen Hilfen
  • durch Seniorenrechtsberatung
  • durch Rentenberatung
  • Beratung von Seniorinnen und Senioren, die sich im Bundesfreiwilligendienst (BFD) engagieren wollen.
  • Förderung von Projekten des Generationendialogs

 

Pflegebedürftig kann jeder Mensch werden, z.B. durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder einfach durch das Älterwerden.

Der Pflegestützpunkt berät und unterstützt z.B.

  • bei Fragen zur Pflegeversicherung, beispielsweise beim Beantragen einer Pflegestufe
  • bei Fragen zur Finanzierung häuslicher Pflege und hauswirtschaftlicher Hilfen
  • bei der Vermittlung dieser ambulanten Hilfen
  • bei der Auswahl, Beschaffung und Finanzierung von Hilfsmitteln der Krankenkasse
  • bei der Ermittlung des persönlichen Hilfebedarfs
  • bei der Vermittlung zu Selbsthilfegruppen

DRK Lüneburg Pflegeberatung

Können Angehörige, Freund*innen oder Nachbar*innen die Pflege nicht übernehmen, fragen Sie den Kreisverband ihres Deutschen Roten Kreuzes.
Bei Hausbesuchen werden die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Hilfen für Pflege, Hauswirtschaft und ergänzende Hilfen besprochen und später dann von qualifizierten Mitarbeitern zuhause bei Ihnen erledigt. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.
Viele Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes haben die Anerkennung als zugelassener ambulanter Pflegedienst im Rahmen des Bestandschutzes durch die Pflegekassen. Neben der Ambulanten Pflege werden oft auch ergänzende Dienstleistungen wie z. B.: der Menübringdienst oder hauswirtschaftliche Hilfen angeboten.

Simona Schulze
Schnellenberger Weg 42
21339 Lüneburg
Fon +49.4131.673 613
pflege@drk-lueneburg.de

Internetseiten zum Thema Pflege für Beschäftigte

Die berufundfamilie GmbH bietet eine Notfallmappe "Ich bin vorbereitet" als pdf an.
Mit der Notfallmappe können Sie sich für den Fall eines eintretenden Kranken- oder Pflegefall gut vorbereiten und haben alle notwendigen und hilfreichen Dokumente griffbereit.

Information am Servicetelefon bezüglich der Pflege demenzkranker Angehöriger
030 - 259 379 514 nach Tarif
Ein Service der Deutschen Alzheimer Gesellschaft

Das Servicetelefon "Wege zur Pflege" ist
montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr
unter 030 - 201 791 31 zu erreichen.

Kontakt Familienservice

Hannah Brandenburg
Fon +49.4131.677-1832

Universitätsallee 1, C7.303
familienservice@leuphana.de

Sprechzeiten:
Mo. - Fr.: 9-12 Uhr
Mi.: 14-16 Uhr (telefonisch oder per Mail)
und nach Vereinbarung